Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 233 (NJ DDR 1961, S. 233); Schäden aufmerksam gemacht, die zu befürchten waren, und auch auf die Vertragsstrafen hingewiesen. Gleichzeitig wurde ihnen aber vom Baubetrieb jede mögliche Hilfe zur Vermeidung von Terminsüberschreitungen angeboten. Diese bestand zum Teil in der Bereitstellung von Baumaschinen für den Materialtransport, in einer über das übliche Maß hinausgehenden Rücksichtnahme beim Bauablauf, in der Hilfeleistung bei der Materialbeschaffung usw. In Fällen von geringfügigen Terminsüberschreitungen, die sich auf die Übergabe des gesamten Bauablaufs nicht nachteilig ausgewirkt haben, ist von der Berechnung der Vertragsstrafe abgesehen worden, um den Vertragspartnern zu zeigen, daß die Vertragsstrafen nicht um ihrer selbst willen berechnet werden. Gegen die säumigen Vertragspartner, die ihren Verpflichtungen trotzdem nicht ordnungsgemäß nachkamen, sind dann die Vertragsstrafen mit allem Nachdruck vor dem Vertragsgericht durchgesetzt worden. Das Ergebnis war eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeit aller am Bau Beteiligten. Damit ist dem Baubetrieb nunmehr die Möglichkeit eröffnet, in den Fällen, in denen er als Hauptauftragnehmer wegen der verspäteten Übergabe des gesamten Vorhabens Vertragsstrafe für das ganze Bauobjekt zu zahlen hat, über die Vertragsstrafe hinaus Schadensersatz von den verantwortlichen Nachauftragnehmern zu fordern. Diese Maßnahmen führten dazu, daß die Bauleiter die Verträge als wirksame Hilfe erkannten und nun ihrerseits den vertraglich festgelegten Terminen, die sie selbst und ihre Nachauftragnehmer auf den Baustellen einzuhalten haben, größte Beachtung schenken. Sie informieren bei zu erwartenden Terminsüberschreitungen rechtzeitig die Betriebsleitung und fordern selbst die Berechnung von Vertragsstrafen (z. B. wenn Baufreiheit nicht gegeben ist oder der Investträger mit seinen Eigenleistungen nicht nachkommt). D. h., die Bauleiter beginnen, die erzieherische Wirkung der Verträge als Mittel für die schnelle Fertigstellung ihrer Bauvorhaben auszunutzen. Auch die bisher wenig beachteten Formalitäten einer ordnungsgemäßen Übergabe mit Übergabeprotokoll und Fristen für die Beseitigung der beanstandeten Mängel werden jetzt von ihnen eingehalten, nachdem sie begriffen haben, daß durch eine schnelle und ordnungsgemäße Übergabe die Gefahr der zufälligen Beschädigung fertiger Bauteile auf den Auftraggeber übergeht und die Gewährfrist zu laufen beginnt, daß also eine ordnungsgemäße und schnelle Übergabe in ihrem eigenen Interesse liegt. Mit diesen Ausführungen soll selbstverständlich nicht gesagt werden, daß es in der Zeit von nicht ganz einem Jahr bereits gelungen ist, eine konsequente Anwendung des Vertragssystems durchzusetzen. Es hat sich aber in dieser Zeit die zum Teil ablehnende Haltung der technischen Kräfte, die die Verträge oft rtur als notwen- diges Übel und überflüssigen Papierkrieg betrachten, gewandelt. Sie haben sich davon überzeugt, daß die Verträge tatsächlich eine wirkliche Hilfe sind, wenn man mit ihnen umzugehen versteht. Deshalb soll nunmehr dazu übergegangen werden, auch mit den Meistern, Brigadieren und mit den Brigaden selbst diejenigen Fragen zu erörtern, die sie bei ihrer Arbeit im Hinblick auf die Verträge zu beachten haben. Es kommt darauf an, zunächst bei den Meistern eine einwandfreie Führung der Bautagebücher zu erreichen, die in den neuen ABB erstmalig als Vertragsverpflichtung aufgenommen wurde. Bisher wurden