Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 334 (NJ DDR 1961, S. 334); Gesetzesverletzung handelt in eine Gerichtskritik; andernfalls ist nach § 3 StPO zu verfahren, oder es sind der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise zu geben. Die Urteilsgründe müssen in ihrer Gesamtheit das Ergebnis des Urteils tragen. Dabei ist es besonders wichtig, den Angeklagten allseitig in seiner persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu charakterisieren. Eine einseitige, nur negative Beschreibung seines Lebens und gesellschaftlichen Verhaltens vermag nicht, die auch bei ihm vorhandenen positiven Eigenschaften zu wecken. sondern ist sogar geeignet, sie zu verschütten. Da aber das Urteil den Grundstein für ein künftig einwandfreies Verhalten des Rechtsbrechers legen soll, muß es auch und vor allem seine positiven Seiten aufzeigen und an sie appellieren. Deshalb gelten für die Verbesserung der Qualität der Urteile ohne Einschränkung die Worte des Vorsitzenden des Staats-i’ats in seiner Programmatischen Erklärung: „Wer Menschen überzeugen will, muß den Weg zu ihnen finden, zu ihrem Verstand und zu ihrem Herzen“9. 9 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrats der DDK, Berlin I960, S. 58. HORST SCHUR, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zur Tätigkeit des Staatsanwalts bei der Organisierung der Verbrechensbekämpfung Im Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege wird hervorgehoben, daß der Kampf gegen die Kriminalität zur Angelegenheit der gesamten Gesellschaft geworden ist. „In unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung sind die Überzeugung, und die Erziehung durch das gemeinsame Wirken der Werktätigen, ihre gesellschaftlichen Organisationen und den sozialistischen Staat eine große Kraft geworden, um unsere sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen.“1 An anderer Stelle heißt es: „Der Kampf gegen die Kriminalität ist nicht allein Aufgabe der Strafverfolgungsorgane, sondern sein Erfolg beruht vor allem darauf, daß die Wachsamkeit und die Aktivität der Werktätigen die Ursachen, aus denen Straftaten erwachsen, ausräumen und dadurch Verbrechen vorgebeugt wird.“2 Das bedeutet aber nicht, daß gegenwärtig auf die Anwendung des staatlichen Strafzwanges durch die Gerichte nahezu gänzlich verzichtet werden kann und es allein die Aufgabe der Kollektive der Werktätigen ist, den Kampf gegen das Verbrechen zu führen. Der plötzliche, zusammenhanglose Rückgang der erhobenen Anklagen in einigen Kreisen des Bezirks Halle (z. B. Saalkreis, Nebra und Hettstedt) im Februar dieses Jahres läßt darauf schließen, daß Justizfunktionäre, insbesondere Staatsanwälte, solche falschen Schlüsse gezogen haben und dadurch dem Beschluß des Staatsrates keineswegs Rechnung tragen. Der Beschluß sagt mit aller Deutlichkeit, daß es darauf ankommt, auf Grund einer exakten Einschätzung der konkreten Bedingungen, die zu einer strafbaren Handlung führten, und des Standes des Bewußtseins des einzelnen sowie der erzieherischen Kraft seines Kollektivs in der richtigen Weise im Rahmen der Straf- und Erziehungsmaßnahmen des sozialistischen Rechts zu differenzieren. Die oben erwähnte Praxis läßt dagegen eine solche Differenzierung nicht klar erkennen. Eine systematische, planmäßige Verbrechensbekämpfung durch die Kräfte der gesamten Gesehscnaft kann der leitenden, organisierenden Tätigkeit der Staatsorgane nicht entbehren. Hierauf sowie auf die Methoden 1 NJ 1961 s. 73. 2 a. a. O., S. 74. der einheitlichen staatlichen Leitungstätigkeit ist an anderer Stelle mit Nachdruck hingewiesen worden3. Der Tätigkeit des Staatsanwalts kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Wenn die von den örtlichen Volksvertretungen gegebene Orientierung auf die Schwerpunkte der Verbrechensbekämpfung ihre Konkretisierung in der Aufgabenstellung der Strafverfolgungsorgane gefunden hat, dann hängt der Erfolg, wie diese Linie durchgesetzt wird, entscheidend von der Arbeit des Staatsanwalts ab. Die Verantwortung des Staatsanwalts wird besonders dadurch unterstrichen, daß die Wahrnehmung aller ihm übertragenen Aufgaben die Leitung der Ermittlungen, die Erhebung und Vertretung der Anklage, die Einlegung von Rechtsmitteln, die Allgemeine Aufsicht und die mit allen diesen Tätigkeiten verbundene politische Massenarbeit der Verbrechensbekämpfung, insbesondere aber der Tätigkeit aller Straforgane das Gepräge gibt. Indem der Staatsanwalt sowohl die Untersuchungsorgane (durch Anleitung und Weisung) als auch die Gerichte (durch Erhebung und Vertretung der Anklage und durch Einlegung der Rechtsmittel) und nicht zuletzt auch die Werktätigen und ihre Kollektive (durch Übergabe der Sache an die Konfliktkommission) orientiert, hat er auf das einheitliche Wirken dieser Organe, auf die Qualität und größte Wirksamkeit ihrer Tätigkeit maßgeblichen Einfluß. Als zentralgeleitetes Organ ist der Staatsanwalt hauptverantwortlich für die Durchsetzung der zentralen staatlichen Linie der Verbrechensbekämpfung im örtlichen Bereich. Dabei besitzt er jedoch keine administrativen Machtbefugnisse4 gegenüber den örtlichen Organen der Staatsmacht, den Gerichten und den Konfliktkommissionen. Die Staatsanwaltschaft kann ihre Aufgaben nur verrftittels der selbständigen, eigen-schöpferischen Tätigkeit der Gerichte oder der gesellschaftlichen Organe, denen durch Gesetz die Entscheidung über Straftaten übertragen wurde, wahrnehmen. 3 vgl. Lekschas 'Renneberg, Den demokratischen Zentralismus gegen formal-bürokratische Entstellungen bei der Organisierung der Kriminalitätsbekämpfung durchsetzen!, Staat und Recht 1960, Heft 8, S. 1339 ff.; Jendretzky, Höhere Qualität der staatlichen Leitung ein entscheidendes Kettenglied für die Verwirklichung unserer Aufgaben, Staat und Recht I960, Hefl 9, S. 1441 ff., sowie die Aufsätze in Heft 10,60 der Zeitschrift Staat und Recht. 4 vgl. Lenin, Ausgewählte Werke in 2 Bd Bd. II, S. 960, und die §§ 14, 18. 19 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft dei DDR vom 23. Mai 1952 (GBl. S. 408). 334;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 334 (NJ DDR 1961, S. 334) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 334 (NJ DDR 1961, S. 334)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin.

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