Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 360

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 360 (NJ DDR 1961, S. 360); kanzlei forderte In einem Brief dringend den Erlaß des betreffenden Gesetzes. Frick forderte den Entwurf des Gesetzes, und ich besprach die Sache mit dem Leiter der Unterabteilung Hering. Wir gelangten zu dem Schluß, daß es eine mildere Lösung bedeute, wenn nicht, wie verlangt, der Familienname geändert würde, sondern die Juden lediglich verpflichtet wären, einen zusätzlichen jüdischen Vornamen zu führen.“1;r Jeder Satz dieser Zeugenaussage ist eine infame und bewußte Lüge. Wie Globke diesen Vorgang „liegen ließ“, wurde bereits dargelegt. Weiterhin hat ausweislich der den gesamten Schriftverkehr enthaltenden drei Namens rech tsak ten deh ehemaligen Reichsinnenmini-sterinms niemand keine Stelle des Nazistaates und keine Stelle der Nazipartei, weder die Parteikanzlei noch Bormann die Forderung erhaben oder auch nur die Anregung gegeben, „daß Juden als Namenszusatz etwa ,Jidd‘ erhalten sollten“. Daß Globke selbst zu keinem. Zeitpunkt an eine „mildere Lösung“ CO dergestalt dachte, daß „die Juden lediglich verpflichtet wären, einen zusätzlichen jüdischen Vor namen zu führen“, ergibt sich aus den Akten und ist oben auch hinreichend dargelegt. Das später erlassene Namensänderungsgesetz enthielt aber tatsächlich die Verpflichtung, „lediglich (!) einen zusätzlichen, jüdischen Vornamen, zu führen“,, nämlich „Sara“ und „Israel“. Wer kam nun auf diese nach Globke „mildere“ Idee? Eine authentische Antwort können hierzu wiederum nur die Namensrechtsakten selbst geben In einem Schreiben des ehemaligen Reichsführers SS vom 15, Juni 193® von Himmler eigenhändig, unterschrieben heißt es: „Der Führer hat kürzlich ber einem Vortrage, den ich über die Verwendung deutscher Namen durch Juden hielt, mir den Auftrag gegeben, den ich weitergeben soll, daß diese Frage gesetzlich geregelt werden soll, daß. Juden den Namen Siegfried oder Thusnelda, nicht führen, dürfen und, soweit sie ihn führen, ablegen müssen Notwendig wäre hierzu die Anlegung, eines Verzeichnisses jüdischer Namen, also Namen, die die Juden führen dürfen, von Lewi bis Jakob usw. Für eine Kfitbeteiligung bei dem Entwurf dieses Gesetzes wäre ich. dankbar.“14' Durch dieses Schreiben allein wird schon Globkes ganze Widerstandsstory zu Grabe getragen. Hitler höchstpersönlich war es, der „lediglich“ Vor namen geändert haben und dabei nicht einmal alle Juden mit einem zusätzlichen Namen kennzeichnen wollte, wie es Globke der höchste und einflußreichste Meineidsbeamte der Bundesrepublik heute der Weltöffentlichkeit weismachen will. Nur zwei ganz spezielle Vornamen sollten Juden nicht mehr tragen dürfen; weiter ging der „höchste Führerwille“ nicht. Alles, was darüber hinausging, geht ausschließlich auf das Sehuld-konto Globkes. Durch das zitierte Schreiben Himmlers vom 15. Juni 1938, das übrigens die erste inhaltliche Stellungnahme des Nazistaates bzw. der Nazipartei zu den im August 1935 von Globke gefertigten und begründeten Gesetzentwürfen därstellt, ist auch erklärt, warum dieses Gesetz nicht schon wie es Globke wollte am 1. Januar I93G in Kraft trat, ist also erklärt,. wer es „liegen ließ“. Dieser Himmler-Brief, den Globke: in sämtlichen Äußerungen nach 1945 dezent verschweigt, entlarvt die Lüge vom „Widerstand“ Globkes noch, aus einem weiterem Grund: Hätte Globke jemals ein Fünkchen Widerstandswillen besessen, so hätte er diese Wochen vor und während der Olympiade ausgenutzt, um der Weltöffentlichkeit, die ja zu dieser Zeit in großem Umfang in Berlin anwesend war, die teuflischen Absichten der Nazis zugänglich zu machen. Statt dessen half er viel geschickter und den faschistischen Zielen, sogar dienlicher als Himmler und Frick. Poliakov, a. a. O., S. 194/195. 