zwar auch Bautagebücher geführt, jedoch oft so mangelhaft, daß sie, die bei Streitigkeiten das zuverlässigste Beweismittel sein sollten, häufig überhaupt keinen Beweiswert besaßen. Es ist daher vorgesehen, eine Disposition auszuarbeiten, die den Meistern die Führung der Bautagebücher erleichtert, und mit ihnen die Dinge zu besprechen, die bei der Führung der Bautagebücher unbedingt beachtet werden müssen. Weiter sollen dann in den Brigaden die Verpflichtungen besprochen werden, die sich in bezug auf Mängelbeseitigung und Gewährleistung ergeben, um schließlich zu einer materiellen Verantwortlichkeit derjenigen zu kommen, die schlechte Arbeit geleistet haben. Bisher ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Mitarbeiter für verspätete oder schlechte Erfüllung noch völlig ungeklärt, und alle Schäden werden vom Betrieb schlechthin getragen. Hier wird selbstverständlich nur nach vorangegangener Überzeugungsarbeit eine Änderung erfolgen können. Ein weiterer Schwerpunkt der künftigen Arbeit soll die bessere Ausnutzung der Verträge bei der Materialbeschaffung sein. Die Zulieferbetriebe versuchen recht häufig, unter Hinweis auf Material- oder Produktionsschwierigkeiten einer kontinuierlichen Belieferung auszuweichen oder den Vertragsabschluß zu verzögern. Durch die Einrichtung einer genauen Vertragskontrolle sollen künftig solche Fälle unterbunden werden, daß Lieferungen und Leistungen von Zulieferbetrieben entgegengenommen und bezahlt oder aber gegenüber Bestellern erbracht werden, ohne daß Verträge in der vorgeschriebenen Form abgeschlossen worden sind. Auf diese Weise wird z. B. auch vermieden, daß wegen Verletzung der Formvorschriften gemäß § 21 Abs. 2 des Vertragsgesetzes Schadensersatzansprüche entfallen. Alle diese Dinge zeigen, daß sich die Tätigkeit des Anwalts im Bereich der sozialistischen Wirtschaft keinesfalls auf die Vertretung im Schiedsverfahren beschränken darf, wenn sie wirklich zu einer echten juristischen Hilfe für den Betrieb werden soll. Im Vordergrund muß der Einsatz der juristischen Kenntnisse zur besseren und schnelleren Durchführung der betrieblichen Aufgaben stehen und mit einer wirksamen Überzeugungsarbeit gegenüber den Arbeitern und Angestellten der Betriebes verbunden werden. Zur Diskussion HORST SCHUR, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Martin-L.uther-Universität Halle-Wittenberg Gerichtskritik gesetzliche Pflicht der Gerichte In der gerichtlichen Praxis wird vielfach die Bedeutung der Gerichtskritik verkannt. Im Jahre 1960 haben z. B. die Gerichte des Bezirks Halle in nur 0,2 Prozent der anhängigen Strafverfahren von der Gerichtskritik Gebrauch gemacht. Auch die bisher veröffentlichten Entscheidungen des Obersten Gerichts geben keine genügende Anleitung hinsichtlich der Anwendung dieses Instituts. Die Wissenschaft hat es ebenfalls noch nicht für notwendig erachtet, ihre Aufmerksamkeit diesen Fragen auch nur im entferntesten zuzuwenden.* Der Versuch von Probst und Strasberg' mit teilweise sehr guten Gedanken und Vorschlägen , eine * l ♦ Der Vollständigkeit halber sei unter anderem auf die Beiträge in NJ 1956 S. 106 und 307 sowie auf die veröffentlichten Beschlüsse in. NJ 1956 S. 127, 380 und 419 hingewiesen. D. Red. l Probst Strasberg, Sozialistischer Arbeitsstil und Gerichtskritik, NJ 1960 S. 432. 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 233 (NJ DDR 1961, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 233 (NJ DDR 1961, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X