Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 296

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 296 (NJ DDR 1961, S. 296); Im Bahnbetrieb selbst entstehen oft Unfälle durch fal-ches Legen der Hemmschuhe, beim Kuppeln von Fahrzeugen, beim Auf- und Abspringen während des Rangierens und beim Überschreiten der Gleise. Zur Bekämpfung dieser sog. persönlichen Unfälle müssen die Staatsanwälte eng mit der Transportpolizei und den Arbeitsschutzinspektionen Zusammenarbeiten und in komplexer Arbeit auf die Beseitigung aller unfallbegünstigenden Faktoren, auf eine strikte Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen und eine vorschriftsmäßige Ausrüstung mit Arbeitsschutzbekleidung und Signalmitteln hin wirken. Bei rund 8 Prozent der Straßenverkehrsunfälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hiervon wiederum waren 62,8 Prozent Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Eine etwa gleiche Anzahl von Verfahren wurden wegen sonstiger Verkehrsdelikte, wie Fahren unter Alkoholeinfluß, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeugen usw., eingeleitet. Die Einbeziehung der Werktätigen in die Ermittlungsund Strafverfahren Bei den an die Gerichte weitergereichten Verfahren wurde in rund 90 Prozent der Fälle Anklage erhoben. Etwa 10 Prozent der Verfahren wurden durch Strafbefehle erledigt. In einigen Fällen kann man der Erledigung im Strafbefehlsverfahren nicht zustimmen. So war z. B. im-Kreis Burg ein Fall, in welchem durch Strafbefehl eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten ausgesprochen wurde, besonders dazu geeignet, in breiterem Maße die Werktätigen in die Bekämpfung von Verkehrsstraftaten einzubeziehen. Der Beschuldigte hatte gemeinsam mit mehreren Arbeitskollegen auf der Arbeitsstelle von Mittag an Alkohol getrunken (2,4 Promille Blutalkoholgehalt). Seine Kollegen wußten, daß der Beschuldigte nach Feierabend mit seinem Motorrad nach Hause fahren wollte. Hier wäre es erforderlich gewesen, die Arbeitskollegen des Beschuldigten unmittelbar in das Verfahren mit einzuBeziehen, um damit gleichzeitig auf eine Verbesserung der Arbeitsmoral hinzuwirken, die zumindest an diesem Tage mangelhaft gewesen war. Bei den eingestellten Verfahren überwiegen solche, die in Verbindung mit § 8 StEG oder nach § 9 StEG eingestellt wurden. Hier zeigt sich die durchaus richtige Tendenz, nicht jede kleine Gesetzesverletzung vor die Gerichte zu bringen und von der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens abzusehen, wenn zu erkennen ist, daß durch den bisherigen Gang des Ermittlungsverfahrens, vor allem durch die bisherige erzieherische Einflußnahme der Gesellschaft sei es im Betrieb oder im Wohngebiet, durch die Brigade oder durch gesellschaftliche Organisationen sich schon eine positive Wandlung im Verhalten des Rechtsbrechers vollzogen hat. Daß aber nicht immer der weiteren Entwicklung und der bereits eingetretenen Wandlung im Verhalten des Täters Beachtung geschenkt wird, ja sogar die von den Werktätigen hierzu gegebenen Hinweise und die von ihnen getroffenen Erziehungsmaßnahmen völlig ignoriert werden, zeigt ein Verfahren vor dem Kreisgericht Stollberg: Ein 22jähriger Traktorist in einer LPG befolgte bei der Durchführung seiner Fahrten nicht- die Anordnungen seiner Brigade. Er wurde deshalb als Traktorist abgelöst. Aus Verärgerung darüber ging er in eine Gaststätte und trank größere Mengen Alkohol. Mit einem Blutalkoholgehalt von 2,7 Promille verließ er mittags die Gaststätte. Dabei bemerkte er den von ihm zuvor gefahrenen Traktor, der während der Mittagspause in der Nähe der Gaststätte abgestellt war. In seinem trunkenen Zustand fuhr er nun ein Stück mit dem Traktor, bis er vom LPG-Vorsitzenden angehalten und auf sein falsches Verhalten hingewiesen wurde. Daraufhin verließ er das Fahrzeug und ging zu Fuß zur Unterkunft. Obwohl bereits im Ermittlungsverfahren festgestellt worden war, daß der Beschuldigte seit dieser Tat sich in der Feldbaubrigade bewährt und sehr gut gearbeitet hat, wurde Anklage erhoben, ohne eine Aussprache im Kollektiv