Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 27 (NJ DDR 1961, S. 27); schaftlichen Verteidiger oder gesellschaftlichen Ankläger schließen lassen, muß ihm m. E. das Recht auf Ablehnung gewährt werden. Beim Auftreten eines gesellschaftlichen Anklägers muß dem Angeklagten ebenso ein Verteidiger zur Seite gestellt werden, wie bei der Teilnahme eines Staatsanwalts. Ich bin der Meinung, daß der gesellschaftliche Verteidiger und der gesellschaftliche Ankläger, die alle Rechte von Prozeßbeteiligten genießen, mit dem staatlichen Ankläger bzw. Rechtsanwalt, sofern solche auf-treten, Kontakt aufnehmen und mit ihnen ihre Positionen in der konkreten Sache in Einklang bringen können. In der Verhandlung muß der gesellschaftliche Ankläger vor dem Staatsanwalt und der gesellschaftliche Verteidiger vor dem Rechtsanwalt auftreten. Staatlicher Ankläger und Verteidiger werden als erfahrene Juristen Wiederholungen vermeiden und können in notwendigen Fällen einzelne unrichtige Äußerungen der gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger richtigstellen. Die Gerichtspraxis zeigt die Tendenz, den gesellschaftlichen Verteidigern und den gesellschaftlichen Anklägern das Recht zu gewähren, gegen Urteile Berufung und Protest einzulegen. Art. 44 der Grundlagen des Strafverfahrens sieht dies jedoch nicht vor. Darum ist es notwendig, daß diese Frage in den Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken gelöst wird. Als gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger sollen nur Personen auftreten, die ein hohes Ansehen genießen. und auf Grund ihrer Vorbildung diese Ehrenpflicht erfüllen können. Sie sollten in jeder einzelnen Strafsache neu bestellt werden. * Die hier dargelegten Fragen der Tätigkeit der gesellschaftlichen Ankläger und der gesellschaftlichen Verteidiger sind zum Teil noch nicht ausdiskutiert und bedürfen einer endgültigen Lösung unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen. Die Tätigkeit der gesellschaftlichen Verteidiger und der gesellschaftlichen Ankläger auf der Grundlage des Gesetzes, die von den gesellschaftlichen Organisationen gelenkt und rechtzeitig kontrolliert wird, stellt einen wichtigen Beitrag zur Vervollkommnung des Systems der sowjetischen Rechtsprechung und zum Schutze der Rechte und Interessen der Bürger dar. (Übersetzt von A. Grotthus. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: W. Frey-holdt, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“) dZaakt uud Justiz iu dev 4$uudasrepubli(c Dr. KURT GÖRNER, Richter am Kreisgericht Fürstenwalde Einige Gedanken zum Entwurf des westzonaien Richtergesetzes Unter den bereits vor längerer Zeit dem westdeutschen Bundestag zugeleiteten Gesetzentwürfen befindet sich auch der Entwurf eines Richtergesetzes1 *. Nachdem die Beratungen zum Entwurf im Rechtsausschuß des Bundestages am 25. Februar 1960 begannen, unterbreitete die Führung des Deutschen Richterbundes ergänzende Vorschläge?. Seither ruht der Entwurf des Richtergesetzes nebst Ergänzungsvorschlägen in den Bundes-tagaciusschüssen. Der Tagespresse ist jedoch’zu entnehmen, daß der Entwurf des Richtergesetzes auf jeden Fall in der gegenwärtigen Tagungsperiode des Bundestages verabschiedet werden soll. In diesen Tagen und Wochen ist die Gesetzgebung in Westdeutschland vor allem von dem Bemühen der Adenauer-Regierung und der von ihr repräsentierten klerikal-militaristischen Kreise beherrscht, das Programm der Notstandsgesetzgebung im Bundestag durchzupeitschen3. Dieses Programm umfaßt einen Komplex von gesetzgeberischen und sonstigen juristischen Maßnahmen, um die Politik der Kriegsvorbereitung und Aggression angesichts der sich in Westdeutschland verschärfenden Widersprüche und des wachsenden Aufbegehrens des Volkes zu sichern. Im Rahmen der Notstandsgesetzgebung sollen insbesondere das Grundgesetz geändert und Möglichkeiten geschaffen werden, die im Fall des sog. Ausnahmezustands alle wichtigen Grundrechte der Verfassung (z. B. das Streik- und Koalitionsrecht, das Recht der freien Meinungsäuße- 1 vgl. Wortlaut ln: Deutsche Richterzeitung 1958 S. 95. 3 Deutsche Richterzeitung 1960 S. 65. 3 Die Beratungen zum Notstandsgesetz, Notdienstgesetz und über die Novelle zum Bundesleistungsgesetz begannen am 28. November 1960 im Bundestag (vgl. ND vom 29. September 1960). rung, der Freizügigkeit usw.) außer Kraft setzen. Im Gesamtkomplex der Notstandsgesetzgebung sind u. a. einbegriffen: die Erweiterung der Wehrpflicht, ein Evakuierungsgesetz, ein Notdienstpflichtgesetz, die Pressezensur für den Kriegsfall, ein Parteiengesetz usw.4. Das gesamte Notstandsgesetzgebungsprogramm beinhaltet den endgültigen Abbau der Reste demokratischer Rechte und Freiheiten und dient der Vorbereitung der offenen militaristischen Diktatur der aggressivsten und reaktionärsten Gruppen des westdeutschen Monopolkapitals. Demgegenüber sind die Arbeiten am Entwurf des westzonalen Richtergesetzes in den Bundestagsaus-schüssen etwas in den Hintergrund getreten. Und doch legen die herrschenden westdeutschen Kreise, wie aus den erwähnten Presseberichten ersichtlich ist, offenbar Wert auf eine baldige Verabschiedung des Richtergesetzes. Geht es ihnen nur darum, den Richterstand hervorzuheben? Oder sollen damit nicht bestimmte politische Ziele im Programm des aggressiven deutschen Militarismus verfolgt werden? Der Entwurf des Richtergesetzes faßt für Westdeutschland das bisher zersplitterte Richterrecht einheitlich zusammen und bringt Regelungen über die richterliche Unabhängigkeit, über die „politische Betätigung“ des Richters, die Fragen seiner Ernennung, Ausbildung und des Übergangs in den Ruhestand, über Riehtervertre-tungen u. a. m. Durch den gesamten Entwurf zieht sich der Gedanke hindurch, den westdeutschen Richter aus der Masse der Beamten und Angestellten herauszuheben, ihm bestimmte Privilegien zu sichern bzw. 4 vgl. Kröger u. a., Notstandsdiktatur in Westdeutschland!?, Berlin 1960. 27;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 27 (NJ DDR 1961, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 27 (NJ DDR 1961, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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