Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 29

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 29 (NJ DDR 1961, S. 29); Gesetzlichkeit verteidigen, wie dies in den letzten Jahren z. B. in solchen Gerichtsentscheidungen zum Ausdruck kam, die die Verfassungsmäßigkeit der Volksbefragung gegen den Atomtod bejahten. Die westdeutschen Militaristen und die Verfechter ihrer Politik in den oberen Bundesgerichten und in der Justizbürokratie sprechen zwar in Worten viel über die Bedeutung einer richterlichen Unabhängigkeit und die Notwendigkeit, sie zu stärken, zugleich richten sie aber ihre Bemühungen darauf, die Richter vom Leben und von den Interessen des Volkes zu isolieren und auf die Positionen des deutschen Militarismus und Revanchismus auszurichten. Die hierbei angewandten Mittel sind vielfältig und geschickt getarnt. Sie zeigen sich besonders auch in der Ausgestaltung des Entwurfs des Richtergesetzes. Der § 38 des Entwurfs sieht z. B. vor, daß sich ein Richter, abgesehen von bloßer Mitgliedschaft in einer politischen Partei und unbeschadet der Ausübung des aktiven Wahlrechts, nicht parteipolitisch betätigen darf. Was soll hiernach erlaubt, Vvas verboten sein? Nach dieser Bestimmung würde der Richter, der aktiv in der Bewegung gegen den Atomtod mitarbeitet oder der als Mitglied einer politischen Partei in Versammlungen gegen die Kriegsvorbereitungen eines Strauß und Heusinger auftritt, gegen die ihm im Richtergesetz auferlegten Pflichten verstoßen und könnte vor ein Dienstgericht gestellt werden. Die westdeutschen Richter dagegen, die nichts gegen die Politik des kalten Krieges unternehmen, die die Vorbereitung des Aggressionskrieges durch ihr Schweigen in der Öffentlichkeit oder ihre Urteile des Gesinnungsstrafrechts unterstützen, entsprechen dem, was § 38 des Entwurfs des Richtergesetzes von einem „unpolitischen“ Richter erwartet. Eine kleine, aber sehr bezeichnende Notiz in der „Deutschen Richterzeitung“ zeigt deutlich, worauf die Sache hinauslaufen soll. Unter der Überschrift „Deutschlands Karten mit den Grenzen von 1937“ heißt es dort: „Der Bundesminister der Justiz hat eine Anregung von Amtsgerichtsrat Budinsky, Wuppertal, zum Anlaß genommen, die Landesjustizverwaltungen zu bitten, eine von der Bundeszentrale für Heimatdienst herausgegebene und unentgeltlich zur Verfügung gestellte Deutschlandkarte, auf der auch die deutschen Ostgebiete dargestellt sind, in den Gerichtsgebäuden auszuhängeri Dadurch soll erreicht werden, daß die Zugehörigkeit der zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete zum deutschen Reich im Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit lebendig erhalten wird“.8 Hier wird deutlich sichtbar, wie unverfroren die Richter zur parteipolitischen Betätigung für die Politik des deutschen Militarismus und Revanchismus aufgefordert werden. Nicht immer so offenherzig, dafür um so nachdrücklicher in die Rechtsprechungspraxis eingreifend, wirken die herrschenden militaristischen Kreise über die politische Strafgesetzgebung, durch die Bindung der Gerichte an die höchstrichterliche Rechtsprechung, über Gesetzeskommentare und die richterlichen Standesorganisationen auf die westdeutschen Juristen ein, um sie auf die Politik des Militarismus und Revanchismus festzulegen. Kann aber ein verantwortungsbewußter demokratischer Jurist angesichts der Entwicklung im Bonner Staatswesen schweigen, wenn die Atomaufrüstung weiter beschleunigt wird und wenn der Generalstab bereits Angriffspläne gegen die DDR, die CSSR und Volkspolen ausgearbeitet hat? Er darf nicht schweigen, auch dann nicht, wenn ihm die westdeutschen Regierungskreise vorwerfen und dies ist mit Sicherheit zu erwarten , er betätige sich „parteipolitisch“ für die Ziele, die gegen den Bestand der Bundesrepublik gerichtet seien. 