Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 337

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 337 (NJ DDR 1961, S. 337); mit den Grundfragen der sozialistischen Gesetzlichkeit befassen. Die Einbeziehung der Volksmassen in (ten Kampf um die Gesetzlichkeit ist immer ein Grundprinzip unserer staatlichen Arbeit und insbesondere der Arbeit der Justizorgane gewesen. Davon zeugt z. B. die Entwicklung unserer Schöffen, der Schöffenkoflektive und Schöffenaktive. Es haben sich die verschiedensten Methoden der Auswertung von Strafverfahren und andere Formen der prophylaktischen Arbeit entwickelt. Insbesondere ist hier an die Arbeit zu erinnern, die bisher im Zusammenhang mit den §§ 8 und 9 StEG geleistet worden ist, an die Methoden, die hier angewendet wurden, um die Gesellschaft, die Kollektive der Werktätigen im Zusammenhang mit der Einstellung von Strafverfahren oder mit der Nichteinleitung von Strafverfahren in die Erziehungstätigkeit einzubeziehen. Die neue Etappe, die jetzt erreicht ist, ist also Ausdruck einer Entwicklung, die durch die jahrelange Praxis unserer Justizorgane vorbereitet ist. Das Neue besteht darin, daß sich heute gesellschaftliche Organisationsformen gebildet haben, die jetzt mit gesellschaftlichen Mitteln den Kampf um die Überwindung der Kriminalität und um die Einhaltung der sozialistischen Disziplin führen. Daraus ergeben sich weitreichende Schlußfolgerungen für die Arbeit der Staatsorgane. Die Schaffung von gesellschaftlichen. Organen, die unmittelbar den Kampf um die Überwindung der Kriminalität und aller Arten von Disziplinlosigkeit führen, ist eine neue Erscheinung, in unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Sie ist das Ergebnis der gesetzmäßigen Entwicklung aller der Formen zur Einbeziehung der Gesellschaft in die Verbrechensbekämpfung. die in der Vergangenheit bestanden. Daß hier wirklich ein gesetzmäßiger Prozeß vor sich, geht, beweist die Tatsache; daß durch die Initiative der Volksmassen die verschiedensten Formen hervorgebracht wurden und daß die Entwicklung der Konfliktkommissionen in den Betrieben, ausgehend von den Hinweisen Walter Ulbriefats auf dem 4. Plenum des Zentralkomitees der SED, sehr schnell vorangeschritten ist1 2. Es ist notwendig, diesen Prozeß, der sieh vor unseren Augen abspielt, in seiner ganzen Tiefe zu begreifen. Bei der Entwicklung der Organe der gesellschaftlichen Disziplinargewalt handelt es sich um den Prozeß der Herausbildung von ersten Keimen, ersten Elementen der kommunistischen Selbstverwaltung der Gesellschaft. Diese Entwicklung hat bekanntlich N. S. Chruschtschow auf dem XXL Parteitag der KPdSU in Anwendung der Lehren von Marx und Lenin theoretisch verallgemeinert. Er wies darauf hin, daß eine der wichtigsten Fragen gegenwärtig dp?in besteht, zu untersuchen, wie sich die sozialistische Staatlichkeit zur kommunistischen Selbstverwaltung entwickelt-. Hierbei wies Chruschtschow darauf hin, daß insbesondere auch die Funktionen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit neben den staatlichen durch gesellschaftliche Organe ausgeübt werden. Diese Feststellung ist deshalb sd wichtig, weil sie uns ungeachtet aller gegenwärtig bestehenden Mängel die Perspektive der Konfliktkommissionen und anderer Organe der gesellschaftlichen Disziplinargewalt zeigt. Es gilt zu begreifen, daß hier vor uns eine sehr verantwortungsvolle und sehr schöne Aufgabe steht, nämlich diese Keime der Zukunft, diese Elemente des Neuen, des Kommunismus, in unserer Gesellschaft heranzubilden, zu entwickeln, zu pflegen und ihren Fortschritt zu gewährleisten. 