Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 286 (NJ DDR 1961, S. 286); Durch die unbefugte Benutzung der Kraftfahrzeuge und durch Fahren ohne Fahrerlaubnis brachten sie nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Es ist gerichtsbekannt, daß durch derartige Verfehlungen bereits folgenschwere Unfälle verursacht wurden, die sogar mit'-, dem Tod von Beteiligten endeten. Der von den Jugendlichen verursachte Unfall hatte zufälligerweise keinen Personen- und nur geringen Sachschaden zur Folge. Daß die Jugendlichen technisch interessiert sind, ist erfreulich. Ihre Interessen müssen aber in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Sie können beispielsweise in der GST, Sparte Motorsport, lernen, Fahrzeuge zu führen. Oft finden junge Menschen diesen Weg zur GST oder den zur sinnvollen Freizeitgestaltung nicht allein. Daraus erwächst die große Aufgabe für alle Erziehungspflichtigen, für die FDJ und die anderen gesellschaftlichen Organisationen, für die Lehrer, die Betriebsleiter, die Meister und Brigadiere, unserer Jugend echte Hilfe zu geben, mit ihr geduldig zu diskutieren und ihr die Perspektive zu erklären. Diese Unterstützung war bei den Jugendlichen in diesem Fall nicht immer vorhanden. Sie waren sich oft selbst überlassen. Die Mütter meist berufstätig setzten sich mitunter nicht konsequent durch und waren auch nicht darüber informiert, daß sich ihre Söhne ständig am Bahnhof aufhielten. Ihre Kontrolle hätte besser sein müssen. Für alle Angeklagten wurde neben der Strafe die Schutzaufsicht angeordnet, die von Kollegen der Betriebe, in denen die Jugendlichen gemäß der Weisung des Gerichts mindestens zwei Jahre lang arbeiten sollen, übernommen wird. Die Schutzaufsicht soll den Müttern bei der Erziehung ihrer Söhne helfen. Die Jugendlichen erhielten außerdem die Auflage, sich in den nächsten zwei Jahren in ihrer Freizeit nicht mehr am X-Bahnhof aufzuhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, besteht die Möglichkeit des Widerrufs oder der Anordnung der Heimerziehung. (Es folgen Ausführungen zur Schadensersatzpflicht und die Kostenentscheidung.) Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (GBl. 1961 I S. 3); § 164 Abs. 1 Ziff. 1 StPO i. V. m, § 8 StEG. Zur Einstellung des Verfahrens bei Straftaten geringerer Gesellschaftsgefährlichkeit (hier: geringfügiger Diebstahl im Selbstbedienungsladen). Verfügung des Staatsanwalts des Stadtkreises Leipzig, Stadtbezirk Mitte, vom 25. Februar 1961 - MK II 28/61 b. Am 30. Januar 1961 entwendeten die Beschuldigte E. und der Beschuldigte D. aus der Selbstbedienungsabteilung des HO-Warenhauses in L. Lebens- und Genußmittel im Werte von 21,99 DM. Als sie den Diebstahl begingen, waren sie im Besitz genügender Geldmittel. Ihre Handlung wurde sofort entdeckt. Die Ware konnte der HO zurückgegeben werden. Die Beschuldigten sind Studenten der medizinischen Fakultät. Sie sind miteinander verlobt. Der Vater des Beschuldigten D. ist Ingenieur und der Vater von E. Oberkirchenrat. Der Staatsanwalt stellte das gegen beide Studenten eingeleitete polizeiliche Ermittlungsverfahren nach § 164 StPO in Verbindung mit § 8 StEG ein. Aus den Gründen: Durch ihre Handlungsweise haben die Beschuldigten das durch die Einrichtung der Selbstbedienungsverkaufsstellen geschaffene Vertrauensverhältnis unter unseren Bürgern verletzt. Die Verletzung dieser Beziehungen läßt erkennen, wie sehr sie in ihrer bewußtseinsmäßigen Entwicklung zurückgeblieben sind. Dabei muß beachtet werden, daß beide als Studenten des Arbeiter-und-Bauern-Staates die Vorzüge unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung für sich in Anspruch zu nehmen wissen, aber nicht begriffen haben, daß sie als zukünftige Angehörige der sozialistischen Intelligenz eine hohe Verantwortung vor sich selbst und der Gesellschaft