Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 258

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 258 (NJ DDR 1961, S. 258); Öffentlichkeit wandte, im Aufruf von 11. Juni 1945, forderte sie den „Umbau des Gerichtswesens gemäß den demokratischen Lebensformen des Volkes“4, und im Beschluß des I. Parteitages des Vereinigungsparteitages forderte die Sozialistische Einheitspartei bei der Darlegung ihrer Grundsätze und Ziele: „Sicherung der demokratischen Volksrechte. Freiheit der Meinungsäußerung in Wort, Bild und Schrift unter Wahrung der Sicherheit des demokratischen Staates gegenüber reaktionären Anschlägen. Gesinnungs- und Religionsfreiheit. Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied von Rasse und Geschlecht. Gleichberechtigung der Frau im öffentlichen Leben und im Beruf. Staatlichen Schutz der Person. Demokratische Rechts- und Justizreform.“5 Die Reform des Justizapparates, seine völlige Umgestaltung ergab sich mit Notwendigkeit aus seinem reaktionären Wesen. 90 Prozent der Richter und Staatsanwälte waren Mitglieder der Nazipartei und deren Organisationen. Es galt aber nicht nur, das Personal der Justiz zu ändern, diejenigen zu entfernen, die die Justiz zu einem Instrument der faschistischen Diktatur erhoben hatten oder ihr den Weg bereiteten. Nein, es galt, ihren Inhalt, ihr Wespn zu ändern. „Daraus ergab sich“, wie der Partei Vorstand in seinem schriftlichen Bericht an den II. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei schrieb, „daß beim Zusammenbruch des Hitlerregimes die demokratische Neugestaltung der Justiz vor sehr schweren Problemen stand. Wie sollte die Justiz wieder demokratische und rechtsstaatliche Formen annehmen? Woher sollten demokratische Richter kommen? Die Partei fordert vor allem und namentlich für den Strafprozeß die feste Bindung des Richters an das Gesetz bei gleichzeitiger Einengung der ihm in der Nazizeit gewährten Machtstellung, hinreichende Verteidigungsmöglichkeit für den Angeklagten sowie Nachprüfbarkeit aller Urteile durch eine höhere Instanz. Das gesamte deutsche Gerichtswesen mußte eine Demokratisierung in dem Sinne erfahren, daß die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied von Rasse, Staatsangehörigkeit oder Religion uneingeschränkt durchgeführt wurden. In personeller Hinsicht war die erste Forderung die der restlosen Entfernung aller nationalsozialistischen Elemente aus der Justiz. Denn bei richtiger Analyse der Bedeutung der Justiz für den demokratischen Aufbau ergab sich, daß eine Justiz in den Händen faschistischer Elemente ein gewaltiges Hemmnis darstellt. Über diese rein negative Forderung hinaus verlangte die Partei die Auffrischung des Justizapparates durch neue, volksnahe Kräfte sowie durch die Heranziehung von Laienrichtern in den verschiedenen Prozeßarten. Dabei wurden besondere Bildungsinstitute und Kurse zur Ausbildung neuer Richter sowie für die Schulung von Schöffen und Beisitzern gefordert.“6 Die Heranbildung neuer Kader für die Justiz und 4 Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945, Verlag „Der neue Weg“, Berlin, S. 9. 5 Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei, Berlin 1951, Bd. I, S. 7. 6 Bericht des Pärteivorstandes der SED an den II. Parteitag, Berlin 1947, S. 234/235. , 2 58 deren Umgestaltung aus einem volksfeindlichen, reaktionären Instrument zu einem Organ des Fortschritts, zu einem Organ der Massen das war der Sinn der ersten Maßnahmen. Zu diesem Zweck wurden in allen Ländern Volksrichterschulen eingerichtet. „Die Bedeutung dieser Schulen für die demokratische Umgestaltung der Justiz kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Erstmalig in der deutschen Geschichte wird hier Männern und Frauen aus dem Volke die Möglichkeit gegeben, den Richterberuf zu erlernen und bis in die höchsten Justizstellen aufzusteigen. Die verhängnisvolle Kluft zwischen Justiz und Volk, die bisher in Deutschland bestand, kann nur auf diese Weise überwunden werden.“7 Die Volksrichterschulen waren für Jahre hinaus die Institutionen, die im wesentlichen die Kader für die Justiz ausbildeten und darum deren Geist mitbestimmten. Diese Schulen waren keine zeitlich bedingten Improvisationen, die in kurzer Zeit die so dringend benötigten Richter und Staatsanwälte heranbildeten, sondern eine wichtige und notwendige Etappe bei der Gestaltung einer Volksjustiz, die auf neue Art arbeitet. Die Hauptaufgabe der Justizorgane bestand in jener Periode darin, das neu entstandene Volkseigentum, den beginnenden industriellen Aufstieg der Produktion vor Dieben, Plünderern und Saboteuren zu schützen; in der Landwirtschaft die Bodenreform und das sich aus ihr entwickelnde neue Leben, die Mobilisierung der Kräfte für die Steigerung der Arbeitsproduktivität auch auf dem Lande zu schützen; die richtige Gestaltung des Warenumsatzes zu sichern durch einen unbeirrbaren Kampf gegen Schieber und Spekulanten, gegen ungesetzliche Preiserhöhungen für Industriewaren und Lebensmittel. Eine weitere neue Seite der Tätigkeit der Justiz wurde in jener Zeit geboren, wie sie für die Arbeit der Justiz eines sozialistischen Staates charakteristisch ist. Sie sieht ihre Aufgabe nicht allein in der Bekämpfung der Verbrechen, sondern ebenso in der vorbeugenden Tätigkeit, in der Erziehung und Aufklärung der Bürger über das Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit mit Hilfe vielfältiger Methoden der politischen Massenarbeit, in der Mitwirkung bei der Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und einer neuen gesellschaftlichen Moral und Bewußtheit. Diese Arbeit fand ihre hohe Würdigung im schriftlichen Bericht des Parteivorstands an den III. Parteitag. Es heißt hier: „Im Kampf gegen Schieber, Spekulanten und Saboteure leistete auch die demokratische Justiz ihren Beitrag zur Sicherung der Verwirklichung der Wirtschaftspläne. Diesen Beitrag leistete die Justiz vornehmlich durch eine gesteigerte vorbeugende Tätigkeit in den Betrieben und auf den Dörfern. Dadurch wurde nicht zuletzt ein beträchtliches Absinken der Ablieferungsdelikte und ein Rückgang bei Angriffen auf Volkseigentum erreicht. Weiter trugen dazu bei die in verstärktem Maße abgehaltenen Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit, oft in den Betrieben, am Tatort selbst. Durch strenge, aber gerechte Bestrafung der Saboteure und Wirtschaftsverbrecher in letzter Zeit 1 1 a. a. O., S. 235.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 258 (NJ DDR 1961, S. 258) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 258 (NJ DDR 1961, S. 258)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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