1 Vgl, Walter Ulbricht. Referat auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1959; S. S4 f. 2 Ni S. Chruschtschow. Referat auf dem XXI. Parteitag der KPdSU, Berlin 1959, S. 12Tff. Zur Arbeitsweise der Konfliktkommissionen Aus dieser Feststellung über den Charalrter der Konfliktkommissionen ergeben sich einige unmittelbar praktische Schlußfolgerungen. Hierzu sind zunächst einige prinzipielle Bemerkungen zum Wesen der sozialistischen Staates notwendig. Lenin kennzeichnet den Unterschied des sozialistischen Staates gegenüber dem kapitalistischen Staat einerseits, gegenüber der kommunistischen Selbstverwaltung der Gesellschaft andererseits folgendermaßen: „Beim Übergang vom Kapitalismus zum Kommunismus. ist die Unterdrückung noch notwendig, aber schon ist es eine Unterdrückung der Minderheit der Ausbeuter durch die Mehrheit der Ausgebeuteten. Ein besonderer Apparat, eine besondere Unterdrückungsmaschine, ein .Staat1 ist noch notwendig, aber es ist bereits ein Übergangsstaat, kein Staat im eigentlichen Sinne mehr, denn die Niederhaltung der Minderheit der Ausbeuter durch die Mehrheit der Lohnsklaven von gestern ist eine so verhältnismäßig. leichte, einfache und natürliche Sache, daß sie viel weniger Blut kosten wird als die Unterdrückung von Aufständen der Sklaven, Leibeigenen und Lohnarbeiter, daß sie der Menschheit weit billiger zu stehen; kommen wird. Und sie ist durchaus vereinbar mit der Ausdehnung der Demokratie anf eine so überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, daß die Notwendigkeit einer besonderen Maschine zur Unterdrückung zu schwinden beginnt.“3 Die Entwicklung der Konfliktkommissionen ist deshalb so bedeutsam, weil diese Merkmale, die den sozialistischen. Staat noch zum Staat machen, verschwinden. Einer der Gründe, derentwegen gesagt werden kann, daß die Konfliktkommissionen Keime der kommunistischen Selbstverwaltung sind, ist, daß sie kein Apparat sind, sondern daß die Menschen, die selbst in der Produktion stehen, daneben die Funktion der Leitung und Organisierung, d. h. inhaltlich gewisse staatliche Funktionen ausüben, Funktionen, die zum Teil bisher die Gerichte und die Staatsanwaltschaften gehaht haben. Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil es gegenwärtig Tendenzen gibt, die Konfliktkommission dieses Inhalts zu berauben und sie zu bürokratisieren. Manche Konfliktkommissionen sind sehr stolz darauf, wenn sie ein „Verfahren“ durchführen können mit umfangreichen Beweiserhebungen, Zeugen und sogar Sachverständigen. Solche Tendenzen sind falsch, auch wenn sie oft von dem ehrlichen Bestreben zeugen, die Tätigkeit der Konfliktkommissionen breit zu entfalten. Sie werden ■ teilweise von einigen Untersuchungsorganen dadurch gefördert, daß „kleine Sachen“, die ,.nicht lohnen“, an die Konfliktkommissionen abgegeben werden, ohne den Sachverhalt hinreichend aufzuklären. Damit entwickelt sich die Konfliktkommission zu einer Art Untersuchungsorgan, und der Vorsitzende und die Mitglieder der Konfliktkommission sind mehr mit Beweiserhebungen befaßt als mit ihrer eigentlichen Arbeit. Es ist nicht Aufgabe der Konfliktkommission, die Aufgaben der Untersuchungsorgane oder der betrieblichen Kontroll-und Revisionsabteilungen zu übernehmen. Der Sachverhalt muß Im wesentlichen klar sein, wenn eine Angelegenheit vor die Konfliktkommission kommt. Das schließt nicht aus, daß sich in Ausnahmefällen bei der Beratung herausstellt, daß die Dinge anders liegen. Aber es geht darum, prinzipiell zu verlangen, daß die zuständigen staatlichen Organe, d. h. die Untersuchungs-organe und unter Umständen auch die betrieblichen Kontroll- und Revisionsabteilungen, die Materialien über Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit vorbereitet an die Konfliktkommissionen geben. Es darf nicht dazu kommen, daß sich die Konfliktkommissionen mit umfangreichen Wahrheitsforschungen befassen müssen. Das würde bedeuten, sie von ihrer eigentlichen Aufgabe, Organ der politisch-moralischen Erziehung zu sein, abzuhalten. 3 Lenin, Staat und Revolution, Berlin 195T, S. 94. 337;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 337 (NJ DDR 1961, S. 337) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 337 (NJ DDR 1961, S. 337)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - politisch-operativen Aufgaben zuverlässig und mit hohem operativem Nutzeffekt zu lösen. Die praktische Durchsetzung der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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