tragen. Die gesellschaftlichen und staatlichen Organe der medizinischen Fakultät werden sich daher mit dem Verhalten der Beschuldigten auseinanderzusetzen haben. Dort sind Maßnahmen einzuleiten, die in ihrer Gesamtheit garantieren, daß das Bewußtsein der Beschuldigten auf das Niveau unserer gesellschaftlichen Entwicklung gehoben wird. Besonders bedeutsam wird es sein, daß sich das Kollektiv, in dem die Beschuldigten lernen und leben, mit der verwerflichen Handlungsweise ihrer Kommilitonen auseinandersetzt. Im Vertrauen auf die Kraft der sozialistischen Gesellschaftsordnung konnte daher von der Durchführung eines Strafverfahrens abgesehen werden. Anmerkung : Den beiden Beschuldigten gibt unser Arbeiter-und-Bauern-Staat jede Unterstützung, damit sie sich als Studenten der medizinischen Fakultät die Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die erforderlich sind, um in wenigen Jahren als Ärzte unserer Republik tätig zu sein. Beide leben in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen. Trotzdem bereicherten sie sich auf Kosten der Gesellschaft. Dieser Widerspruch ist Ausdruck einer noch nicht überwundenen egoistischen Verhaltensweise. Die Feststellung im Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961, daß das persönliche Verhalten einzelner Menschen nicht immer den Normen des sozialistischen Zusammenlebens entspricht, weil sich das Bewußtsein nicht einheitlich, geradlinig und gleich schnell entwickelt, wird durch die Handlung dieser Studenten bestätigt. Gleichzeitig war unter diesem Gesichtspunkt ufid unter Beachtung der Umstände und Folgen der Tat sowie der erzieherischen Kraft des Kollektivs zu prüfen, wie den beiden jungen Bürgern unseres Staates am besten geholfen werden konnte, die Einsicht in die moralisch-politische Verwerflichkeit ihres Verhaltens zu gewinnen und sie zur Achtung gegenüber dem Eigentum des Volkes zu erziehen. Der Staatsanwalt und das Kreisgericht beschlossen deshalb, mit den beiden Studenten, deren Eltern und Vertretern der Fakultät eine Aussprache zu führen, um im Rahmen der Straf-und Erziehungsmaßnahmen des sozialistischen Rechts richtig zu differenzieren. Diese Aussprache fand dann auch statt. Sie war sehr kritisch und offen. Allseitig wurde das Lebensbild der beiden jungen Menschen eingeschätzt. Die Eltern verurteilten die Handlungsweise ihrer Kinder und schätzten ebenso kritisch ein, daß auch auf ihrer Seite Mängel in der Erziehung dieser jungen Menschen gelegen haben müssen. Die Vertreter der Fakultät beurteilten die Handlungsweise der Studenten als einen Ausdruck für die mangelhafte Bewußtseinsbildung an der Fakultät. Insgesamt ergab die Aussprache, daß die Entscheidung des Staatsanwalts richtig war und es der Fakultät, den Studienkollegen und den Eltern der Beschuldigten gelingen wird, die Gestrauchelten zu bewußten sozialistischen Menschen zu erziehen. Günter U llmann, Richter am Kreisgericht Leipzig-Mitte §§ 106, 108, 176, 177, 200 und 221 StPO. 1. Ein Strafverfahren, das stets die strafrechtliche Verantwortlichkeit voraussetzt und tief in das Leben eines Menschen und in das seiner Familie eingreift, darf niemals unter der einseitigen Blickrichtung eingeleitet werden, daß bestimmte Widersprüche geklärt oder Hemmnisse beseitigt werden sollen. 2. Zur Verantwortung des Gerichts bei der Eröffnung des Hauptverfahrens. KrG Rochlitz, Urt. vom 8. Februar 1961 - S 170/60. 286;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 286 (NJ DDR 1961, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 286 (NJ DDR 1961, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Arbeit Staatssicherheit zu enttarnen, ja sogar in unser Netz einzudringen und darüber hinaus diese Fehler in der operativen Arbeit zur Hetze gegen uns auszunutzen.

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