14 Namensrechts-Hauptakten, a. a. O., S. 149. durch folgenden Vorschlag, der in einem Schreiben an Himmler seinen Niederschlag fand, die menschenfeindliche Absicht der Nazis vor und während der Olympiade zu verbergen: „Vorschlag: Zur Verwirklichung der Anregung (Himmlers) würde ein besonderes Gesetz erforderlich sein. Der Erlaß dieses Gesetzes wird erst nach der Olympiade in Angriff genommen werden können. Dabei wird es eingehender Prüfung bedürfen, in welchem Rahmen das Gesetz verwirklicht werden soll. Die Entziehung der bisher von Juden geführten deutschen Vornamen ist insofern nicht unbedenklich, als dadurch übel beleumdete Juden ihre Identität verschleiern könnten. Es bedarf auch noch der Klärung, welche Namen als jüdische Vornamen anzusehen sind. Viele ursprünglich aus dem Hebräischen stammende Vornamen sind in einer deutschen Form gebräuchlich, z. B. Johannes (Hans), Joseph, Joachim, Maria, Elisabeth usw. Würde ein Verzeichnis jüdischer Namen aufgestellt, in denen diese Vornamen enthalten wären, würden die Juden sich zweifellos in Zukunft gerade dieser Namen bedienen. Es würde daher zu empfehlen sein, in das Verzeichnis jüdischer Vornamen die Vornamen nur in der hebräischen und nicht in der eingedeutschten Form aufzunehmen. Globke 1. VIL (1936).“5 Wäre Globke der Mann im Reicftsinnenmihistermm gewesen, als der er heute vorgrbt, dort gewirkt zu haben, dann hätte er spätestens Ende 1941 die Konsequenzen ziehen müssen, wie das ein langjähriger Mitarbeiter von ihm, Ministerialrat Dr. Lösener, tat, indem er sein Amt niederlegte, weil er es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte, weiter als Judenreferent tätig zu sein15 16: Was tat angesichts dieses wenn auch verspäteten Verhaltens Löseners der „Widerstandskämpfer“ Globke? Wie verstand er sich unmittelbar vor der Wännsee-Konferenz- (Januar 1942) zu distanzieren, die wie er als Fachmann wußte die „Endlösung der Judenfrage“ im europäischen Maßstab brachte? Er wurde für seine „Widerstandsarbeit“ zum stellvertretenden Abteilungsleiter der Unterabteilung Ib befördert, dem sämtliche einschlägigen Referate, insbesondere 1/9 und 1/10 weisungsgebunden unterstanden17. Diese Funktion füllte er so gut und nach der Überzeugung der Nazi-Führer so zuverlässig aus, daß nicht nur der Abteilungsleiter (Hering), dessen Vertreter er zunächst war, später abgezogen wurde und er alleiniger weisungsberechtigter Vorgesetzter dieser entscheidenden Referate bis zum Kriegsende war, sondern daß er auch mit mehreren Orden ausgezeichnet wurde. Diese Tatsachen beweisen, daß die Nazi-Führer Globke bis zum bitteren Ende in jeder Hinsicht restloses Vertrauen schenkten. Löseners Gewissen hinderte ihn ab Ende 1941, als Judenreferent weiter tätig zu sein, und brachte ihn ins KZ. Globkes Gewissen brachte ihm Orden und Beförderungen ein. Wie gelingt es nun Globke, dies, als Ergebnis seiner „Widerstandshandlungen“ auszugeben? Zu der Affäre Lösener, zu seiner danach erfolgten Beförderung und mehrfachen Auszeichnung schweigt Globke bis heute. „Innerhalb des Reichsinnenministeriuma war die Ausrottung der Juden kein Geheimnis“18, bekundete u. a. Lösener, der das KZ überlebte und als Zeuge im Wilhelmstraßen-Prozeß gehört wurde. Was Globkes Wissen und damit seine Verantwortung speziell. bet.äfft, ergibt sich allein aus seiner gewiß sehr vorsichtig formulierten Zeugenaussage: Globke: „Ich wußte, daß die Juden, massenweise um-gebracht wurden, aher ich' war immer der Auffassung, daß es daneben auch Juden gab, die entweder in Deutschland lebten oder die, wie in. Theresienstadt oder dergleichen, in einer Art Ghetto zusammen gefaßt waren.“ 15 a. a. O., S. 150. 10 vgl. Urteil im Wilhelrpstraßen-Prozeß, München 1950, S. 100, 17 vgl. KriegsgeschäXtsverteilungsplan 1943. M. 22/23 ff. 10 vgl. Urteil des Wilhelmstraßen-Prozesses; a. a. O., S. I6T. 360;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 360 (NJ DDR 1961, S. 360) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 360 (NJ DDR 1961, S. 360)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X