Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 343 (NJ DDR 1961, S. 343); Autorität des sozialistischen Staates und der Gesellschaft zu begegnen ist, d. h. durch ein Gerichtsverfahren unter breiter Einbeziehung der Werktätigen. Unrichtig war es beispielsweise, folgende Sache der Konfliktkommission zu übergeben: Der Beschuldigte hatte ohne jeden Grund nachts einen anderen Bürger derart zusammengeschlagen, daß dieser wegen einer doppelseitigen komplizierten Splitterfraktur des Unterkiefers und des Verlustes einiger Zähne mehrere Wochen stationär behandelt werden mußte. Dieser Fall kann auch bei einer sehr positiven Einschätzung des Beschuldigten nicht als geringfügig bezeichnet werden. Eine erfolgreiche Tätigkeit der Konfliktkommission wird auch von Anfang an faktisch ausgeschlossen sein, wenn ungenügend aufgeklärte Sachen übergeben werden. So war es z. B. falsch, ohne umfassende Klärung den folgenden Fall der Konfliktkommission zu übergeben: Der Täter war beschuldigt worden, eine- Unterschlagung in Höhe von 600 DM begangen zu haben. Weil er aber nur eine Unterschlagung von 120 DM gestand, wurde die Sache ohne weitere Untersuchung der Konfliktkommission übergeben. Durch solche Entscheidungen werden die sozialistische Gesetzlichkeit und die Verantwortung der Strafverfolgungsorgane für die Übergabe von geringfügigen Straftaten verletzt. Die Strafverfolgungsorgane tragen die volle Verantwortung für den systematischen und zielstrebigen Kampf gegen die Kriminalität mit dem Ziel ihrer allmählichen Überwindung. Zur Anwendung des § 9 StEG Offen bleibt noch die Frage, welche Bedeutung dem § 9 Ziff. 2 StEG in diesem Zusammenhang zukommt. Diese Bestimmung hat bisher in der Arbeit der Strafverfolgungsorgane keine überragende Rolle gespielt; ihr Gesamtanteil an allen Entscheidungen macht noch nicht einmal 3 Prozent aus. Das erklärt sich einmal daraus, daß § 9 Ziff. 2 StEG im Gegensatz zu § 8 StEG durchaus nicht nur geringfügige Straftaten zur Voraussetzung hat. Zum anderen gab es bei der in letzter Zeit geübten Praxis der Anwendung des § 8 StEG meist keine Notwendigkeit, Untersuchungen und Erörterungen im Sinne des § 9 Ziff. 2 StEG anzustellen. In Ausnahmefällen, d. h. wenn bereits während des Ermittlungsverfahrens im gesamten Verhalten des Beschuldigten eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, kann die Anwendung des § 9 Ziff. 2 StEG gerechtfertigt sein und von der Durchführung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht Abstand genommen werden. Dazu ein Beispiel: Ein Genossenschaftsbauer hatte sich eines Diebstahls an genossenschaftlichem Eigentum schuldig gemacht. Durch die Mitgliederversammlung wurde er daraufhin zum Schadensersatz verpflichtet und disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens wäre nunmehr wenig sinnvoll, da bereits die gesellschaftliche Einflußnahme des Kollektivs bei diesem Menschen zu einer erkennbaren Verbesserung seiner Arbeitsmoral und zu seiner Bereitschaft geführt hat, über den wiedergutgemachten Schaden hinaus durch besondere Leistungen zum Schutz und zur Mehrung des gesellschaftlichen Eigentums aktiv beizutragen. Allerdings muß davor gewarnt werden, in Ausweitung des § 9 Ziff. 2 bei Straftaten, in denen diese Voraussetzungen tatsächlich nicht vorliegen, auch von Strafe abzusehen. Soll trotz Vorliegens einer Straftat und obwohl eine Beratung vor einer Konfliktkommission nicht möglich ist, z. B. wenn der Täter Mitglied einer LPG ist, dennoch von der Durchführung eines Strafverfahrens Abstand genommen werden, dann müssen wirkliche, sich im gesamten Verhalten des Täters äußernde objektive Kriterien vorliegen, die dessen grundlegende Wandlung nach der Tat erkennen lassen. RUDOLF HILLER, Oberreferent im Ministerium der Justiz Beratung des Bezirkstags Cottbus über die Durchführung des Staatsratsbeschlusses Am 12. April 1961 beschäftigte sich der Bezirkstag Cottbus mit der Durchführung des Beschlusses des Staatsrates vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in seinem Tätigkeitsbereich. Die Atmosphäre der Beratung war getragen von der Verantwortung der Abgeordneten, in ihrem Bereich den Sieg des Sozialismus zu organisieren und die Rechtspflege zum wirksamen Hebel für die volle Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes und zum Sperriegel gegen die feindlichen Einflüsse der NATO-Agenturen zu gestalten. Durch das Referat des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates des Bezirks zog sich der Gedanke, daß unsere sozialistische Demokratie nicht eine zeitweilige Notwendigkeit, sondern eine Lebensform unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung überhaupt ist und die breiteste Einbeziehung der Menschen in die Leitung der Gesellschaft voraussetzt. Der Bezirkstag und der Rat des Bezirks, die Kreistage und ihre Räte sowie eine Reihe von Gemeindevertretungen und Gemeinderäten hatten in der Periode der Richterwahl und der Berichterstattung der Gerichte vor ihren Volksvertretungen Beschlüsse zur weiteren Festigung der Sicherheit und Ordnung gefaßt. In fast allen Städten und Gemeinden des Bezirks waren Ständige Kommissionen für. Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung Und Sicherheit gebildet worden. Als Beispiel einer guten Zusammenarbeit zwischen der Volksvertretung und den Justizorganen nannte der 1. Stellvertreter in seinem Referat den Kreis Liebenwerda: Nach der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates zog man in diesem Kreis die Schlußfolgerung, daß der Beschluß über Sicherheit und Ordnung nicht mehr voll den neuen Anforderungen gerecht werde. Deshalb wurde dieser Beschluß gemeinsam überarbeitet. Durch ihn werden die Kreis-und Gemeindeorgane verpflichtet, in den Vorlagen zur Erfüllung des Volkswirtschaftspians die Fragen der Sicherheit und Ordnung mit einzuschätzen. Dabei haben die jeweiligen Räte zu sichern, daß Fälle der Feindtätigkeit und anderer Verbrechen vor der Bevölkerung in Aussprachen, in der Presse oder durch Flugblätter ausgewertet werden. Es wird hervorgehoben, daß die Bekämpfung aller Erscheinungen von Rechtsverletzungen nicht nur eine Angelegenheit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, sondern Aufgabe aller ständigen Kommissionen ist. Auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus hat bei der Erörterung des Staatsratsbeschlusses in ihrem Beschluß die ständigen Kommissionen -darauf orientiert, gemeinsame Beratungen zu den Schwerpunktaufgaben zu organisieren, um Gesetzes- 343;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 343 (NJ DDR 1961, S. 343) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 343 (NJ DDR 1961, S. 343)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Staatssicherheit , wo entsprechend den gewachsenen Anforderungen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Leitung und Koordinierung der Arbeit mit unter voller Einbeziehung der Referatsleiter in den Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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