Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 294

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 294 (NJ DDR 1961, S. 294); ftpoblawta des Var kehrsstrafjraehts KURT OSMENDA, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Die Tätigkeit des Staatsanwalts bei der Bekämpfung der Verkehrsstraftaten In der Zeit vom 23. Februar bis 8. März 1961 land in Ettersburg der 1. Verkehrsrechtslehrgang der Richter und Staatsanwälte statt, dessen Ergebnisse demnächst in allen Bezirken ausgewertet werden. Zur Vertiefung der Seminare veröffentlichen wir im folgenden zwei Beiträge, denen Referate zugrunde liegen, die die Verfasser auf dem Verkehrsrechtslehrgang gehalten haben. Bei dem Artikel von Lekschas mußte aus Raumgründen auf die Ausführungen über das Wesen der Schuld und den Begriff der Fahrlässigkeit verzichtet werden. Wir verweisen hierzu auf den Beitrag in NJ 1960 S. 498 ff. sowie auf die in der Schriftenreihe „Beiträge zum Strafrecht“ erschienenen Monographien zum Schuldproblem. D. Red. Bereits auf dem 33. Plenum und dem V. Parteitag der SED wurde die Forderung erhoben, daß die Justizorgane in Übereinstimmung mit der Entwicklung einer einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung ihre Tätigkeit verbessern müssen. Diese Forderung gilt es insbesondere nach den Hinweisen in der Programmatischen Erklärung des Staatsrates und im Beschluß über die weitere Entwicklung der Rechtspflege zu verwirklichen. Der Minister der Justiz hat in seinem Bericht vor der 5. Tagung des Staatsrats dazu angeführt: „In der Periode des entfalteten Aufbaus des Sozialismus kommt es entscheidend darauf an, den gesetzmäßigen Prozeß der Wandlung der menschlichen Persönlichkeit, der in ihrem Denken, Fühlen und Handeln vom Ich zum Wir führt, mit allen gesellschaftlichen und staatlichen Mitteln zu fördern. Der sozialistische Staat und sein Recht werden infolge der Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Entwicklung zu einem immer umfassenderen Instrument der Sicherung der Errungenschaften der Arbeiterklasse, der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Beziehungen und des Bewußtseins der Menschen. Das sozialistische Recht spiegelt die bewußt gewordenen Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Umwälzung wider und leitet dadurch die Menschen an, alle Kräfte für den Sieg des Sozialismus einzusetzen, ln der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit liegt die Gewähr dafür, daß die freiwillige, bewußte Disziplin freier, gleichberechtigter Menschen erreicht und damit das zu Rechtsverletzungen führende egoistische, hemmende Gegeneinander überwunden wird ein Ziel, das nur durch die sozialistische Gesellschaftsordnung und niemals in einer bürgerlichen Klassengesellschaft erreicht werden kann.“ 1 Die Rechtspflege in ihrer ganzen Breite sowohl die vorbeugende Tätigkeit wie auch die Gerichtsverfahren und die politische Massenarbeit hat die Durchsetzung dieser sozialistischen Gesetzmäßigkeit zum Ziel. Das gilt auch für das Gebiet des Verkehrsrechts, das ein untrennbarer Bestandteil unseres einheitlichen sozialistischen Rechts ist. Die Übergabe der Verkehrssachen an die Justizorgane in den Kreisen und die weitere Arbeit auf diesem Gebiet Dieser Zielsetzung wurde die besondere Zuständigkeit der Gerichte in Verkehrssachen nicht mehr gerecht2. Deshalb erfolgte auch die Aufhebung der Verordnung 1 Aus dem Bericht des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, in der 5. Sitzung des Staatsrates der DDR, NJ 1951 s. 76. 2 vgl. Osmenda'Severin, Die besondere Zuständigkeit der Gerichte in Verkehrssachen entspricht nicht mehr der gegenwärtigen Aufgabenstellung der Justizorgane, NJ 1960 S. 390 ff. vom 22. April 1954. Mit Wirkung vom 1. September 1960 wurden die Kreisgerichte für alle Verkehrssachen zuständig, soweit nicht wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens vor dem Bezirksgericht Anklage erhoben wird. Die Verkehrsstaatsanwälte aller Bezirke haben die Abgabe der Verkehrssachen an die Kreise dadurch vorbereitet, daß sie wie z. B. im Bezirk Erfurt internatsmäßige Schulungen für Richter und Staatsanwälte" über die speziellen Probleme des Straßenverkehrs, des Eisenbahnverkehrs und der Rechtsprechung in Verkehrssachen abgehalten haben. In anderen Bezirken wie z. B. Leipzig und Karl-Marx-Stadt haben die Verkehrsstaatsanwälte die Staatsanwälte in den Kreisen individuell unterstützt bzw. teilweise selbst die Anklage noch vertreten und die Staatsanwälte an den Verfahren beteiligt. Im Bezirk Neubrandenburg begann man schon sehr früh, die Kreisstaatsanwälte mit der Bearbeitung von Verkehrssachen vertraut zu machen. Die Kreisstaatsanwälte wurden verpflichtet, alle eingehenden Verfahren, für die der Verkehrsstaatsanwalt zuständig war, gründlich auf Vollständigkeit und richtige Ermittlungsführung hin zu überprüfen, bevor sie an den Verkehrsstaatsanwalt weitergeleitet wurden. Stellte der Verkehrsstaatsanwalt dann noch Fehler oder Mängel in den Ermittlungen fest, wurde der Vorgang zur Nachermittlung an die Volkspolizei über den Kreisstaatsanwalt zurückgegeben. Diese Maßnahme half dem Kreisstaatsanwalt, Mängel zu erkennen und sein eigenes Wissen hinsichtlich der Bearbeitung von Verkehrsstrafsachen zu erweitern. Damit war diese Maßnahme auch eine gute und sich über einen längeren Zeitraum erstrek-kende Anleitung zu der inzwischen erfolgten Übernahme der Verkehrssachen durch die Kreisstaatsanwälte. Trotz der gründlichen Vorbereitung der Übergabe der Verkehrssachen in die Zuständigkeit der Kreisstaatsanwälte und Kreisgerichte muß gesagt werden, daß die mit der Aufhebung der besonderen Zuständigkeit der Gerichte in Verkehrssachen angestrebte prinzipielle Verbesserung der Bearbeitung der Verkehrssachen von den Ermittlungshandlungen angefangen bis zum Urteil bisher noch nicht überall erreicht worden ist. Die Anfangsschwierigkeiten sind noch nicht überwunden. Einige Fehler und Mängel in der Arbeit wurden von den Verkehrskammern und den Verkehrsstaatsanwälten übernommen. Die Mängel bestanden vor allem darin, daß niefit immer die Beschlüsse der Partei und der Regierung zur Grundlage der Arbeit gemacht, in vielen Verfahren die Werktätigen nicht oder nur ungenügend in die strafverfolgende und vorbeugende Tätigkeit der Justizorgane einbezogen und die ideologischen Ursachen der Straftat nicht oder nur ungenügend erforscht wurden. Dadurch kam es häufig noch zu einer formalen Bearbeitung des Einzelfalls, zu einer mangelhaften Differenzierung in der Rechtspflege und zu formalen und wenig überzeugenden Urteilen. Obwohl es aber diese Mängel vereinzelt noch gibt, hat sich die Rechtsprechung in Verkehrssachen nach der Übergabe an die Kreisgerichte verbessert. 294;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 294 (NJ DDR 1961, S. 294) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 294 (NJ DDR 1961, S. 294)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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