Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 329

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 329 (NJ DDR 1961, S. 329); BERLIN 1961 20. MAI SENSCHAFT Dr. GUSTAV JAHN, Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR Die Richtlinie Nr. 12 ein wichtiger Schritt zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege Zur Bedeutung der Richtlinie Auf den gemeinsamen Antrag des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik hat das Plenum des Obersten Gerichts am 22. April 1961 die Richtlinie Nr. 12 erlassen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Durchführung des Beschlusses des Staatsrats über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Richtlinie Nr. 12 befaßt sich mit einem Teilgebiet der Rechtsprechung: mit der Anwendung kurzfristiger Freiheitsstrafen, der Strafen ohne Freiheitsentziehung und der öffentlichen Bekanntmachung von Bestrafungen. Die allseitige Verwirklichung des Beschlusses des Staatsrats stellt deshalb an das Oberste Gericht die Forderung, weitere Richtlinien zu erlassen. Mit einer solchen prinzipiellen Anleitung muß das Oberste Gericht einen Beitrag zur Überwindung der alten Rechtsformen und zur Herausbildung des neuen, sozialistischen Rechtsbegriffs und der Rechtspraxis leisten'. Ihre Bedeutung erhält die Richtlinie Nr. 12 dadurch, daß sie neben dem Beschluß des Staatsrats ein wichtiges Dokument ist, das Strafrecht und die Strafrechtsprechung voll in den Dienst des entfalteten sozialistischen Aufbaus und der Erhaltung des Friedens zu stellen. Die Richtlinie Nr. 12 ist Bestandteil der Verwirklichung der Programmatischen Erklärung des Staatsrats und seines Beschlusses vom 30. Januar 1961. Sie ist deshalb besonders gewissenhaft auszuwerten und zu befolgen. Das darf nicht kampagnemäßig geschehen, sondern muß ständiger, auf lange Sicht geplanter Bestandteil der Arbeit der Gerichte, besonders mit neu hinzukommenden Richtern, sein. Die Leitsätze der Richtlinie müssen auch für die Arbeit der Untersuchungsorgane ausgewertet werden. Das erfordert m. E. eine besondere Anleitung durch deren zentrale Organe. Die besondere Bedeutung der Richtlinie Nr. 12 besteht darin, daß sie nicht zu einer einzelnen Rechts- 1 vgl. dazu Polak. Über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR, Staat und Recht 1961, Heft 4, S. 607 ff. frage Stellung nimmt, sondern die Anwendungsprinzipien unseres gegenwärtigen Strafensystems darstellt. Sie geht dabei von den in den Beschlüssen der SED für die Entwicklung der Strafrechtspflege in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe gegebenen Differenzierungshinweisen2 aus, die in der Programmatischen Erklärung des Staatsrats, insbesondere in den Thesen über die Gerechtigkeit, ihren Niederschlag gefunden haben und konkretisiert wurden. Auf der Grundlage des Staatsratsbeschlusses entwickelt sie diese Grundsätze weiter und erklärt sie für alle Gerichte verbindlich. Es versteht sich von selbst, daß die Richtlinie kein Schema enthalten kann und nicht als Dogma, sondern als Anleitung zum Handeln betrachtet werden muß. Die Aufgabenstellung der Richtlinie Das Hauptanliegen der Richtlinie Nr. 12 besteht darin, die Gerichte zu befähigen, die in der gegenwärtigen Etappe des sozialistischen Aufbaus gesetzmäßig notwendige volle Entfaltung der sozialistischen Demokratie und die damit unmittelbar verbundene breitere Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes durch die Rechtsprechung maximal zu unterstützen. Das erfordert, die dem Strafrecht, insbesondere den Strafen ohne Freiheitsentziehung, innewohnenden erzieherischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Das ist eine objektive Notwendigkeit, deren Verletzung die weitere Entwicklung der sozialistischen Bewußtheit der Massen hemmt. Deshalb muß endgültig Schluß gemacht werden mit der teilweise noch immer vorhandenen Gegenüberstellung „Strafe oder Erziehung?“, denn eine solche undialektische Betrachtung widerspricht dem Wesen unseres Rechts. Die Richtlinie befaßt sich in erster Linie mit den Strafen ohne Freiheitsentziehung. Aber gerade deshalb darf nicht vergessen werden, daß eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Entfaltung 2, vgl. dazu besonders die Beschlüsse des 33. Plenums des Zentralkomitees und des V. Parteitages der SED; ferner Anmerkung von Jahn in NJ 1960 S. 840 f. 329;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 329 (NJ DDR 1961, S. 329) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 329 (NJ DDR 1961, S. 329)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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