Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 268

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 268 (NJ DDR 1961, S. 268); sellschaftlichen Entwicklungsprozesses und auf das gesellschaftlich bewußte Handeln der Menschen gerichtet sein. Als ein aus bürgerlichen Rechtsvorstellungen hervorgegangener Begriff orientiert der „hinreichende Tatverdacht“ nach § 176 StPO für sich betrachtet nicht auf diese Aufgabe. Deshalb ist § 176 StPO nur in untrennbarem Zusammenhang mit dem Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 zu sehen, in dem es u. a. heißt: „Zu den Feststellungen, die im Strafverfahren zu treffen sind, gehört es daher, die konkreten Bedingungen, die zu einer strafbaren Handlung führten, den Stand des Bewußtseins des einzelnen und die erzieherische Kraft seines Kollektivs zu untersuchen.“ Je konsequenter wir uns das Ziel stellen, mit dem Strafverfahren und zwar in jedem Stadium des Verfahrens zur Beseitigung der Verbrechensursachen und der das Verbrechen begünstigenden Bedingungen beizutragen und es zur positiven Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse nutzbar zu machen, um so weiter müssen wir den Kreis ziehen, innerhalb dessen die Wahrheit zu erforschen ist und daraus Schlußfolgerungen für die gesellschaftliche Praxis zu ziehen sind. Demzufolge darf sich heute das Gericht im Eröffnungsverfahren nicht auf die Prüfung beschränken, ob hinreichender Tatverdacht vorliegt, sondern es muß prüfen, ob durch die vorangegangenen Ermittlungen alle Umstände und Folgen der Straftat sowie die Persönlichkeit des Täters, seine Entwicklung, sein Bewußtseinsstand und sein gesellschaftliches Verhalten umfassend erforscht wurden. Richter und Schöffen haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Handlung vorliegt, die ein Strafgesetz verletzt, ob das Ermittlungsergebnis die Anklage rechtfertigt, ob die gesellschaftliche Situation die Durchführung eines Strafverfahrens erfordert oder ob es genügt, wenn sich der Angeklagte vor seinem Arbeitskollektiv verantworten muß. Darüber hinaus hat das Gericht festzustellen, ob alle Ansatzmöglichkeiten zur Umerziehung des Täters wie zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der die Straftat wurzelte bzw. in der sie geschehen konnte, sorgfältig ermittelt worden sind. Weil z. B. in einer Strafsache wegen staatsgefährdender Hetze ein .Bezirksgericht urteilte, obwohl nicht geklärt war, „wie es im Einflußbereich des Angeklagten mit der Planerfüllung und der Steigerung der Arbeitsproduktivität bestellt gewesen ist und in welchem Umfang die hetzerische Tätigkeit des Angeklagten hemmend darauf eingewirkt hat“, hob das Oberste Gericht das Urteil auf und verlangte die entsprechenden Ermittlungen, von denen es erklärte: „Sie sind notwendig, um außer einer richtigen Bestrafung des Angeklagten auch wirkliche Veränderungen jener Verhältnisse im Betrieb herbeiführen zu können, unter denen die Tat begangen werden konnte.“ Zu dieser Urteilsaufhebung mußte es kommen, weil sich das Bezirksgericht im Eröffnungsverfahren auf die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts beschränkt hatte. Da ihm für die Hauptverhandlung nur der Nachweis der Tatbestandsmäßigkeit vorschwebte, engte es dementsprechend im Eröffnungsverfahren seine Prüfung auf das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts ein und stellte so schon in diesem Verfahrensstadium die Wirkung der späteren Hauptverhandlung und des Urteils in Frage. Unter Mißachtung des. sozialistischen Arbeitsstils ignorierte das Bezirksgericht den Zustand der Produktion im Betrieb, die Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins unter den Kollegen des Angeklagten und andere Umstände. Damit die Verhandlung und Entscheidung des Bezirksgerichts mit erhöhter Überzeugungskraft zur raschen Entwicklung der Produktionsverhältnisse und zur Verbesserung der ideologischen Situation im Betrieb beitragen konnten, i Vgl. NJ I960 S 377. hätte sich das Bezirksgericht in Vorbereitung des Hauptverfahrens selbst eine Übersicht über die politische Situation verschaffen sollen. Dies kritisierte das ©berste Gericht zu Recht2. Ganz anders verfuhr z. B. das Kreisgericht Fürstenwalde. Als bei ihm die Anklage gegen eine LPG-bäuerin wegen fahrlässiger Brandstiftung einging,: richtete es von vornherein im Eröffnungsverfahren seine Aufmerksamkeit darauf, ob alle Umstände so ermittelt worden waren, daß die Hauptverhandlung zur Entfaltung einer Atmosphäre sozialistischen Lebens beitragen konnte. Das Gericht gab sich nicht damit zufrieden, nur das fahrlässige Handeln der LPG-Bäuerin festzustellen, sondern prüfte auch sehr eingehend die Umstände und Bedingungen, unter denen die strafbare Handlung begangen wurde, und legte Maßnahmen fest, die es möglich machten, in der Hauptverhandlung erzieherisch auf die Öffentlichkeit einzuwirken3. „Wer Menschen überzeugen will, muß den Weg zu ihnen finden, zu ihrem Verstand, zu ihrem Herzen“, sagte Walter Ulbricht4 5. Die Strafkammer des Kreisgerichts Fürstenwalde zog daraus für das erwähnte Strafverfahren den richtigen Schluß und prüfte, wie die LPG kinderreiche Mütter hier die angeklagte Bäuerin als Mutter von sieben kleinen Kindern unterstützte, ob Nachbarschaftshilfe organisiert worden war usw. Weil die fahrlässige Tat der LPG-Bäuerin auch unter diesem Aspekt in der Hauptverhandlung untersucht wurde, konnte eine gerechte, die Angeklagte wie die Bevölkerung überzeugende Entscheidung gefällt werden. Nur unter dieser Voraussetzung war es aber auch möglich, mit dem Strafverfahren zur Erleichterung der Arbeit kinderreicher Bäuerinnen und dadurch zur Beseitigung von Hemmnissen beizutragen, die sich hier als Bedingungen der Tat ausgewirkt hatten. „Die zunehmende bewußte Mitwirkung der Bürger unserer Republik an der Staatspolitik führt zur tiefgreifenden Umgestaltung des Menschen selbst, zur Veränderung ihres Denkens, ihrer Lebensgewohnheiten, ihrer Beziehungen zueinander. In diesem Wandlungsprozeß, der vom Ich zum Wir führt, vom isolierten Individuum zur sozialistischen Gemeinschaft, werden schrittweise viele schlechte Gewohnheiten und die Rückständigkeit überwunden, die uns der Kapitalismus hinterlassen hat“.3 Unsere Werktätigen, die danach streben, sich ein sozialistisches Bewußtsein anzueignen, müssen auf neue Art an ihre staatsbürgerlichen Aufgaben herangeführt werden. Mit Gängeln, mit engen Anweisungen für jede Einzelheit ist es nicht getan. Unsere Werktätigen wollen selbständig das Einzelne aus der Kenntnis des Ganzen gestalten. Folglich muß die staatliche Leitungsmethode darin bestehen, den Werktätigen die Einsicht in das Wirken der Gesetzmäßigkeiten zu vermitteln, nach denen sich das Ganze entwickelt. Weil die politischen und ökonomischen Grundlagen des Sozialismus nicht automatisch zur Lösung der Widersprüche im persönlichen Leben, im Denken und Handeln der Menschen führen, muß auch das Strafverfahren als einer der vielen Hebel, deren sich die Staatsorgane zur Führung der Menschen bedienen, den Menschen den Weg zur Erkenntnis und zum richtigen Handeln zeigen. Das Strafverfahren muß schöpferische Erkenntnisse unter den Menschen in der Weise hervor-rufen, daß es die Richtung weist, in der das Kollektiv handeln muß, um zukünftig die objektive Notwendigkeit wirksamer durchzusetzen, als das unter den Umständen der Fall war, unter denen die Straftat geschah. 2 NJ I960 S. 377/378. 3 vgl. das Urteil des KrG Fürstenwalde (Spree) vom 9. Mär* 1961 S 34/61 mit der Anm. von Görner in NJ 1961 S. 250-ff. 4 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1961, S. 58. 5 a. a. O., S. 37. 268;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 268 (NJ DDR 1961, S. 268) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 268 (NJ DDR 1961, S. 268)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin.

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