Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 24 (NJ DDR 1961, S. 24); Es kann festgestellt werden, daß diese Tagung der Sektion Strafrecht einen wichtigen Beitrag zur Klärung der mit dem Strafensystem im neuen Strafgesetzbuch verbundenen Grundsatzfragen geliefert hat. Diese Klärung bildet eine gute Grundlage für die Diskussion über weitere Einzelfragen. Einige schriftlich vorbereitete Diskussiönsbeiträge konnten auf dieser Tagung aus Zeitmangel nicht mehr vorgetragen werden. Ihre Veröffentlichung erfolgt zusammen mit den anderen Materialien als Protokoll der Tagung. Jnßof*tPtation Prof. Dr. h. c. N. S. ALEXEJEW, Leiter des Lehrstuhls für Strafprozeß und Kriminalistik an der Staatlichen Shdanow-Universität Leningrad Gesellschaftliche Anklage und gesellschaftliche Verteidigung im sowjetischen Strafprozeß sollte, auch die Untersuchungshaft erzieherisch zu gestalten. ■ ln seinem Schlußwort hob Renneberg hervor, daß über den Inhalt der Regelung des Strafensystems im neuen Strafgesetzbuch grundsätzlich Einverständnis bestehe, daß es aber zu Einzelfragen dieser Regelung noch weiterer Diskussionen bedürfe. Hauptaufgabe sei es. die Wirksamkeit der gesellschaftlichen Kräfte zu erhöhen und das Vertrauen in die Kraft der gesellschaftlichen Organisationen und Kollektive zu stärken. Der allmähliche Übergang von Funktionen einiger staatlicher Organe auf gesellschaftliche Organisationen, das Wachstum des Bewußtseins der sowjetischen Bürger und die Notwendigkeit, einen entschiedenen Kampf gegen gesellschaftsgefährliche Erscheinungen zu führen, die dem Aufbau des Kommunismus hinderlich sind, verleihen der erweiterten Teilnahme der Werktätigen am Schutz der öffentlichen Ordnung und an der Ausübung der Rechtsprechung eine besondere Bedeutung. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen der Entwicklung der sowjetischen Demokratie hängen die erfolgreiche Ausübung der Rechtsprechung und die Verstärkung der erzieherischen Rolle des Gerichts vom engen Kontakt der Gerichtsorgane mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Kollektiven der Werktätigen und deren Unterstützung im Kampf gegen Rechtsverletzungen ab. Im Beschluß des XXI. Parteitags der KPdSU wird speziell auf die Rolle der Öffentlichkeit bei der Gewährleistung der Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, beim Schutz der öffentlichen Ordnung, der Rechte der Bürger und bei der Verhütung von Verbrechen hingewiesen. Eine der zahlreichen Formen der Heranziehung der Öffentlichkeit zur Lösung dieser Aufgaben ist die Teilnahme von gesellschaftlichen Anklägern und gesellschaftlichen Verteidigern am Gerichtsverfahren. Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist Art. 41 der Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken von 1958, der festlegt, daß Vertreter gesellschaftlicher Organisationen der Werktätigen auf Beschluß des Gerichts zur Teilnahme an der Gerichtsverhandlung von Strafsachen als gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger zugelassen werden. Die Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken von 1958 bestimmen in Art. 15, daß entsprechend der in der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken festgelegten Weise Vertreter gesellschaftlicher Organisationen die öffentliche Anklage und die Verteidigung vor Gericht ausüben können. In dem 1959 veröffentlichten Entwurf des Gesetzes über die Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzungen der sowjetischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gewerk-schaftslebens1 ist die Forderung enthalten, in verstärk- l Die deutsche Übersetzung des Entwurfs 1st ln NJ 1960 S. 45 ff. veröffentlicht. tem Maße Gerichtsverhandlungen unmittelbar in den Betrieben, auf Baustellen, in Sowchosen und Kolchosen unter Teilnahme von gesellschaftlichen Anklägern und gesellschaftlichen Verteidigern durchzuführen (Art. 11). In den Gesetzen von 1958 werden die Leninsche Idee von der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Ausübung der Rechtsprechung verwirklicht und die Weisungen der Partei über die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der . Beseitigung gesellschaftsgefährlicher Erscheinungen in die Tat umgesetzt. Die Entstehung des Instituts der gesellschaftlichen Anklage und Verteidigung Die Teilnahme gesellschaftlicher Ankläger und Verteidiger am Gerichtsverfahren unterscheidet sich von anderen Formen der Mitwirkung der Öffentlichkeit im Kampf gegen Rechtsverletzungen dadurch, daß sie im entscheidenden Stadium des Gerichtsverfahrens, unmittelbar vor der Urteilsfällung, erfolgt. Darum muß diese Tätigkeit in der Strafprozeßgesetzgebung genauer geregelt werden. Das Institut der gesellschaftlichen Anklage und der gesellschaftlichen Verteidigung am sowjetischen Gericht ist nicht neu. Bereits in der Periode nach der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution wurden durch ein Dekret des Rates der Volkskommissare vom 24 Novem-ber 1917 alle unbescholtenen Bürger vom Stadium des Untersuchungsverfahrens an als Ankläger und Verteidiger zugelassen. Diese Möglichkeit, daß ein beliebiger Bürger als Ankläger und Verteidiger auftreten konnte, war Ausdruck der rechtsgestaltenden Tätigkeit des Volkes und der Initiative der werktätigen Massen, die an der Schaffung der neuen, revolutionären Gesetzlichkeit und am größtmöglichen Schutz der neuen öffentlichen Ordnung interessiert waren. In einer ganzen Reihe von Gerichtsprozessen jener Zeit traten sowohl gesellschaftliche Ankläger als auch gesellschaftliche Verteidiger auf. Obwohl die Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken von 1924 (Art. 18), die Strafprozeßordnung der RSFSR (Art. 50 und 53) und die entsprechenden Artikel der StPO der anderen Sowjetrepubliken ebenfalls die gesellschaftliche Anklage und die gesellschaftliche Verteidigung vorsahen, hörte ihre Teilnahme in den Gerichtsverhandlungen jedoch von der Mitte der 30er Jahre an faktisch auf.* S. 2 2 M. L. Schitman, Der Staatsanwalt im Strafprozeß, Moskau 1948, S. 29 (russ.). 24;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 24 (NJ DDR 1961, S. 24) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 24 (NJ DDR 1961, S. 24)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum bestehenden engen persönlichen Kontakt zwischen diesen Kontaktpartnern in der den Kenntnissen des über die konkreten Lebens-umstände, Einstellungene Interessen, Neigungen sowie anderweitigen Eigenschaften der Personen in der und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Einarbeitungsplänen und ihrer Realisierung die Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter pädagogisch-methodischer Grundsätze; Das Hauptfeld der Entwicklung der erfonie hen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Aneignung von KsiwLsssn und Erfahrungen in der Untersuchungsarbeit ist die unmittelbare Einbeziehung des Einzuarbeitenden in die Untersut. Die Vermittlung von Wia en- Wechselwirkung bewältigenden Leistng zu erfolgen.

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