Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 336 (NJ DDR 1961, S. 336); ren durch Gesetz dazu ermächtigten Organs ist, also in ihrer Gesamtheit in die Arbeit dieser Organe einfließen muß, macht einige Bemerkungen zur Einstellungspraxis der Strafverfolgungsorgane notwendig. Diese Einstellungspraxis ist noch nicht immer geeignet, die gesamte Tätigkeit der Straforgane in höchstem Maße zur Mobilisierung der Werktätigen auszunutzen. Bei den Einstellungen von Strafverfahren durch die Strafverfolgungsorgane sind es besonders die Fälle der §§ 8, 9 Ziff. 2 StEG, deren Handhabung häufig Anlaß zu Bedenken gibt. Es gehört noch zur ständigen Praxis der Strafverfolgungsorgane zahlreicher Kreise, daß die Verfahren mit der Einstellung durch die Organe der Volkspolizei oder durch den Staatsanwalt ihren Abschluß finden, ohne daß es zu einer umfassenden Stellungnahme der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organe zu den Ursachen des Verhaltens des Täters und zu den Maßnahmen, die ihrer Überwindung dienen, kommt7 8, obgleich eine Reihe der nach §§ 8 und 9 StEG eingestellten Verfahren durch die Volkspolizei oder den Staatsanwalt in Gegenwart des Beschuldigten zum Gegenstand von Aussprachen mit den Werktätigen gemacht werden. Im Bezirk Halle wurden allein im Jahre 1960 15,3 Prozent aller Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft nach §§ 8 und 9 StEG eingestellt, und nur in einer relativ geringen Anzahl der Fälle schloß sich daran eine Beratung der Konfliktkommission an. Die erzieherische Kraft der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organe wird also nicht genügend erkannt, wenn nicht gar unterschätzt, indem man ihrer Selbsttätigkeit die man hervorrufen und entwickeln will entgegen-wirkt" und sie von der Lösung der ihnen zukommenden Aufgaben fernhält. Andererseits aber ■ werden die Organe der Deutschen Volkspolizei und der Staatsanwalt, die diese Einstellungspraxis betreiben, zu einer Art „Nebengericht“, zu einer Instanz, welche die abschließende Entscheidung über eine Strafgesetz- oder 7 vgl. hierzu auch M. Benjamin. Kriminalitätsbekämpfung und Absehen von Strafverfolgung, Staat und Recht 1961, Heft 1, S. 37. 8 vgl. hierzu Schur,Sperling. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit Weg zur sozialistischen Lebensweise und zum Kampf gegen die Kriminalität, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1961, Heft , S. 299. Moralverletzung trifft. Ohne Zweifel handelt es sich im Falle des § 8 StEG stets um eine Verletzung der sozialistischen Moralprinzipien, was besonders durch den Abs. 2 dieser Bestimmung deutlich gemacht wird. Schon vor zwei Jahren wurde darauf hingewiesen9, daß mit der Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse nicht nur eine Erweiterung der Fassung dieser Gesetzesnormen unumgänglich wird, sondern auch die Werktätigen besonders in diesen Fällen stärker einbezogen werden müssen. Nachdem nunmehr in den sozialistischen Betrieben die Konfliktkommissionen gewählt wurden und sie über die Mehrzahl der unter §§ 8 und 9 StEG fallenden Handlungen beraten können, sind die sog. Zimmertermine bei den Staatsanwaltschaften und der Volkspolizei endgültig zu überwinden. Die Staatsanwälte des Kreises Merseburg haben insoweit den Sinn des Staatsratsbeschlusses richtig verstanden. Künftig werden sie in der Begründung der Einstellungsverfügung gern. § 184 Ziff. 4 StPO eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, der Ursachen der Straftat, der sie begünstigenden Umstände und eine Einschätzung der Person des Täters vornehmen, um den Konfliktkommissionen die Einschätzung der Sache zu erleichtern, und den Kollektiven der Rechtsverletzer Hinweise für die Erziehung und weitere Arbeit geben. Keinesfalls darf die durch § 3 des Einführungsgesetzes zum AGB erfolgte Ergänzung des § 164 Abs. 1 StPO, daß im Falle der Übergabe der Sache an die Konfliktkommission das Verfahren durch den Staatsanwalt eingestellt wird, zur bloßen Formsache werden. Dieser Gesichtspunkt findet auch in dem neuen § 174 a StPO seinen Ausdruck, wonach der Beschluß, durch den das Gericht die Sache der Konfliktkommission übergibt und das Verfahren einstellt, unter Mitwirkung der Schöffen zu fassen, zu begründen und dem Beschuldigten bekanntzumachen ist. Durch diese gesetzliche Regelung sind eine Reihe von Schwierigkeiten, die bei der Übergabe der Sache an die Konfliktkommission hinsichtlich der Einstellungspraxis bestanden, ausgeräumt worden. 9 Riecke M. Benjamin, Einige Erfahrungen hei der Anwendung der SS 8 und 9 StEG, NJ 1959 S. 264 f. Dr. MICHAEL BENJAMIN, wiss. Oberassistent im Prarektorat für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Rolle der Konfliktkommission bei der Bekämpfung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze Der Charakter der Konfliktkommissionen Mit der Überwindung des Klassenantagonismus als Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR und der weitgehenden Beseitigung der Ausbeutung sind auch die entscheidenden inneren Ursachen beseitigt, die bisher die Kriminalität erzeugten. Damit sind die objektiven klassenmäßigen Voraussetzungen gegeben, um die Aufgabe der Einengung der Kriminalität mit dem Ziel ihrer schrittweisen Überwindung zu stellen. Dabei kommt es jetzt darauf an, auch alle ideologischen Wurzeln, die die Kriminalität hervorbringen können, zu beseitigen und auszurotten. Diese Aufgabe ist ebenso wie alle anderen Aufgaben des sozialistischen Aufbaus nur durch die breiteste Einbeziehung der Volksmassen zu lösen. Auf der- Grundlage des Massenkampfes der Arbeiter um höhere Formen der sozialistischen Arbeit und um sozialistische Beziehungen zwischen den Menschen entfaltet sich in der gegenwärtigen Epoche auch der massenhafte Kampf um die sozialistische Disziplin, der Kampf der Volksmassen gegen die Rechtsverletzungen und für die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er ist Ausdruck des wachsenden Bewußtseins unserer Menschen und der sich daraus ergebenden immer stärkeren Unduldsamkeit gegenüber allen Erscheinungen der Undiszipliniertheit, der Unorganisiertheit und der Kriminalität. Er beweist, daß die Massen der Werktätigen in immer stärkerem Maße die sozialistische Gesetzlichkeit als ihre ureigene Sache ansehen. Ausdruck dieser Tatsache ist auch, daß sich in der letzten Zeit Partei- und Staatsführung besonders ausführlich 336;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konsequent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluß ist zwischen den Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisieren. Die für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist überhaupt nur zu verstehen, wenn von der Komplexität und außerordentlichen Widersprüchlich-keit der gesamten Lebensbedingungen der gegenwärtig existierenden Menschen im Sozialismus ausgegangen wird.

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