8 Deutsche Richterzeitung 1958 S. 259. Es gibt in Westdeutschland offensichtlich einen bestimmten Teil der Richter, voran die früheren Sonderrichter Hitlers, die bereit sind, erneut bedingungslos dem deutschen Militarismus zu dienen. Die politischen Sonderrichter in Düsseldorf verurteilten hervorragende Mitglieder der Weltfriedensbewegung wegen ihres Kampfes um die Erhaltung des Friedens zu Gefängnisstrafen; in Ansbach erklärte im Prozeß gegen den SS-General Simon das Gericht Hitlers Morderlasse für „beachtenswertes Recht“. Die politischen Sondergerichte in der Westzone, voran der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs, wenden seit Jahren die Strafrechtsänderungsgesetze mit ihren erweiterten Strafbestimmungen über Hoch-, Landesverrat und Staatsgefährdung nach faschistischem Vorbild einseitig gegen Kommunisten und die Gegner der Politik des Aggressionskrieges an9. Da die Sondergerichte in diesen Gesinnungsprozessen den Angeklagten verfassungsfeindliche Handlungen nicht nachweisen können, arbeiten sie nach den Grundsätzen des faschistischen Gesinnungsstrafrechts und bestrafen, weil die Angeklagten angeblich „hintergründige Ziele“ hätten und den „Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik“ wollten. Die Methoden des Gesinnungsstrafrechts zeigten sich im Verbotsprozeß gegen die KPD, in den Urteilen gegen Mitglieder der.FDJ, der Friedensbewegung, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, gegen fortschrittliche Juristen10 11 *. In den Verfahren gegen Erich Passarge und Rudolf Esterle praktizierte der Bundesgerichtshof die Vorbilder für die Terrorjustiz gegen die gesamtdeutsche Verständigung und gegen DDR-Bürger. In der Urteilsbegründung gegen Rudolf Esterle, den der III. Senat des Bundesgerichtshofs zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilte .und hierbei auf das Doppelte des Strafantrags der Staatsanwaltschaft erkannte, ließ Dr. Jagusch die Maske des „unabhängigen“ Richters fallen, indem er aussprach, daß die Strafe entsprechend hoch habe ausfallen müssen, weil der Angeklagte Mitglied der SED und ein klassenbewußter Arbeiter sei. Hier wird sichtbar, wie die Richter des höchsten Gerichts der Bundesrepublik vom Haß gegen die Kommunisten und überhaupt gegen die Werktätigen durch-tränkt, sind und wie sie die Politik des deutschen Militarismus durchführen. Ein Dr. Jagusch wird selbstverständlich von der Bonner Regierung in seiner „Unabhängigkeit“ geschützt, weil er auch ohne Empfehlungen weiß, was er den militaristischen und revanchistischen Kräften schuldig ist. Nicht umsonst hat er im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch das 1. Strafrechtsänderungsgesetz gerechtfertigt, auch wenn es „an sich wertneutrale“, „ordnungsgemäße Handlungen“ unter Strafe stelle und damit die Grundrechte einschränke". Die Ausführungen Dr. Jaguschs im Leipziger Kommentar und seine Handlungen als Senatspräsident stimmen überein: Er ist dem deutschen Militarismus restlos unterworfen. Ist Dr. Jagusch ein Einzelfall? Sein Vorgänger, Ernst Kanter, hatte sich für die politische Sonderjustiz durch seine Tätigkeit als Hitlerscher Blutrichter in Dänemark empfohlen. Dr. Weinkauff, ehemals Präsident des Bundesgerichtshofs, förderte die sog. Abendländische Akademie, deren Mitglieder die bürgerliche Demokratie durch eine monarchistische Ordnung, eine Art Führerstaat, ersetzen wollen. Nunmehr ist Dr. Bruno Heusinger Präsident des Bundesgerichtshofs. Sein Bruder Kriegsverbrecher und jahrelanger Chef der westdeutschen NATO-Truppen ist im Dezember 1960 zum Vorsitzenden des 9 vgl. Staat ohne Recht, Berlin 1959, S. 352 f. 1 a. a. O., S. 352, 405, 431, 519 I. 11 Leipziger Kommentar zum StGB, 7. Auflage, Bd. 1, S. 579 f. (Der Kommentar wird heute noch Leipziger K. genannt, weil er von Mitgliedern des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig begründet wurde.) 29;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 29 (NJ DDR 1961, S. 29) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 29 (NJ DDR 1961, S. 29)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Vollzuosnaßnah-m mit Ausländern, die ihnen gewährten Rechte und auf erlegten Pflichten, konsequent auf gesetzlicher Grundlage zu gestalten und beweiskräftig zu dokumentieren.

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