Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 288

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 288 (NJ DDR 1961, S. 288); Anmerkung: Der Staatsrat hat in seinem Beschluß vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik u. a. ausgeführt, dafi die sozialistische Gesetzlichkeit die allseitige, genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes verlangt und dazu die gründliche Untersuchung aller objektiven Umstände und Folgen der Straftat, der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung, seines Bewußtseinsstandes und seines gesellschaftlichen Verhaltens gehört. Wie aktuell und notwendig eine solche Forderung ist, beweist das vorstehende Strafverfahren. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, daß die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei beiden Angeklagten verneint werden mußte, weil objektiv kein Wirtschaftsvergehen vorlag. Es erging demzufolge auch ein freisprechendes Urteil. Gleichzeitig aber wurde durch dieses Verfahren eine Reihe von Fehlern aufgedeckt, die in jedem Verfahrensstadium anzutreffen waren und bei sorgfältiger Prüfung hätten vermieden werden können. Zum Beispiel hätte bereits während des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden müssen, inwieweit die Silage infolge ihrer mangelhaften Behandlung überhaupt verdorben war, so daß sich nicht erst in der Hauptverhandlung herausstellen mußte, daß die Silos bis zum Zeitpunkt des Verfahrens überhaupt noch nicht geöffnet worden waren. Die umfassende Aufklärung des Sachverhalts und die Prüfung aller Tatumstände sind nicht nur eine Angelegenheit der Hauptverhandlung, sondern müssen bereits im Ermittlungsverfahren einsetzen. Von den Ermittlungen dürfen nicht nur die belastenden Momente erfaßt werden. Auch die entlastenden Umstände müssen, so wie es § 108 StPO eindeutig vorschreibt, aufgeklärt werden. Bereits im Ermittlungsverfahren hätte deshalb u. a. auch aufgeklärt werden müssen, daß der Offenstall der Genossenschaft ein veralteter Typ ist, in welchem die Jungrinderherde in der vorhandenen Stückzahl nur mangelhaft betreut werden konnte, oder daß der Angeklagte K. unter den bestehenden schlechten Bedingungen regelmäßig und ordentlich seine Arbeit ausgeführt hat. Schließlich hätte auch erkannt werden müssen, daß es dem Angeklagten T. nicht möglich war, aus der Tbc-freien Herde Tiere auszusondern. Was für die Untersuchungsorgane gesagt ist, gilt auch für den Staatsanwalt und das Gericht. Bei dem vorliegenden Sachverhalt hätte es nicht zur Anklageerhebung bzw. zur Eröffnung des Verfahrens kommen dürfen. Der Staatsanwalt und das Gericht hätten mit größerer Gründlichkeit die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit prüfen müssen. Denn ein Strafverfahren hat nicht nur einseitig den Zweck, Hemmnisse bei der Lösung ökonomischer Aufgaben zu beseitigen, sondern bringt auch eine schwerwiegende Belastung für die durch das Strafverfahren betroffenen Bürger mit sich. Die Eröffnung des Verfahrens verlangt eben mehr als nur die buchstabenmäßige Subsumtion des Sachverhalts unter den Tatbestand. Zur Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit gehören solche Umstände, wie sie bei den Angeklagten Vorlagen. Der Angeklagte T. hatte z. B. als Industriearbeiter vom Beginn der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft an diesen schwierigen Weg mit beschritten und in den zurückliegenden Jahren oft unter Beweis gestellt, daß er keine Schwierigkeiten scheut. Er hat in seiner Arbeit auch beachtliche Erfolge erzielt. Es war ihm gelungen, die Genossenschaft aufzubauen und zu festigen. Unberücksichtigt war aber auch geblieben, daß der rasche Zuwachs der Genossenschaft viele Probleme aufwarf, die mangels kollektiver Arbeit des Vorstandes vom Angeklagten im wesentlichen allein gelöst werden mußten. Die Eröffnung des Verfahrens ist ein Beweis dafür, daß dieser Verfahrensabschnitt zu sche- matisch und oberflächlich bearbeitet worden ist. In der kollektiven Beratung mit den Schöffen hätte über alle diese Fragen umfassend beraten werden müssen. So richtig das Ergebnis dieses Prozesses auch sein mag, die Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens wäre für, das Gericht