Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 306

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 306 (NJ DDR 1961, S. 306); GÜNTER RAU, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Frankfurt (Oder) Kampf gegen Verkehrsdelikte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen Obwohl die Kriminalität im Bezirk Frankfurt (Oder) ständig sinkt, sind wir im Kampf gegen die Verkehrsunfälle nur langsam vorangekommen. Wir befanden uns dabei im Nachtrab hinter dem Einzelfall und erkannten nicht, daß wir ihn dazu benutzen müssen, die in unserem Bezirk gestellten Aufgaben bewußt durchsetzen zu helfen. Wir haben uns deshalb vorgenommen, mit den spezifischen Methoden der Strafverfolgungstätigkeit die Strafverfolgung selbst zur bewußten staatlichen Leitungstätigkeit zu entwickeln. Ein Beispiel soll zeigen, wie wir mit unseren Mitteln die Verkehrssicherheit im Bezirk erhöhen, gegen die Verkehrskriminalität Vorgehen und dadurch zur Erfüllung unserer ökonomischen Aufgaben beitragen. Im Kreis Fürstenberg (Oder) ereignete sich ein Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Am 13. Dezember 1960 befuhr der Motorradfahrer Heinz K. gegen 7 U;hr die Fernverkehrsstraße von K. nach T. Zur gleichen Zeit befuhr auch der Genossenschaftsbauer Max Kl. mit einem Gespannfahrzeug diese Straße in gleicher Richtung. Obwohl es noch dunkel war, war das Gespannfahrzeug weder mit einer betriebsfertigen Lampe noch mit einem Rückstrahler versehen, wie sie §§ 79, 80 StVZO vorsehen. Der Kradfahrer erkannte das Gespannfahrzeug nicht rechtzeitig genug und fuhr auf dieses auf. Er wurde dabei tödlich verletzt. Der Gespannführer hatte also fahrlässig den Tod eines Menschen herbeigeführt. In einer gemeinsamen Beratung mit dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises und den Verantwortlichen für die Anleitung und Unterstützung der Kommissionen für. Ordnung und Sicherheit der Gemeindevertretungen des Kreises wurde festgelegt, auf Grund dieses Verkehrsunfalls die Verkehrssicherheit der Gespannfahrzeuge in der Gemeinde K. durch die Kommission für Ordnung und Sicherheit zu überprüfen. Dem Vorsitzenden der Kommission wurden das Unfallgeschehen sowie das Ergebnis der Beratung mitgeteilt mit der Empfehlung, die Überprüfung der Gespannfahrzeuge durch die Kommission unter Einbeziehung der gesamten Bevölkerung des Ortes zu organisieren. Die Genossen der Verkehrspolizei und Arbeitsschutzbeauftragte unterstützten die Vorbereitung der Kontrolle. Drei Tage vor der Überprüfung wurde ein vorschriftsmäßig ausgerüstetes Gespannfahrzeug auf dem Dorfplatz ausgestellt. Gleichzeitig wurde die Bevölkerung des Dorfes aufgerufen, die Gespannfahrzeuge nach diesem Muster auszurüsten, damit die kommende Überprüfung zu einem vollen Erfolg werde. An einem Sonntag führte die Kommission für Ordnung und Sicherheit mit tatkräftiger Unterstützung vieler Einwohner des Ortes, Mitgliedern des Rates der Gemeinde, Genossen der Verkehrspolizei und Mitarbeitern des Arbeitsschutzes die Überprüfung durch. Viele Gespannfahrzeugbesitzer waren bereits dabei, ihre Gespannfahrzeuge verkehrssicher auszurüsten. Die Überprüfung vollzog sich in einer sachlichen und kameradschaftlichen Aussprache, in der der enge Zusammenhang zwischen der Sicherheit des Verkehrs und der Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben dargestellt wurde. ■O Es gab nicht einen Gespannhalter, der die Maßnahmen der Kommission nicht unterstützte. Sofort nach der Überprüfung, die gute Erfolge zeigte, berief der Vorstand der LPG eine Vollversammlung der Genossenschaft ein. In dieser werteten Mitglieder der Kommission für Ordnung und Sicherheit, die teilweise selbst Genossenschaftsbauern sind, das Ergebnis der Überprüfung aus. In der Aussprache, an der auch die Genossen der Verkehrspolizei und der Staatsanwaltschaft teilnahmen, brachten die anwesenden Genossenschaftsbauern zum Ausdruck, daß diese Überprüfung ihnen nicht nur geholfen habe, ihre Gespannfahrzeuge verkehrssicher auszurüsten, sondern daß sie auch mehr als bisher erkannt hätten, daß die vor der sozialistischen Landwirtschaft stehenden Aufgaben, das Jahr 1961 zur guten genossenschaftlichen Arbeit zu gestalten, nicht zu trennen sind von Ordnung und Sicherheit auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens. In der Vollversammlung nahmen auch die Genossenschaftsbauern, deren Gespannfahrzeuge beanstandet worden waren, Stellung. Der Vorstand verpflichtete sich, gemeinsam mit dem ganzen Kollektiv innerhalb einer Woche alle Gespannfahrzeuge so auszurüsten, daß sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es gelang der Kommission für Ordnung und Sicherheit, die notwendigen Ausrüstungsgegenstände den Genossenschaftsbauern zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe der Verkehrspolizei, der Staatsanwaltschaft, der Arbeitsschutzinspektion und der Kommission für Ordnung und Sicherheit erreichten wir, daß sich in wenigen Tagen die Ausrüstung der Gespannfahrzeuge vervollständigte und die Einwohner des Ortes auf die zu lösenden gesamtstaatlichen Aufgaben orientiert wurden. In allen anderen Orten des Kreises Fürstenberg (Oder) war dieses jedoch noch nicht der Fall. Deshalb stand nunmehr vor uns die Aufgabe, die vorbildliche Arbeit der Kommission für Ordnung und Sicherheit in K. auch auf die anderen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen des Kreises Fürstenberg (Oder) zu übertragen mit dem Ziel, im gesamten Kreisgebiet die Verkehrssicherheit der Gespannfahrzeuge im engen Zusammenhang mit den von der sozialistischen Landwirtschaft zu lösenden Aufgaben zu erreichen. Der Staatsanwalt des Kreises legte in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Rates des Kreises die Erfahrungen der Kommission für Ordnung und Sicherheit der Volksvertretung von K. dar. Hierbei schätzte er das Unfallgeschehen des Jahres 1960 im Kreis Fürstenberg (Oder) ein. Gleichzeitig empfahl er dem Rat des Kreises, 4‘ die Darlegungen der Staatsanwaltschaft auf die Tages-' Ordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Zugleich unterbreitete er einen Beschlußentwurf, der Ende Februar 1961 in einer Ratssitzung zum Beschluß erhoben wurde. Mit diesem Beschluß werden alle Räte der Gemeinden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit die auf ihrem Territorium vorhandenen Gespannfahrzeuge in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Die Räte der Gemeinden werden verpflichtet, ihren Volksvertretungen einen Beschluß für die Durchführung dieser Maßnahmen vorzubereiten, nach dem unter Teilnahme der Kommission für Ordnung und Sicherheit, unter Einbeziehung der Nationalen Front und der Massenorganisationen, unter aktiver Hilfe der Organe 306;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 306 (NJ DDR 1961, S. 306) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 306 (NJ DDR 1961, S. 306)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X