der LPG zu führen oder zumindest ein LPG-Mitglied zum bisherigen Verhalten des Beschuldigten zu hören. Dem Gericht wurde bekannt, daß in der Parteileitung der LPG und in einer Versammlung der Nationalen Front in der Gemeinde eine Aussprache mit dem Beschuldigten durchgeführt worden war. In diesen -Versammlungen hatte der Beschuldigte gute Verpflichtungen übernommen und durch seine weitere Arbeit eine Wandlung zu einem höheren Pflichtbewußtsein bewiesen. Trotz dieser Hinweise wurde auch in der Hauptverhandlung kein LPG-Mitglied als Zeuge gehört. Antragsgemäß erfolgte eine Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis, obwohl nach den Umständen eine Strafe ohne Freiheitsentzug hätte angewandt werden müssen. Nach Rechtskraft des Urteils reichte der Beschuldigte ein Gesuch um bedingte Strafaussetzung ein. Dieses Gesuch wurde von der LPG auf Grund der offensichtlichen Besinnung des Beschuldigten nachdrücklich befürwortet. Der Kreisstaatsanwalt hat dieses Gesuch jedoch abgelehnt. Hier wurden die Vorschläge der Werktätigen ignoriert und die Erfolge der außergerichtlichen gesellschaftlichen Erziehung mißachtet. Außerdem lag ein herzloses und formales Verhalten gegenüber Anfragen und Eingaben der Bürger vor, das völlig im Widerspruch zum Inhalt der Programmatischen Erklärung des Staatsrates steht. Ich muß jedoch erwähnen, daß es sich hier nur um ein Einzelbeispiel handelt. Die meisten Staatsanwälte und Richter haben erkannt, daß der Kampf gegen die Kriminalität nicht allein Aufgabe der Strafverfolgungsorgane sein kann. Sie vermitteln den örtlichen Organen der Staatsmacht und den gesellschaftlichen Organisationen ihre Erfahrungen aus der Ermittlungsarbeit und Rechtsprechung und stellen damit den Kampf gegen das unserer Gesellschaftsord- -nung wesensfremde Verbrechen auf eine breite Basis. Zugleich tragen sie dazu bei, daß alle Bürger an der Vorbeugung gegen Gesetzesverletzungen Anteil nehmen. In verschiedenen Kreisen werden zur Hauptverhandlung Vertreter von Verkehrssicherheitsaktivs und von gesellschaftlichen Organisationen, Teilnehmer von Fahrschulen usw. eingeladen und nach der Verhandlung das Verfahren mit ihnen ausgewertet. Das ist durchaus richtig. Es muß jedoch noch stärker der Personenkreis herangezogen werden, in welchem der Beschuldigte unmittelbar lebt. Hierfür ein gutes Beispiel: In der Strafsache gegen Gerhard G. (KrG Leipzig-Land) ~ hatte sich der Angeklagte bereits das zweite Mal wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft führte gemeinsam mit dem Kreisgericht eine Aussprache mit allen Kollegen des Verurteilten durch. Dabei kam es zu einer gründlichen Auseinandersetzung über die Ursachen des Vergehens des Angeklagten. Der Verurteilte übernahm eine Selbstverpflichtung, die er bereits vorbildlich erfüllt hat. Darüber hinaus kam es zur Bildung einer Brigade, die um den Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ kämpft. Es gibt eine Fülle guter Beispiele. Sie zeigen, was erreicht werden kann, wenn man gemeinsam mit den Werktätigen ein Verfahren richtig auswertet. Die Erfolge sind noch größer und die Entwicklung wird noch schneller vorangetrieben, wenn die Justizorgane bereits im Ermittlungsverfahren mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen Zusammenarbeiten und die Werktätigen unmittelbar in die Rechtsprechung und deren Auswertung einbeziehen. 296;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 296 (NJ DDR 1961, S. 296) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 296 (NJ DDR 1961, S. 296)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten die Gesetzwidrig-keit des verfolgten Ziels eindeutig zu bestimmen und unumstößlich zu beweisen. Weitere Potenzen zur verbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Unterscheidung wahrer und falscher Untersuchungsergebnisse detailliert untersucht und erläutert. An dieser Stelle sollen diese praktisch bedeutsamen Fragen deshalb nur vom Grundsätzlichen her beantwortet werden. Die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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