Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 279

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 279 (NJ DDR 1961, S. 279); den, zur gesellschaftlichen und juristischen Weiterbildung ihrer Mitglieder und dadurch zur Verbesserung der Leistung jedes einzelnen gegeben. Unter Führung der Betriebsparteiorganisationen und Parteigruppen der SED haben sich die Kollegien seit dem V. Parteitag das Ziel gestellt, zu sozialistischen Organen unserer Rechtspflege zu werden, und dabei beachtliche Fortschritte erzielt. Die Aufgabe besteht jetzt nicht darin, etwa eine neue Richtung zu suchen, sondern auf dem beschrittenen Weg schneller voranzuschreiten, indem neue Mittel und Methoden angewandt und die schöpferischen Kräfte aller Rechtsanwälte einbezogen werden. Die Kollektivität der Arbeit in den Kollegien drückt sich in den Mitgliederversammlungen, in den Fortbildungskursen und der Zusammenarbeit der Mitglieder innerhalb der Zweigstellen aus. Dabei kommt den Mitgliederversammlungen, die nach dem Statut das höchste Organ der Kollegien sind, die Hauptbedeutung für die Entwicklung des Neuen zu. Der Gestaltung der Mitgliederversammlungen ist deshalb besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Sie müssen zu Foren des Meinungsstreits werden, aus dem der sozialistische Arbeitsstil jedes einzelnen Mitglieds hervorgeht. Die Mitgliederversammlungen müssen sich mit den Hauptproblemen der Anwaltschaft in der gegenwärtigen Zeit beschäftigen. Dazu gehören die Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins und der gesellschaftlichen Aktivität der Mitglieder, die Ausarbeitung von Prinzipien für die Tätigkeit der Anwälte auf den verschiedenen Rechtsgebieten, die Fixierung der Berufspflichten des sozialistischen Anwalts und die Erörterung der Prinzipien der in Vorbereitung befindlichen neuen Gesetze. Zur Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins und der gesellschaftlichen Aktivität der Mitglieder sollten die Hauptfragen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Staatsorgane der Deutschen Demokratischen Republik, wie sie sich aus den Beschlüssen des Zentralkomitees der SED, der Volkskammer, des Staatsrates und der Regierung ergeben, zum Gegenstand gründlicher Aussprachen in den Mitgliederversammlungen gemacht werden. Auf Grund dieser Beschlüsse sollte im Gremium der Mitgliederversammlung auch beraten werden, wie die einzelnen Mitglieder ihre gesellschaftliche Aktivität verbessern können. Der Hauptgegenstand der gesellschaftlichen Arbeit der Mitglieder wird auf dem Gebiet der Rechtspropaganda liegen; dabei sollten die Kollegien mit den anderen Justizorganen und der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Zusammenarbeiten. Die Entwicklung eines neuen Arbeitsstils der Rechtsanwälte muß systematisch gefördert werden. Dazu ist es erforderlich, in den Kollegien Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die die bisherige Arbeitsweise des Anwalts auf den einzelnen Tätigkeitsgebieten, also z. B. im Strafprozeß oder im Zivilprozeß, kritisch untersuchen, neue Methoden einzelner Mitglieder verallgemeinern und Prinzipien aufstellfen, die nach Diskussion und Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung zur Richtschnur für die Arbeit der Rechtsanwälte werden. In verschiedenen Kollegien bestehen bereits solche Arbeitsgemeinschaften. Es wird jetzt zu prüfen sein, was sie bisher erreicht haben, und es werden Pläne auszuarbeiten sein, wie durch die Einbeziehung möglichst aller Mitglieder der Kollegien und auch der zur Mitarbeit bereiten Einzelanwälte schnellstens fortgeschritten werden kann. Große Bedeutung kommt der Fixierung der Berufspflichten der Rechtsanwälte zu. Bisher ist auf diesem Gebiet keinerlei systematische Arbeit geleistet worden. Dabei muß es doch für jeden Anwalt zu jeder Zeit klar sein, wie er sich in einer gegebenen Situation zu verhalten hat. Es genügt nicht, wenn der Vorstand eines