Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 27 (NJ DDR 1961, S. 27); schaftlichen Verteidiger oder gesellschaftlichen Ankläger schließen lassen, muß ihm m. E. das Recht auf Ablehnung gewährt werden. Beim Auftreten eines gesellschaftlichen Anklägers muß dem Angeklagten ebenso ein Verteidiger zur Seite gestellt werden, wie bei der Teilnahme eines Staatsanwalts. Ich bin der Meinung, daß der gesellschaftliche Verteidiger und der gesellschaftliche Ankläger, die alle Rechte von Prozeßbeteiligten genießen, mit dem staatlichen Ankläger bzw. Rechtsanwalt, sofern solche auf-treten, Kontakt aufnehmen und mit ihnen ihre Positionen in der konkreten Sache in Einklang bringen können. In der Verhandlung muß der gesellschaftliche Ankläger vor dem Staatsanwalt und der gesellschaftliche Verteidiger vor dem Rechtsanwalt auftreten. Staatlicher Ankläger und Verteidiger werden als erfahrene Juristen Wiederholungen vermeiden und können in notwendigen Fällen einzelne unrichtige Äußerungen der gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger richtigstellen. Die Gerichtspraxis zeigt die Tendenz, den gesellschaftlichen Verteidigern und den gesellschaftlichen Anklägern das Recht zu gewähren, gegen Urteile Berufung und Protest einzulegen. Art. 44 der Grundlagen des Strafverfahrens sieht dies jedoch nicht vor. Darum ist es notwendig, daß diese Frage in den Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken gelöst wird. Als gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger sollen nur Personen auftreten, die ein hohes Ansehen genießen. und auf Grund ihrer Vorbildung diese Ehrenpflicht erfüllen können. Sie sollten in jeder einzelnen Strafsache neu bestellt werden. * Die hier dargelegten Fragen der Tätigkeit der gesellschaftlichen Ankläger und der gesellschaftlichen Verteidiger sind zum Teil noch nicht ausdiskutiert und bedürfen einer endgültigen Lösung unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen. Die Tätigkeit der gesellschaftlichen Verteidiger und der gesellschaftlichen Ankläger auf der Grundlage des Gesetzes, die von den gesellschaftlichen Organisationen gelenkt und rechtzeitig kontrolliert wird, stellt einen wichtigen Beitrag zur Vervollkommnung des Systems der sowjetischen Rechtsprechung und zum Schutze der Rechte und Interessen der Bürger dar. (Übersetzt von A. Grotthus. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: W. Frey-holdt, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“) dZaakt uud Justiz iu dev 4$uudasrepubli(c Dr. KURT GÖRNER, Richter am Kreisgericht Fürstenwalde Einige Gedanken zum Entwurf des westzonaien Richtergesetzes Unter den bereits vor längerer Zeit dem westdeutschen Bundestag zugeleiteten Gesetzentwürfen befindet sich auch der Entwurf eines Richtergesetzes1 *. Nachdem die Beratungen zum Entwurf im Rechtsausschuß des Bundestages am 25. Februar 1960 begannen, unterbreitete die Führung des Deutschen Richterbundes ergänzende Vorschläge?. Seither ruht der Entwurf des Richtergesetzes nebst Ergänzungsvorschlägen in den Bundes-tagaciusschüssen. Der Tagespresse ist jedoch’zu entnehmen, daß der Entwurf des Richtergesetzes auf jeden Fall in der gegenwärtigen Tagungsperiode des Bundestages verabschiedet werden soll. In diesen Tagen und Wochen ist die Gesetzgebung in Westdeutschland vor allem von dem Bemühen der Adenauer-Regierung und der von ihr repräsentierten klerikal-militaristischen Kreise beherrscht, das Programm der Notstandsgesetzgebung im Bundestag durchzupeitschen3. Dieses Programm umfaßt einen Komplex von gesetzgeberischen und sonstigen juristischen Maßnahmen, um die Politik der Kriegsvorbereitung und Aggression angesichts der sich in Westdeutschland verschärfenden Widersprüche und des wachsenden Aufbegehrens des Volkes zu sichern. Im Rahmen der Notstandsgesetzgebung sollen insbesondere das Grundgesetz geändert und Möglichkeiten geschaffen werden, die im Fall des sog. Ausnahmezustands alle wichtigen Grundrechte der Verfassung (z. B. das Streik- und Koalitionsrecht, das Recht der freien Meinungsäuße- 1 vgl. Wortlaut ln: Deutsche Richterzeitung 1958 S. 95. 3 Deutsche Richterzeitung 1960 S. 65. 3 Die Beratungen zum Notstandsgesetz, Notdienstgesetz und über die Novelle zum Bundesleistungsgesetz begannen am 28. November 1960 im Bundestag (vgl. ND vom 29. September 1960). rung, der Freizügigkeit usw.) außer Kraft setzen. Im Gesamtkomplex der Notstandsgesetzgebung sind u. a. einbegriffen: die Erweiterung der Wehrpflicht, ein Evakuierungsgesetz, ein Notdienstpflichtgesetz, die Pressezensur für den Kriegsfall, ein Parteiengesetz usw.4. Das gesamte Notstandsgesetzgebungsprogramm beinhaltet den endgültigen Abbau der Reste demokratischer Rechte und Freiheiten und dient der Vorbereitung der offenen militaristischen Diktatur der aggressivsten und reaktionärsten Gruppen des westdeutschen Monopolkapitals. Demgegenüber sind die Arbeiten am Entwurf des westzonalen Richtergesetzes in den Bundestagsaus-schüssen etwas in den Hintergrund getreten. Und doch legen die herrschenden westdeutschen Kreise, wie aus den erwähnten Presseberichten ersichtlich ist, offenbar Wert auf eine baldige Verabschiedung des Richtergesetzes. Geht es ihnen nur darum, den Richterstand hervorzuheben? Oder sollen damit nicht bestimmte politische Ziele im Programm des aggressiven deutschen Militarismus verfolgt werden? Der Entwurf des Richtergesetzes faßt für Westdeutschland das bisher zersplitterte Richterrecht einheitlich zusammen und bringt Regelungen über die richterliche Unabhängigkeit, über die „politische Betätigung“ des Richters, die Fragen seiner Ernennung, Ausbildung und des Übergangs in den Ruhestand, über Riehtervertre-tungen u. a. m. Durch den gesamten Entwurf zieht sich der Gedanke hindurch, den westdeutschen Richter aus der Masse der Beamten und Angestellten herauszuheben, ihm bestimmte Privilegien zu sichern bzw. 4 vgl. Kröger u. a., Notstandsdiktatur in Westdeutschland!?, Berlin 1960. 27;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 27 (NJ DDR 1961, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 27 (NJ DDR 1961, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X