Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 276

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 276 (NJ DDR 1961, S. 276); der Aufklärungs- und Untersuchungstätigkeit der Straforgane, zu deren Entwicklung zur sozialistischen staatlichen Leitungstätigkeit verbaut werden, wo es sehr dringend erforderlich ist. Meines Erachtens haben die Mängel unserer Strafrechtspraxis die in der z. T. noch ungenügend mobilisierenden Wirkung der Entscheidungen der Gerichte deutlich werden ihre Wurzel nicht in erster Linie in der Tätigkeit der Gerichte selbst, sondern in der Ermittlungsarbeit, vor allem in der nicht genügenden Einbeziehung der Werktätigen in diese Arbeit. Nach meiner Auffassung kann man, wenn es darum geht, die gesamte sozialistische Gesellschaft zum Kampf gegen die Kriminalität zu organisieren, das Ermittlungsverfahren nicht von dieser Aufgabe ausschließen. Natürlich ist es notwendig, dafür zu sorgen, daß die Ermittlungsarbeit der Straforgane nicht dadurch gefährdet wird, daß Teilergebnisse, die zum Nachweis der Schuld des Täters oder zur Feststellung weiterer Beteiligter an der Straftat usw. führen, vorzeitig ausgeplaudert werden. Aber das kann und darf in aller Regel nicht auf Kosten der Mitarbeit der Werktätigen geschehen. Ein Beispiel, das zeigt, wie es nicht sein soll, ist das folgende: Der Staatsanwalt des Kreises Wolgast erhielt ein Schreiben des Rates des Bezirkes Rostock, in dem dem Betonwerk Karlshagen die Auslieferung von Betonfertigteilen für Bauvorhaben verboten wurde, weil diese nicht die erforderliche Druckfestigkeit besaßen. Statt nun in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung des Rates des Kreises mit den Werktätigen im Betrieb zu beraten, wie man die Qualität der Betonfertigteile, die dringend für das Bauwesen benötigt wurden, verbessern kann, verfügte der Staatsanwalt an das Untersuchungsorgan: „In konspirativer Arbeit Ursachen ermitteln!“ Gegen solche übertriebene Geheimniskrämerei hat sich Walter Ulbricht bereits 1946 gewandt. In seinem „Schlußwort auf der Konferenz zur Beratung der Richtlinien der KPD für die Wirtschaftspolitik“ sagte er: „Ich glaube, daß die Genossen bei der Bekämpfung der Schädlinge nicht ganz' richtig vorgegangen sind. Jetzt ist es noch manchmal so, wie bei der alten preußischen Bürokratie: Wenn irgend etwas schief geht, wird es geheimgehalten. Das muß man ändern. Es gibt eine ganze Reihe von Problemen, wo man offen der Bevölkerung sagen muß: das und das ist falsch, das und das muß so und so geändert werden! Dafür muß man Beispiele geben und Mißstände auch öffentlich bekanntgeben. Warum? Weil ihr mit eurem ganzen Apparat nicht imstande seid, die Mißstände zu ändern; und wenn man den Apparat noch so sehr vergrößert, ihr könnt es nicht ändern. Man muß es öffentlich mitteilen, um die ganze Bevölkerung zu mobilisieren. Die Arbeiter in den Betrieben sollen wissen, welche Methoden in der Sabotage angewandt werden; dann passen sie besser auf, und es wird leichter gehen Eure Methoden sind nicht demokratisch genug.' Da ist noch zuviel Kabinettspolitik, und das muß geändert werden. Ich sage euch ganz offen: Ihr werdet nicht imstande sein, den Wirtschaftsplan durchzuführen, wenn diese Methoden nicht geändert werden, wenn nicht neue, demokratische Methoden angewandt werden.“18 In diesen Worten ist klar und unmißverständlich das neue, demokratische Wesen der staatlichen Tätigkeit dargelegt, auch das demokratische Wesen der Tätigkeit der Straf Organe. Es ging von Anfang des Neuaufbaues an und es geht auch heute noch um die breiteste Einbeziehung der Werktätigen in die gesamte staatliche Tätigkeit und auch in die Verbrechensbekämpfung. Dieses Ziel hat die Partei der Arbeiterklasse bei der 18 Ulbricht, Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Berlin 1954, Bd. II, S. 533. Entwicklung unseres Strafverfahrens von 1945 an konsequent verfolgt. 5. Die Zusammenarbeit der Straforgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht Schließlich muß an die strafverfolgende Tätigkeit ausgehend von der Erkenntnis, daß das Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinung, die in den Widersprüchen der gesellschaftlichen Entwicklung wurzelt, nur „auf der Grundlage der maximalen Zielstrebigkeit um die Überwindung dieser Widersprüche durch die staatliche Führung selbst gemeistert werden kann“19 die Forde-' rung gerichtet Werden, ihre Ergebnisse, vor allem im Hinblick auf Mängel in der staatlichen und gesellschaftlichen Arbeit, die die Begehung des Verbrechens begünstigten, auszuwerten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse den örtlichen Organen der Staatsmacht zu vermitteln. Ein gutes Beispiel dafür, wie die Erfahrungen und Erkenntnisse der Straforgane in die gesamtstaatliche Leitung der sozialistischen Umgestaltung einfließen müssen, hat das Kreisgericht Jüterbog gegeben. Der Kreisgerichtsdirektor trat auf einer Sitzung des Kreistags auf, auf der über die Zielsetzung für die politische und ökonomische Entwicklung des Kreises im Jahre 1960 beraten wurde, und leistete an Hand einer gründlichen Analyse einiger Strafverfahren aus der Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Der Kreisgerichtsdirektor ging von Untersuchungen der Justizorgane in den Gemeinden H. und I. aus, die zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen den Bauern A., den ehemaligen LPG-Vorsitzenden L. und Viehzuchtbrigadier R. geführt hatten. Er schilderte zunächst deren Verhalten, das in einer strafbaren Mißachtung des Staatsplanes und der Verschuldung erheblicher Viehverluste bestand. Im Anschluß daran stellte er die Frage: „Warum haben es die fortschrittlichen Kräfte dieser Gemeinden nicht verhindert, daß so gegen ihre und die Interessen aller Werktätigen verstoßen wurde?“ Diese Frage beantwortete er, indem er umfassend die Mängel in der innergenossenschaftlichen Demokratie der LPG und die Schwächen der Arbeit der zuständigen staatlichen Organe aufdeckte. Schließlich zog der Kreisgerichtsdirektor aus seinen Feststellungen folgende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit: „1. Es ist zur Verwirklichung der in unserem Kreis gestellten Aufgaben notwendig, daß die Kommissionen für Sicherheit und Ordnung in den Gemeinden und die ständigen Kommissionen des Kreistages arbeitsfähig gemacht werden, damit die Sicherheitsfragen als ein Teil der gesamtstaatlichen Aufgaben in die Verantwortung und Arbeit der Volksvertretungen einfließen. Die Sicherheits- und Justizorgane werden dabei durch den Einsatz von ABVs, Schöffen und Schiedsmännem in den Hauptdorfbereichen dazu beitragen, die gesteckten Ziele zu erreichen. 2. Die Ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und Landwirtschaft des Kreistages werden durch die Justizorgane über die Ermittlungen informiert. Es wird empfohlen, daß sich die beiden genannten Kommissionen unter Mitarbeit der Justizorgane besonders auf die beiden genannten Gemeinden mit dem Ziel orientieren, eine Vorlage für den Rat des Kreises und den LPG-Beirat auszuarbeiten, um die gewonnenen Erfahrungen schnell auszuwerten und zu verallgemeinern.“ Eine solche Arbeitsweise gewährleistet, daß die ge-gesamte Kraft der im Staat organisierten Gesellschaft im Kampf um die Überwindung der Kriminalität eingesetzt und der sozialistischen Bewußtheit und Disziplin allseitig Bahn gebrochen wird. 1 Polak, Die Wahl der Richter ein entscheidender Schritt zu engerer Verbindung zwischen den Gerichten und den örtlichen Organen, NJ 1959 S. 695. 276;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 276 (NJ DDR 1961, S. 276) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 276 (NJ DDR 1961, S. 276)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der sovviedie Botschaften der in der Bulgarien und Polen setzten unter Verletzung des Grundlagenvertrages zwischen der und sowie unter Mißachtung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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