Kollegiums anläßlich einer Beschwerde oder eines Disziplinarverfahrens nachträglich sagt, so und nicht anders hätte auf Grund der Berufspflichten gehandelt werden müssen. Auch in der Sowjetunion wird dieser Frage mit Recht große Bedeutung beigemessen. So heißt es in einem Artikel von Ostrowski : „Mit der Ausarbeitung der ethischen Grundsätze und Regeln der Anwaltstätigkeit hatten sich die besten Vertreter der russischen vorrevolutionären Rechtsanwaltschaft und der westeuropäischen, insbesondere der französischen Advokatur beschäftigt. Vieles von dem, was in dieser Hinsicht geschaffen worden ist, kann von uns nicht übernommen werden; einzelne Grundsätze jedoch haben ihre Bedeutung auch in unseren Tagen behalten. Für die ethischen Grundsätze und Verhaltungsmaßregeln des sowjetischen Rechtsanwalts müssen die ethisch-moralischen Anschauungen des sowjetischen Menschen, die sittlichen Normen der sozialistischen Gesellschaft das leitende Prinzip sein. Am Verhalten des sowjetischen Rechtsanwalts muß alles das als unstatthaft und unzulässig angesehen werden, was diesen Normen und Anschauungen nicht entspricht. Allein hieraus ergeben sich die Merkmale, die das Erlaubte vom Unzulässigen im Verhalten des sowjetischen Rechtsanwalts unterscheiden“ Auf Grund dieser Hinweise müssen auch bei uns die grundsätzlichen Berufspflichten des Rechtsanwalts festgelegt werden. Auch hiermit sollten sich Arbeitsgemeinschaften beschäftigen und ihre Ergebnisse der Mitgliederversammlung des Kollegiums zur Beschlußfassung vorlegen. Der stürmischen gesellschaftlichen Entwicklung unserer Zeit entspricht auch die Notwendigkeit zur Schaffung neuer Gesetze. Der Erlaß eines neuen Arbeitsgesetzbuchs, die Arbeiten zum neuen Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch und zur Zivilprozeßordnung berühren die Grundlage der Tätigkeit aller an der Rechtsprechung mitwirkenden Juristen, also auch der Anwälte. Es liegt folglich in ihrem ureigensten Interesse, sich aktiv an der Diskussion über diese Gesetzgebungswerke zu beteiligen und ihre neuen Prinzipien schon jetzt zu erfassen und zu verarbeiten, damit sie nicht nur einen Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts leisten, sondern auch in der Lage sind, mit dieser Entwicklung jederzeit Schritt zu halten. Die Mitgliederversammlungen müssen folglich der Diskussion der Gesetzgebungswerke einen ihrer Bedeutung entsprechenden Raum geben. Das alles bedingt, daß die Mitgliederversammlungen häufig genug einberufen werden müssen, um dem Umfang der von ihnen zu behandelnden Thematik überhaupt gerecht werden zu können. Es bedingt weiter, daß die Tagesordnung sorgfältig geplant. Unwesentliches zugunsten des Wesentlichen weggelassen werden muß. Dabei wird sich die Planung der Mitgliederversammlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken müssen, damit nicht der Überblick verlorengeht und alle Hauptprobleme behandelt werden können. Ferner ist es erforderlich, daß die Vorstände die Mitgliederversammlungen auch inhaltlich gut vorbereiten. Das bedeutet, daß die Thesen wichtiger Referate mit den Referenten vorher erörtert werden und daß unter Umständen auch einzelne Mitglieder aufgefordert werden, Korreferate zu halten. Notwendig ist insbesondere eine zeitliche-Abstimmung der Thematik der Mitgliederversammlung mit den einzelnen Arbeitsgemeinschaften, die sich mit Prinzipien der anwaltlichen Tätigkeit oder den Berufspflichten des Anwalts beschäftigen. Neben den Mitgliederversammlungen sind die Fortbildungskurse, die in den einzelnen Kollegien zur Erhöhung des gesellschaftlichen und rechtswissenschaft- 3 3 Ostrowski, Sowjetskaja justizija“ 1961, Heft 3, S. 16 (russ j. 279;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 279 (NJ DDR 1961, S. 279) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 279 (NJ DDR 1961, S. 279)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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