Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 347

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 347 (NJ DDR 1961, S. 347); Sitzung umfassend mit der Bearbeitung der Eingaben befaßt. Im Ergebnis der Beratung wurden folgende Schlußfolgerungen gezogen: 1. Die Ratsmitglieder werden beauftragt, die Leiter der Fachabteilungen in der notwendigen Form anzuleiten. Es ist strikt darauf zu achten, daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. ' 2. Bei der Ausarbeitung von Beschlußvorlagen und bei der Behandlung prinzipieller Fragen im Rat sowie in den Fachabteilungen sind die eingegangenen Beschwerden, Vorschläge und sonstigen Eingaben der Bevölkerung ständig zu berücksichtigen. Die Analyse der Eingaben muß mit zur Arbeitsgrundlage für die gesamte staatliche Leitungstätigkeit auf dem jeweiligen Fachgebiet werden. 3. In jeder Dienst- und Arbeitsbesprechung sind die Eingaben der Werktätigen mit den zur Beratung stehenden Fragen zu verbinden. 4. Bei der Behandlung der Eingabenanalyse im Rat sind jeweils ein Kreis- und ein Fachorgan des Bezirks zur Berichterstattung hinzuzuziehen. 5. Die Org.-Instrukteurabteilung beim Rat des Bezirks hat durch operativen Einsatz und Erfahrungsaustausch den Org.-Instrukteurabteilungen der Kreise bei den Quartalsanalysen die notwendige Anleitung - zu geben. Es sind Kontrollen durchzuführen. Die bei den Räten der Kreise und Kreisstädte bis jetzt durchgeführten Überprüfungen durch die Kreisstaatsanwälte deckten ähnliche Gesetzesverletzungen auf. Die Kreisstaatsanwälte ergriffen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit verschiedene Maßnahmen. Der Staatsanwalt des Stadtbezirks Dresden-Nord z. B. teilte seine Feststellungen der Stadtbezirksleitung der SED mit und sprach außerdem in einer Ratssitzung zu den festgestellten Gesetzesverletzungen und forderte ihre Beseitigung. Der Staatsanwalt des Kreises Löbau legte beim Vorsitzenden des Rates des Kreises und des Rates der Stadt einen Einspruch ein. Der Staatsanwalt des Kreises Meißen wies den Vorsitzenden des Rates in einem Schreiben auf die festgestellten Unzulänglichkeiten hin und ergänzte seine Ausführungen mündlich in einer Ratssitzung. So wurde mit den verschiedensten Mitteln auf die örtlichen Organe eingewirkt mit dem Ziel der Beseitigung von Gesetzesverletzungen, der Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit und der Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Bevölkerung und den staatlichen Organen. Nach Abschluß der Überprüfungen in allen Kreisen wird die Abteilung V des Staatsanwalts des Bezirks einen umfassenden Bericht über die getroffenen Feststellungen anfertigen. Diesen wird der Bezirksstaatsanwalt dem Vorsitzenden des Rates des Bezirks übermitteln, damit notwendige Schlußfolgerungen gezogen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitung der Eingaben der Bürger getroffen werden können. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit lassen erkennen, daß die Aufgabenstellung, die die Staatsanwälte im Bezirk Dresden aus der Programmatischen Erklärung des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 abgeleitet hatten, richtig war. So konnte die Staatsanwaltschaft zur Durchsetzung der ihr gestellten Aufgaben beitragen. Zur jbiskussiou Prof. Dr. GERHARD GÖLLNITZ, Direktor der Universitäts-Nervenklinik Rostock Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher aus psychiatrischer Sicht Im Rahmen der Diskussionen um ein neues Strafgesetzbuch in der Deutschen Demokratischen Republik sind in dieser Zeitschrift eine Reihe von Arbeiten erschienen, die sich mit Abänderungsvorschlägen zum Jugendgerichtsgesetz befassen.1 Auch von psychiatrischer Seite hat man sich über die Abänderungsvorschläge Gedanken gemacht und teilweise in der Zeitschrift „Psychiatrie, Neurologie und medizinische Psychologie“ zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.2 Die Bemerkungen von Hartmann in NJ 1960 S. 717 veranlassen mich, nun auch vor dem Forum der 1 vgl. Fräbel, Soll die Zweispurigkeit von Erziehungsmaßnahmen und Strafen im Jugendstrafrecht beibehalten werden?, NJ 1959 S. 93 ff.; Hartmann, Für eine Neuregelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher, NJ 1959 S. 305 fl.; Lekschas/Fräbel, Bedarf die Regelung des Strafverfahrens gegen Jugendliche einer Veränderung?, NJ 1959 S. 341 fl.; Hartmann, Zur Neuregelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher, NJ 1960 S. 717 ff. 2 Zum Beispiel hat der Verfasser jüngst seine Auffassung zu den Vorschlägen über die Heraufsetzung des bedingten Strafmündigkeitsalters Jugendlicher, die Einbeziehung des Jugendgerichtsgesetzes in das allgemeine StGB, die Aufhebung der Jugendstrafkammern und andere verfahrensrechtliche Fragen dargelegt. Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher als das zentrale Problem, das sowohl den medizinischen Gutachter als auch den Juristen gleichermaßen betrifft, wurde in diesem Artikel berührt (Psychiatrie, Neurologie und medizinische Psychologie 1960. S. 392): - Vgl. ferner in der gleichen Zeitschrift: Wieck, S. 433; von Keyserlingk, S. 466. Juristen zu dem Problem der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher einige Ausführungen zu machen. Das Kind, das als absolut strafunmündig gilt, gehört nicht in den Gerichtssaal. Hier sind bei Verstößen gegen die gesellschaftliche Ordnung ausschließlich erzieherische Maßnahmen anzuwenden. Die Strafgesetzgebung für den Erwachsenen, in der DDR mit 18 Lebensjahren beginnend, stellt eine rein datumsmäßige Grenze dar, die neben gewissen Härten, die in einem solchen Stichtag liegen, doch auf der anderen Seite für den Richter völlige Klarheit in der Anwendung des Strafgesetzes bietet. Der erfreuliche Rückgang der Jugendkriminalität besonders in den Altersstufen der 14- und 15jährigen veranlaßte die Mitarbeiter der Justizorgane bereits, eine Heraufsetzung der bedingten Strafmündigkeitsgrenze auf 16 Jahre generell vorzuschlagen. Damit bleibt also für die eigentliche Jugendgerichtsbarkeit die Spanne von 16 bis 18 Jahren. In diesem Bereich aber fällt es uns Psychiatern sehr schwer, mit bestimmten Altersnormen in der Beurteilung auszukommen. Wir können zwar einen bestimmten Grad der intellektuellen Entwicklung, die ja auch wiederum von den Schulverhältnissen als gemeinsamer Basis abhängig ist, voraussetzen. Viel weniger einheitlich ist aber die EntWick- 347;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 347 (NJ DDR 1961, S. 347) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 347 (NJ DDR 1961, S. 347)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der Untersuchungshaftanstalt oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten,. Ausländer zu führen. Verhaftete sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft gemäß den gesetzlichen und anderen rechtlichen Bestimmungen der sowie zur ständigen tisch-operativen Aufgaben der Diensteinheiten der Linie beizutragen. Die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlungen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen ergeben sich bereits in der Untersuchungshaftanstalt.

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