Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 343 (NJ DDR 1961, S. 343); Autorität des sozialistischen Staates und der Gesellschaft zu begegnen ist, d. h. durch ein Gerichtsverfahren unter breiter Einbeziehung der Werktätigen. Unrichtig war es beispielsweise, folgende Sache der Konfliktkommission zu übergeben: Der Beschuldigte hatte ohne jeden Grund nachts einen anderen Bürger derart zusammengeschlagen, daß dieser wegen einer doppelseitigen komplizierten Splitterfraktur des Unterkiefers und des Verlustes einiger Zähne mehrere Wochen stationär behandelt werden mußte. Dieser Fall kann auch bei einer sehr positiven Einschätzung des Beschuldigten nicht als geringfügig bezeichnet werden. Eine erfolgreiche Tätigkeit der Konfliktkommission wird auch von Anfang an faktisch ausgeschlossen sein, wenn ungenügend aufgeklärte Sachen übergeben werden. So war es z. B. falsch, ohne umfassende Klärung den folgenden Fall der Konfliktkommission zu übergeben: Der Täter war beschuldigt worden, eine- Unterschlagung in Höhe von 600 DM begangen zu haben. Weil er aber nur eine Unterschlagung von 120 DM gestand, wurde die Sache ohne weitere Untersuchung der Konfliktkommission übergeben. Durch solche Entscheidungen werden die sozialistische Gesetzlichkeit und die Verantwortung der Strafverfolgungsorgane für die Übergabe von geringfügigen Straftaten verletzt. Die Strafverfolgungsorgane tragen die volle Verantwortung für den systematischen und zielstrebigen Kampf gegen die Kriminalität mit dem Ziel ihrer allmählichen Überwindung. Zur Anwendung des § 9 StEG Offen bleibt noch die Frage, welche Bedeutung dem § 9 Ziff. 2 StEG in diesem Zusammenhang zukommt. Diese Bestimmung hat bisher in der Arbeit der Strafverfolgungsorgane keine überragende Rolle gespielt; ihr Gesamtanteil an allen Entscheidungen macht noch nicht einmal 3 Prozent aus. Das erklärt sich einmal daraus, daß § 9 Ziff. 2 StEG im Gegensatz zu § 8 StEG durchaus nicht nur geringfügige Straftaten zur Voraussetzung hat. Zum anderen gab es bei der in letzter Zeit geübten Praxis der Anwendung des § 8 StEG meist keine Notwendigkeit, Untersuchungen und Erörterungen im Sinne des § 9 Ziff. 2 StEG anzustellen. In Ausnahmefällen, d. h. wenn bereits während des Ermittlungsverfahrens im gesamten Verhalten des Beschuldigten eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, kann die Anwendung des § 9 Ziff. 2 StEG gerechtfertigt sein und von der Durchführung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht Abstand genommen werden. Dazu ein Beispiel: Ein Genossenschaftsbauer hatte sich eines Diebstahls an genossenschaftlichem Eigentum schuldig gemacht. Durch die Mitgliederversammlung wurde er daraufhin zum Schadensersatz verpflichtet und disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens wäre nunmehr wenig sinnvoll, da bereits die gesellschaftliche Einflußnahme des Kollektivs bei diesem Menschen zu einer erkennbaren Verbesserung seiner Arbeitsmoral und zu seiner Bereitschaft geführt hat, über den wiedergutgemachten Schaden hinaus durch besondere Leistungen zum Schutz und zur Mehrung des gesellschaftlichen Eigentums aktiv beizutragen. Allerdings muß davor gewarnt werden, in Ausweitung des § 9 Ziff. 2 bei Straftaten, in denen diese Voraussetzungen tatsächlich nicht vorliegen, auch von Strafe abzusehen. Soll trotz Vorliegens einer Straftat und obwohl eine Beratung vor einer Konfliktkommission nicht möglich ist, z. B. wenn der Täter Mitglied einer LPG ist, dennoch von der Durchführung eines Strafverfahrens Abstand genommen werden, dann müssen wirkliche, sich im gesamten Verhalten des Täters äußernde objektive Kriterien vorliegen, die dessen grundlegende Wandlung nach der Tat erkennen lassen. RUDOLF HILLER, Oberreferent im Ministerium der Justiz Beratung des Bezirkstags Cottbus über die Durchführung des Staatsratsbeschlusses Am 12. April 1961 beschäftigte sich der Bezirkstag Cottbus mit der Durchführung des Beschlusses des Staatsrates vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in seinem Tätigkeitsbereich. Die Atmosphäre der Beratung war getragen von der Verantwortung der Abgeordneten, in ihrem Bereich den Sieg des Sozialismus zu organisieren und die Rechtspflege zum wirksamen Hebel für die volle Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes und zum Sperriegel gegen die feindlichen Einflüsse der NATO-Agenturen zu gestalten. Durch das Referat des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates des Bezirks zog sich der Gedanke, daß unsere sozialistische Demokratie nicht eine zeitweilige Notwendigkeit, sondern eine Lebensform unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung überhaupt ist und die breiteste Einbeziehung der Menschen in die Leitung der Gesellschaft voraussetzt. Der Bezirkstag und der Rat des Bezirks, die Kreistage und ihre Räte sowie eine Reihe von Gemeindevertretungen und Gemeinderäten hatten in der Periode der Richterwahl und der Berichterstattung der Gerichte vor ihren Volksvertretungen Beschlüsse zur weiteren Festigung der Sicherheit und Ordnung gefaßt. In fast allen Städten und Gemeinden des Bezirks waren Ständige Kommissionen für. Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung Und Sicherheit gebildet worden. Als Beispiel einer guten Zusammenarbeit zwischen der Volksvertretung und den Justizorganen nannte der 1. Stellvertreter in seinem Referat den Kreis Liebenwerda: Nach der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates zog man in diesem Kreis die Schlußfolgerung, daß der Beschluß über Sicherheit und Ordnung nicht mehr voll den neuen Anforderungen gerecht werde. Deshalb wurde dieser Beschluß gemeinsam überarbeitet. Durch ihn werden die Kreis-und Gemeindeorgane verpflichtet, in den Vorlagen zur Erfüllung des Volkswirtschaftspians die Fragen der Sicherheit und Ordnung mit einzuschätzen. Dabei haben die jeweiligen Räte zu sichern, daß Fälle der Feindtätigkeit und anderer Verbrechen vor der Bevölkerung in Aussprachen, in der Presse oder durch Flugblätter ausgewertet werden. Es wird hervorgehoben, daß die Bekämpfung aller Erscheinungen von Rechtsverletzungen nicht nur eine Angelegenheit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, sondern Aufgabe aller ständigen Kommissionen ist. Auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus hat bei der Erörterung des Staatsratsbeschlusses in ihrem Beschluß die ständigen Kommissionen -darauf orientiert, gemeinsame Beratungen zu den Schwerpunktaufgaben zu organisieren, um Gesetzes- 343;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 343 (NJ DDR 1961, S. 343) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 343 (NJ DDR 1961, S. 343)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner liegenderVorkommnisse zu, die mit der Zuführung einer relativ großen Anzahl von Dugcndlichen verbunden sind. Ferner sind die Kräfte der Linie Untersuchung kurzfristig auf die Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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