Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 282 (NJ DDR 1961, S. 282); JufjorntatioH, JOSEF STREIT, Berlin Uber die Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte in der UdSSR Auf dem XXL Parteitag der KPdSU wurden prinzi-pielle theoretische Fragen der Entwicklung des sowjetischen Staatswesens in der Periode des umfassenden Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft beraten und die wichtigsten praktischen Aufgaben dieser Entwicklung aufgezeigt1 2. „Der Parteitag stellt fest, daß unter den gegenwärtigen Bedingungen die Hauptrichtung in der Entwicklung des sozialistischen Staatswesens die allseitige Entwicklung der Demokratie, die Heranziehung aller Bürger zur Teilnahme an der Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus und zur Verwaltung der gesellschaftlichen Angelegenheiten ist.“3 Die Übertragung einzelner Funktionen von staatlichen Organen auf gesellschaftliche Organisationen geht ohne Liquidierung der entsprechenden Staatsorgane vor sich. In diesen Fällen arbeiten die neu gebildeten Organe eng mit den staatlichen Organen zusammen und stützen sich auf ihre Mithilfe. Ein Beispiel dafür ist v. a. die Bildung von gesellschaftlichen Schiedsgerichten in den Betrieben und Institutionen, bei den Hausverwaltungen, in den Dörfern und Ortschaften. Worin besteht der soziale Charakter der Erweiterung der Rolle der Gesellschaft bei der Lenkung der gesellschaftlichen Angelegenheiten? Die Erweiterung der Rolle der gesellschaftlichen Organisationen in der Lenkung gesellschaftlicher Angelegenheiten führt in der gegenwärtigen Periode nicht zum Fortfall der Hauptfunktionen des sozialistischen Staates. Der politische Charakter der Erweiterung der Rolle der gesellschaftlichen Organisationen äußert sich vor allem darin, daß die organisatorische und erzieherische Arbeit in der Tätigkeit des Sowjetstaates einen immer größeren Raum einnimmt. „Wenn man diese Entwicklungsperspektive berücksichtigt“, schrieb A. W. Mizkewitsch, „muß unterstrichen werden, daß die Anwendung von Maßnahmen des staatlichen Zwanges nicht den wichtigsten Platz in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Organisationen zum Schutze der öffentlichen Ordnung einnehmen kann Das Hauptmittel zur Verwirklichung der Aufgaben der öffentlichen Organe sollen die Überzeugung und die Verhütung von Rechtsverletzungen sein ,3 Gesellschaftliche Gerichte gibt es in der Sowjetunion schon eine lange Zeit. Das waren zuerst die gesellschaftlichen Disziplinargerichte der Arbeiter, die 1919 eingerichtet wurden. Sie bestanden bis zum Jahre 1928 und wurden dann zu Schiedsgerichten in den Fabriken umgebildet. Die letzte Verordnung über diese Gerichte stammt aus dem Jahre 1931. Solche Gerichte gab es auch auf dem Lande und in den Wohngebieten. Sie haben eine sehr nützliche Arbeit geleistet; doch waren die von ihnen bearbeiteten Verfehlungen nur sehr geringfügiger Natur. Die feindliche Propaganda hat behauptet, die neuen Kameradschaftsgerichte in der UdSSR seien deshalb gegründet worden, weil die Verstöße gegen die öffentliche Ordnung häufiger geworden sind. Doch weiß heute ♦ vgl. in diesem Zusammenhang auch die Veröffentlichungen in NJ 1959 S. 433 ff. und NJ 1960 S. 42 ff. 2 Aus der Entschließung des XXI. Parteitages der KPdSU zum Referat des Genossen N. S. Chruschtschow, Berlin 1959* S. 28. 3 Die Presse der Sowjetunion 1959, Nr. 140, S. 3152. ‘die ganze Welt, daß das Gegenteil der Fall ist und die Anzahl der straffällig gewordenen Menschen sich gewaltig verringert, der Charakter der Verbrechen sich völlig geändert und deshalb die Erziehungsarbeit zur Verhütung krimineller Delikte größte Bedeutung erlangt hat. Die Kameradschaftsgerichte sind berufen* dabei eine hervorragende Rolle zu spielen. „Wenn die gesellschaftlichen Schiedsgerichte aktiv tätig sind“, sagte N. S. Chruschtschow, „und die Öffentlichkeit selbst Menschen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stellt, dann wird es weitaus leichter sein, gegen die Verletzer dieser Ordnung zu kämpfen. Man wird einen solchen Menschen nicht erst dann genauer betrachten können, wenn er ein Vergehen oder Verbrechen bereits begangen hat, sondern wenn an ihm Abweichungen von den Normen des gesellschaftlichen Verhaltens festgestellt werden, die ihn zu antisozialen Handlungen führen können Das Wichtigste ist die Prophylaxe, die Erziehungsarbeit.“4 Die Kameradschaftsgerichte in der UdSSR sind gewählte gesellschaftliche Organe. Ihre Arbeit ist hauptsächlich darauf gerichtet, Rechtsverletzungen und strafbare Handlungen zu verhüten, die' Menschen durch Überzeugung und gesellschaftliche Einwirkung zu erziehen und eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber allen gesellschaftswidrigen Handlungen zu schaffen. Die Grundlage für die Arbeit der Kameradschaftsgerichte in der jetzigen Form ist der vor etwa zweieinhalb Jahren veröffentlichte Entwurf einer „Musterordnung für die Kameradschaftsgerichte“. Sie ist jedoch bis heute noch nicht Gesetz. Eine Studiendelegation von Justizfunktionären hatte unlängst bei ihrem Besuch in der Sowjetunion Gelegenheit, sich mit der Arbeit der Kameradschaftsgerichte an Ort und Stelle vertraut zu machen. Insbesondere konnten wir diese Fragen sehr eingehend mit den Leitungen der Gewerkschaftskomitees und Mitgliedern der Kameradschaftsgerichte im Werk „Wladimir Iljitsch“ in Moskau und im Werk „Elektro-sila“ in Leningrad erörtern. Im Lenin-Werk in Leningrad konnten wir an einer Verhandlung des Kameradschaftsgerichts teilnehmen. Kameradschaftsgerichte bestehen in Betrieben und Kollektivwirtschaften, in Institutionen und in den Wohngebieten. Es gibt Betriebe, die nur ein Kameradschaftsgericht haben, während in anderen Betrieben die Kameradschaftsgerichte auf der Basis von Werkabteilungen bzw. Werkteilen gebildet wurden. Es gibt also kein starres Schema. Die von uns besuchten Kameradschaftsgerichte haben 15 bis 25 Mitglieder, die auf Vorschlag der Gewerkschaftsleitung gewählt werden. In der Musterordnung ist festgelegt, daß die Zahl der Mitglieder durch die Versammlung bestimmt und für jeden Betrieb ein Kameradschaftsgericht gebildet wird. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung, die von der Leitung des Gewerkschaftskomitees in dem jeweiligen Betriebsbereich, in den Wohngebieten durch das Exekutivkomitee des örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen organisiert wird. Über die Mitglieder wird offen abgestimmt. 4 N. s. Chruschtschow, Referat auf dem XXI. Parteitag der KPdSU, Berlin 1959, S. 130. r 282;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 282 (NJ DDR 1961, S. 282) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 282 (NJ DDR 1961, S. 282)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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