ein besseres Resultat gewesen. Im Verfahren selbst wurden zahlreiche Mängel bei der Leitung der Genossenschaft aufgedeckt. Durch die Teilnahme eines großen Teils der Mitglieder der LPG an der Hauptverhandlung und, der anschließenden Auswertung des Urteils trug das Gericht somit doch dazu bei, daß diese Mängel in der genossenschaftlichen Arbeit beseitigt werden. Die freimütige Aussprache mit den Genossenschaftsbauern hat zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Genossenschaft und zur Festigung der innergenossenschaftlichen Demokratie geführt, so daß letztlich das Verfahren doch noch ein positives Ergebnis hatte. Heinz Kunze, Direktor des Kreisgerichts Rochlitz d&uchuHAsekau Heinz Kühnrich: Judenmörder Eichmann Kein Fall der Vergangenheit, Dietz Verlag, Berlin 1961. 154 Seiten, vier Bildbeilagen, brosch.; Preis: 1,80 DM. Vor wenigen Wochen begann in Jerusalem der Prozeß gegen Adolf Eichmann, einen der schrecklichsten Massenmörder des Hitlerregimes. Eichmann ist einer der Hauptschuldigen an dem Mord von sechs Millionen Juden und einer derjenigen, die den Namen Deutschlands mit Schande bedeckt haben. Viele seiner Spießgesellen sind ihrer gerechten Bestrafung zugeführt worden. Aber der Schwur der aus den Konzentrationslagern befreiten Häftlinge: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung, der Aufbau der neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel“ ist noch nicht verwirklicht. In Bonn stehen erneut die Kräfte an der Spitze des gesamten Staatsapparates, die dem faschistischen Staat gedient haben und nunmehr erneut mit offen faschistischen Forderungen auftreten. Zwölf von neunzehn Ministern der Bonner Regierung haben nachweislich den Faschismus gefördert, alle Bonner Generale haben Hitler bei der Durchführung seines mörderischen Krieges gedient, über 1000 Blutrichter verfolgen wieder die Freunde des Friedens und die Gegner der atomaren Wiederaufrüstung, und die rechte Hand des Bundeskanzlers, Dr. Hans Globke*), der Mann, der die gesetzlichen Voraussetzungen für die „Endlösung der Judenfrage“ mit schaffen und maßgeblich durchsetzen half, verstärkt ständig seinen Einfluß auf die Bonner Regierungspolitik. Die Deutsche Demokratische Republik fühlt sich gemeinsam mit Millionen friedliebender westdeutscher Bürger dafür verantwortlich, daß wie in der DDR auch im anderen Teil Deutschlands der Nazismus bekämpft und ausgerottet wird. Diesem Ziel dient u. a. auch die von Kühnrich vorgelegte Broschüre. Sie gibt einen Überblick über die persönliche Entwicklung dieses Massenmörders und über die Entwicklung und grausame Durchsetzung des Plans zur „Endlösung der Judenfrage“ bis in die letzten Tage der faschistischen Herrschaft. Sie verfolgt dann den Weg Eichmanns, der sich bis 1950 unbehelligt in Westdeutschland aufhalten durfte, bis zu seiner Inhaftierung. Gleichzeitig stellt sie seine Beziehungen zu Globke und anderen führenden Kräften der westdeutschen Regierung, fest und untersucht, aus welchen Gründen offen faschistische Kräfte in Westdeutschland unangefochten tätig sein können. In der Broschüre ist das Protokoll der Wannsee-Besprechung vom 20. Januar 1942 abgedruckt, an der u. a. neben Eichmann auch Dr. Stuckart teilnahm, der mit Globke gemeinsam einen Kommentar über die Gesetzgebung zur Judenverfolgung ausgearbeitet hat. In diesem Protokoll kommt das Barbarentum des faschistischen Systems besonders deutlich zum Ausdruck. Der Eichmann-Prozeß in Israel und die Erstarkung der faschistischen Kräfte in Westdeutschland geben jedem Anlaß, sich mit den in der Broschüre wiedergegebenen und dokumentarisch belegten Tatsachen auseinanderzusetzen. vgl. auch den Beitrag über die Verbrechen Globkes in NJ I960 S. 719; 288;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 288 (NJ DDR 1961, S. 288) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 288 (NJ DDR 1961, S. 288)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie bei ausschließlich auf operativen Informationen beruhenden Ausgangslagen zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Handlungen auf der Grundlage des. Gesetzes. Sobald das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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