Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 262 (NJ DDR 1961, S. 262); Unsere Aufgabe ist es, zu helfen, daß die Bauern diese Widersprüche überwinden, und sie durch ihre eigene Erfahrung zu überzeugen, daß der Hauptweg zur Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse über die Erfüllung der genossenschaftlichen Arbeit geht. Das ist vor allem ein politisch-ideologischer Prozeß, den unsere Staatsorgane durch eine kluge Menschenführung zu bewältigen haben. Manche unserer Funktionäre glauben, daß sie diesen Prozeß künstlich, administrativ forcieren können, und neigen deshalb zu Überspitzungen, wenn es Schwierigkeiten in den LPGs gibt. Es ist falsch, aus solchen Schwierigkeiten gleich auf Verbrechen zu schließen und subjektives Versagen als die Erfüllung eines Straftatbestandes anzusehen. In der Übergangsperiode ist nicht alles ein Verbrechen, was oberflächlich betrachtet so aussieht. Es ist aus diesem Grunde sehr objektiv zu prüfen und bei der Untersuchung der Schuldfrage sehr exakt vorzugehen. Die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus gerade unter den Bedingungen der Deutschen Demokratischen Republik stellt hohe politische und moralische Anforderungen an die Menschen. Auf der anderen Seite aber stimmt das Denken und Handeln mancher Menschen mit diesen objektiv notwendigen Anforderungen noch nicht überein. Daraus entstehen Widersprüche, Konflikte und Handlungen, die mitunter sogar die Strafgesetze verletzen. Diese Entwicklung muß man in ihrer ganzen Kompliziertheit verstehen und sehen, daß sich das Bewußtsein der Menschen nicht einheitlich, gradlinig und gleich schnell bildet und entwickelt. So ist es doch Tatsache, daß mancher Bürger, der bereits auf sozialistische Art arbeitet und große Leistungen vollbringt, im täglichen Leben Schwierigkeiten hat und durch auf alte Gewohnheiten zurückzuführendes Verhalten Gesetzesverletzungen begeht. Der Beschluß des Staatsrates verlangt, daß unsere Organe von diesem Positiven ausgehen und bei solchen Personen, deren Straftat im Widerspruch zu ihrem sonstigen Verhalten steht, genau untersuchen, welche Ursachen vor liegen, ob sie subjektiv bedingt oder auf feindlichen Einfluß zurückzuführen sind oder ob, was mitunter auch vorkommt, objektive Schwierigkeiten vorliegen. Die richtige sozialistische Justizpraxis herauszubilden, ist das Hauptanliegen des Beschlusses, da-ifiit unsere Gerichte wirksame und wichtige Instru-mepte im Kampf gegen die Rudimente des Kapitalismus, zur Durchsetzung und Festigung der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse, wichtige Instrumente zur Popularisierung unserer Politik und unserer Gesetze werden. Der Beschluß wird uns helfen, noch vorhandene Mängel zu überwinden, den Gegner noch besser zu schlagen und durch die Qualifizierung der gerichtlichen Tätigkeit die den Straftaten zugrunde liegenden individuellen oder gesellschaftlichen Konflikte aufzudecken und die ganze Wahrheit festzustellen. Die erzieherische Funktion unserer Justiz ist im wahrsten Sinne des Wortes an die Begriffe Wahrheit und Klarheit gebunden und von ihnen abhängig. Ist dies alles nicht der Fall, sind das Verfahren, das Urteil unklar, verschwommen, werden das Geschehen und der Konflikt nicht klar herausgearbeitet und nicht in ihrer gesellschaftlichen Bedingtheit gezeigt, so werden solche Urteile keine große Überzeugungskraft ausstrahlen und nur geringe erzieherische Wirkung haben. Der Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege ist ein bedeutsames Dokument der Bemühungen der Partei- und Staatsführung, die nur einem sozialistischen Staate eigenen, richtigen, vertrauensvollen Beziehungen zwischen Staat und Bürger, die keinen Gegensatz kennen, herzustellen. Er wird dazu beitragen, allen Bürgern unseres Staates die Überzeugung zu verschaffen, daß ihre Rechte und Freiheiten durch unsere Rechtsordnung gewährleistet werden, daß ihr Leben und Wohlergehen unter dem zuverlässigen Schutz unseres Staates und seiner Gesetze stehen, daß sie ruhig und überzeugt arbeiten können, weil sie wissen: Partei und Regierung waren und sind ständig besorgt, ihre Rechte und Interessen zu schützen und zu verwirklichen. Dr. JOACHIM PECK, wissenschaftlicher Arbeitsleiter der Arbeitsstelle für Völkerrecht an der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin Neutralität und Deutschlandfrage Seit dem Abschluß, des österreichischen Staatsvertrages befaßt sich die europäische Öffentlichkeit in zunehmendem Maße mit der Frage einer Neutralität Deutschlands, das heißt in der gegebenen historischen Situation: der Neutralität beider deutscher Staaten. Bereits nach dem erfolgten Abschluß der sowjetisch-österreichischen Verhandlungen Mitte April 1955 wies die „Prawda“ am 17. April 1955 in einem Kommentar darauf hin, daß die für Österreich getroffene Regelung auch vom deutschen Volk in Betracht gezogen werden sollte. In einer ganzen Reihe offizieller Erklärungen forderte die Sowjetunion für Deutschland einen Status, der dem einer militärischen Neutralität sehr nahekam. Auch der Plan des polnischen Außenministers Rapacki über die Schaffung einer ätomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Immer wieder lehnten es die Bonner Regierung und die Regierungen der Westmächte ab, sich mit dem sowjetischen Vorschlag zu befassen, der vorsieht, Deutschland die Verpflichtung aufzuerlegen, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streit-' kräften am Kriege gegen Deutschland teilgenommen hat. Die Westmächte unternahmen im Gegenteil immer mehr Schritte, die Remilitarisierung Westdeutschlands voranzutreiben und durch die Einbeziehung der Deutschen Bundesrepublik in den aggressiven Nordatlantikpakt den deutschen Militarismus zum wichtigsten europäischen Verbündeten der aggressiven Kreise der USA gegen die Sowjetunion und die anderen sozialistischen Staaten zu machen. 262;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 262 (NJ DDR 1961, S. 262) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 262 (NJ DDR 1961, S. 262)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit für die Erreichung höherer und politisch-operativ wertvollerer Arbeitsergebnisse ist die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der.

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