Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 225

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 225 (NJ DDR 1961, S. 225); einen guten Überblick über die Jugendkriminalität in ihrem Stadtbezirk. Sie werden zukünftig ihren Einfluß bei der Erziehung der jungen Generation in den Betrieben, Wirkungsbereichen, gesellschaftlichen Organisationen usw. im Sinne des Kommuniques des Politbüros noch stärker geltend machen. In der letzten Zeit wurde eine gute systematische Arbeit der Jugendstrafkammer erreicht, die auf die enge und positive Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen zurückzuführen ist. Auf Grund der sorgfältigen Vorbereitung aller Jugendverfahren weisen die Urteile eine höhere Qualität und Überzeugungskraft auf. Unsere Analyse bildet die Grundlage für die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Jugendkriminalität, die jeweils auf den konkreten Fall angewandt wird. In einer Richterdienstbesprechung wurden die Ergebnisse der Diskussion zusammengefaßt und folgende Schlußfolgerungen gezogen: 1. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der FDJ, bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität ist weiter zu verbessern. Es ist Klarheit darüber zu schaffen, daß die Bekämpfung der Jugendkriminalität, wie der Kriminalität überhaupt, nicht allein Aufgabe der Justiz- und Sicherheitsorgane ist. 2. Besondere Aufmerksamkeit muß der Bekämpfung des Rowdytums gewidmet werden, weil es in der gegenwärtigen Situation vom Gegner zu einer Methode des Klassenkampfes gemacht wird und an gewissen Brennpunkten die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit gefährdet"’. Kampf gegen das Rowdytum heißt gleichzeitig Kampf gegen den Alkoholmißbrauch, gegen die Schund- und Schmutzliteratur, gegen die Westkinobesuche, gegen die zersetzenden westlichen Einflüsse überhaupt. Die gründliche Vorbereitung und Auswertung der Verfahren gegen Rowdys muß gesichert sein. 3. Da die Jugendförderung der beste Jugendschutz ist, sind in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und mit Hilfe der Schöffenkollektive Kontrollen über die Einhaltung der Jugendförderungsbestimmungen in Betrieben, Institutionen usw. zu organisieren. 4. An wichtigen Beratungen von Erziehern und Pädagogen wird der Jugendrichter teilnehmen, um einerseits zu lernen und andererseits über seine Erfahrungen zu berichten. In Klubheimen, Schulen usw. muß vor Jugendlichen offen zu Problemen der Jugendkriminalität und der sozialistischen Gesetzlichkeit gesprochen werden. 5. Jeweils einmal im Quartal wird in einer Richterdienstbesprechung zu den Fragen der Jugendkriminalität Stellung genommen. * Wir sind überzeugt, daß insbesondere seit der Veröffentlichung des Kommuniques des Politbüros zu den Problemen der Jugend an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften lebhafte Diskussionen über die Jugendkriminalität, ihre Ursachen und ihre Bekämpfung stattfinden. Es wäre nützlich, wenn sich diese Diskussion auch in der „Neuen Justiz“ widerspiegelte, damit die besten Erfahrungen zum Allgemeingut aller Justizorgane werden. 5 5 vgl. Bericht des Ministers der Justiz an den Staatsrat, NJ 1961 S. 76. Dr. Rolf J-4elm zutu 65. 0ebiirtsfcig Am 30. März 1961 vollendete Genosse Dr. Rolf Helm sein 65. Lebensjahr. Rolf Helm hat sich durch seine Tätigkeit in verantwortlichen Justizfunktionen große Verdienste bei der Entwicklung einer sozialistischen Rechtspflege erworben. Stets setzte und setzt er seine ganze Kraft für die Sache der Arbeiterklasse ein. Obwohl er einer bürgerlichen Familie entstammte, kam Rolf Helm bereits frühzeitig mit den Ideen des Sozialismus und der Arbeiterbewegung in Berührung. Nachdem er 1919 in München das Studium der Rechtswissenschaft auf genommen hatte, fand er zunächst Anschluß an die Kreise der freien und auch der sozialistischen Studentenschaft. Die revolutionären Nachkriegsereignisse in München überzeugten ihn zunehmend von der Morschheit der bestehenden Gesellschaftsordnung und weckten sein Interesse für die sozialistische Literatur. Sein Weg führte ihn zur KPD, der er im Januar 1921 beitrat. Im Februar 1922 bestand Rolf Helm das juristische Staatsexamen und anschließend die Doktorprüfung. Neben seiner Arbeit als Referendar stellte er sich in seiner Heimatstadt Dresden der Partei als juristischer Berater zur Verfügung. Im Jahre 1925 ließ er sich als Rechtsanwalt nieder. Als Anwalt trat er fast ausschließlich als Verteidiger in politischen Prozessen für die Rote Hilfe auf und stand auch im übrigen der Dresdner Arbeiterschaft als Berater in juristischen Dingen stets zur Seite. Als Stadtverordneter der KPD wirkte Rolf Helm bis 1933 aktiv in der parlamentarischen Opposition mit. Die faschistische Herrschaft warf ihre Schatten auch auf das Wirken des Genossen Helm. Als Jurist diskriminiert, stand er während der gesamten Nazizeit unter politischer Überwachung und blieb auch vor der sog. Schutzhaft nicht verschont. Nach der Befreiung vom Faschismus nahm Rolf Helm unermüdlich, in verantwortlichen Funktionen am demokratischen Neuaufbau teil. Er war zunächst Leiter der Rechtsabteilung der Versicherungsanstalt Berlin und dann in der gleichen Funktion in der Zentralen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge tätig. Im November 1947 wurde Rolf Helm zum Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen gewählt und nach der Spaltung Berlins im Februar 1949 zum Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin berufen. Nach seiner erfolgreichen Tätigkeit als Direktor der Justizschule (später Hochschule für Justiz) in Potsdäm-Babelsberg wurde Rolf Helm zum Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz ernannt. In dieser Funktion hat er sich große Verdienste tim die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte und um die Entwicklung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft erworben. Seit November 1958 übt Rolf Helm eine leitende Funktion in der Deutschen Akademie der Wissenschaften aus. Die Einheit von beruflicher und gesellschaftlicher Arbeit war und ist für Rolf Helm ein Lebensprinzip. Von seiner umfangreichen gesellschaftlichen Arbeit ist insbesondere sein Wirken als Mitglied des Sekretariats der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands hervorzuheben. Unermüdlich setzt er sich für die Ziele dieser Organisation ein. In Anerkennung seiner Verdienste wurde Rolf Helm im Jahre J956 mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. Ferner erhielt er die Medaille für antifaschistische Widerstandskämpfer, die Medaille für Teilnahme an den Kämpfen 1918 1923 und die Deutsche Friedensmedaille in Silber. Anläßlich seines 65. Geburtstages wurde ihm die Verdienstmedaille '~~'V DDR verliehen. Redaktionskollegium und Redaktion der „Neuen JustizJ sowie das Sekretariat der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands wünschen dem Genossen Dr. Rolf Helm noch viele Jahre voller Gesundheit und Schaffenskraft und weitere Erfolge in seiner Arbeit. 22 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 225 (NJ DDR 1961, S. 225) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 225 (NJ DDR 1961, S. 225)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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