Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 357 (NJ DDR 1961, S. 357); dleekt und Justiz in de* d&uudasrepublik CARLOS FOTH und GERHARD ENDER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Neue Beweise gegen Globke, den Eichmann in Bonn Der „höchste und einflußreichste Berufsbeamte der Bundesrepublik“, wie die Hamburger Zeitschrift „Die Zeit“ Dr. Hans Globke in ihren einleitenden Bemerkungen zu dem am 17. Februar 1961 abgedruckten Interview mit ihm nennt, hat sein jahrelanges beharrliches Schweigen nun endlich gebrochen. Er hat sich am 28. April 1961 sogar zu einem Fernsehinterview gestellt, in dem er ein wesentliches und aufschlußreiches Teilgeständnis abzulegen gezwungen war. Globke tat diesen Schritt nicht freiwillig: Er wollte ihn nach seiner eigenen Darstellung erst tun, wenn er keine amtliche Stellung mehr bekleidet, aber er wurde durch die immer stärker werdende Empörung der 'Weltöffentlichkeit und die Fülle -der täglich neu entdeckten Beweise über seine Mitschuld an der Ausrottung der Juden, insbesondere durch den erst in diesen Tagen uraufgeführten Fernseh-Dökumentarfilm „Aktien J“, dazu gezwungen. Wie unfreiwillig Globke diesen Schritt tat, beweisen sein im Juli vorigen Jahres gestellter Strafantrag gegen „Unbekannt" wegen der Veröffentlichung der Broschüre „Globke und die Ausrottung der Juden“ und die im Januar 1961 erfolgte Beschlagnahme der in Frankfurt (Main) durch Vertreter der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik übergebenen Dokumente, die Globke aufs schwerste belasten. Das beweist weiter die erzwungene Abgabe des durch den hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Bauer gegen Globke eingeleiteten Ermittlungsverfahrens an deg in der Reinwsschungspraxis bewährten Oberstaatsanwalt in Bonn (erzwungen deshalb, weil Dr. Bau: den beiden Vertretern der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR gegenüber ausdrücklich betonte, daß er von sich aus nicht daran denke, das Verfahren nach Bonn abzugeben). Und das beweist schließlich der Anfang Februar 1961 erfolglos von Globke gestellte Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Abdruck von Dokumenten in der Wiesbadener Illustrierten „Weltbild“. Globkes Teilgeständnis im westdeutschen Fernsehen ist deswegen so aufschlußreich und sensationell, weil Globke viele Tatsachen eingesteht, die er bisher nicht nur hartnäckig geleugnet hat, sondern gegen deren Aufdeckung er unter den bundesrepublikanischen Verhältnissen sogar wagen konnte, Strafantrag zu stellen. Inzwischen hat sich bekanntlich der Autor der von Bonn geächteten Broschüre „Globke und die Ausrottung der Juden“, der bekannte Journalist Rudolf Hir sch , bereit erklärt, vor jedem westdeutschen Gericht den Wahrheitsbeweis für die von ihm veröffentlichten Tatsachen anzu treten*. Offenbar hat der Oberstaatsanwalt in Bonn bisher noch keine Erlaubnis erhalten, das zu tun, wozu jeder Staatsanwalt in einem Rechtsstaat kraft Gesetzes verpflichtet ist, nämlich das Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ in ein Ermittlungsverfahren gegen einen bekannten „Täter“ umzuwandeln und den Beschuldigten, der seine Bereitschaft dazu ausdrücklich und öffentlich erklärt hat, zu hören. Oder hat der Oberstaatsanwalt in Bonn dieses von ihm eingeleitete Ermittlungsverfahren bereits wegen erwiesener Schuldlosigkeit eingestellt und den Anzeigeerstatter Globke 1 ND vom 13. April 1961, S. 7. mit dem Hinweis auf dessen eigenes Geständnis entsprechend beschieden? Die Öffentlichkeit würde sich sicherlich dafür interessieren, welche Antwort der Oberstaatsanwalt in Bonn auf diese Fragen geben kann. Was hat nun Globke eingestanden? 1. Globke gestand, daß er an der ersten Ausführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz und zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre mitgearbeitet hat an jenen Gesetzen also, die die Grundlage für die spatere Vernichtung von sechs Millionen Juden geschaffen haben. 2. Globke gestand: „Das Namensänderungsgesetz ist von mir verfaßt worden-1 jenes barbarische faschistische Gesetz also, das die jüdischen Bürger zwang, die Vornamen Sara und Israel anzunehmen, und sie dadurch Gestapo, SS und SD auslieferte. 3. Globke gestand, daß auf Grund dieses von ihm verfaßten Namensgesetzes die Hinzufügung der Namen Sara und Israel der Leitsteüe der Gestapo durch die Standesbeamten zu melden war. 4. Globke leugnete mit keinem Wort, daß er den Kommentar zu den verbrecherischen Nürnberger Rassengesetzen verfaßte, den der Vorsitzende des NS-Volksgerichtshofes, Blutrkhter Freister, jubelnd begrüßte. 5. Globke gestand, daß er Vorschläge zur Kennzeichnung der Pässe der jüdischen Bürger unterbreitete, die ihnen ein Entkommen in die Schweiz unmöglich machen sollte. 6. Globke gestand, daß er während des Krieges die Anordnung bekräftigte, wonach Heiratsanträgen von Ausländern Fotos in unbekleidetem -Zustand bzw. im Badeanzug beigefügt werden mu'teo, um die Betreffenden „rassisch" zu überprüfen eine Verordnung, die zur Aussonderung der angeblich Minderwertigen in die Gasöfen der KZ diente2. Dieses Teilgeständnis Globkes bestätigt die von der Deutschen Demokratischen Republik der Öffentlichkeit mitgeteilten Tatsachen und enthüllt, in welch furchtbarer Weise sich der Staatssekretär im Bonner Bundeskanzleramt „der höchste und einflußreichste Berufsbeamte“ an den Verbrechen Eichmanns mitschuldig gemacht hat, ja, erst die Grundlage und unabdingbare Voraussetzung für diese Verbrechen geschaffen hat. Allein diese von Globke ein gestandenen Tatsachen würden in jedem demokratischen Staat ausrekhen, um ihn sofort seines Amtes zu entheben und vor Gericht zu stellen. Allein das erzwungene Eingeständnis, die 1. Ausführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz und zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre ausgearfoeitet zu haben, belastet Globke als einen der Hauptverantwortlichen für die Ausrottung der Juden in ganz Europa. Es ist geradezu eine Verhöhnung der Opfer, wenn Globke in seinem Fernsehinterview zum Ausdruck bringen will, daß er „mit Hilfe dieser 1. Ausführungsverordnung die Wünsche des ehemaligen Stellvertreters des Führers“, S Ausschuß für Deutsche Einheit zum Geständnis des 25ch-mann-Komplieen, ND vom 30. April 1961, S. 2. 357;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 357 (NJ DDR 1961, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 357 (NJ DDR 1961, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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