Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 223 (NJ DDR 1961, S. 223); KARL PROBST, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Friedrichshain HANS BRUMME, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Friedrichshain \ Einige Fragen der Bekämpfung der Jugendkriminalität Im Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR vom 30. Januar 19G1 wird hervorgehoben, daß der Kampf gegen die Kriminalität nicht nur allein Aufgabe der Strafverfolgungsorgane ist, sondern die Erfolge bei diesen Bemühungen vor allem darauf beruhen, „daß die Wachsamkeit und die Aktivität der Werktätigen die Ursachen, aus denen Straftaten erwachsen, ausräumen und dadurch Verbrechen vorgebeugt wird“1 2. In seinem Bericht vor dem Staatsrat führte der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, aus, daß die Probleme der Jugendkriminalität einer besonderen Betrachtung bedürfen. „Die Überwindung ihrer Ursachen als auch ihre Bekämpfung betreffen nur zu einem Teil die Arbeit der Straforgane und sind in besonderem Maße verbunden mit dem gesamten Problem der sozialistischen Erziehung und Bildung unserer Jugend von Kindheit an.“ Der Minister hob weiter hervor, daß gerade „bei den Jugendlichen die Kräfte unserer neuen, sozialistischen Verhältnisse noch nicht immer stark genug (wirken), um die negativen Einflüsse von Westberlin und Westdeutschland zurückzudrängen“*. Im Kommunique des Politbüros der SED zu Problemen der Jugend3 4 werden die Aufgaben bei der Arbeit mit den Jugendlichen beleuchtet, wobei die Programmatische Erklärung des Staatsrates die umfassende Anleitung gibt. Am Stadtbezirksgericht Friedrichshain wurde den Fragen der Jugendkriminalität schon seit längerer Zeit besondere Beachtung geschenkt. Die Jugendstrafkammer arbeitete gemeinsam mit dem Jugendstaatsanwalt eine Analyse über die Entwicklung der Jugendkriminalität des Stadtbezirks Friedrichshain im Jahre 1960 im Verhältnis zu 1959 aus. Dabei ließen wir uns von der Erkenntnis leiten, daß nur dann wirksame Maßnahmen ergriffen, d. h. die Methoden der Bekämpfung der Jugendkriminalität verbessert werden können, wenn die konkrete Situation analysiert und im Zusammenhang damit die eigene Arbeit überprüft wird. Es sollte festgestellt werden, ob wir im Stadtbezirk Friedrichshain mit den Mitteln der Rechtsprechung zielstrebig mitgeholfen haben, die Jugendfragen zu lösen. Dabei war uns bewußt, daß die Bekämpfung der Jugendkriminalität nicht nur Sache des Jugendrichters, des Jugendstaatsanwalts und der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane ist, sondern daß alle Mitarbeiter der genannten Dienststellen und vor allem die Schöffen daran mitarbeiten müssen. Dazu war es erforderlich, die Probleme der Jugendkriminalität im Kollektiv zu beraten. Di : Analyse zeigt, daß die Jugendkriminalität im Stadtbezirk Friedrichshain im Jahre 1960 um 25 Prozent im Verhältnis zu 1959 gesunken ist. Dies beweist die Kraft unserer sozialistischen Entwicklung und die Richtigkeit der Politik der Partei der Arbeiterklasse gegenüber der Jugend. Die übergroße Mehrheit der jungen Menschen erkennt ihre Perspektive in unserer Republik, rechtfertigt das in sie gesetzte Vertrauen, meistert ihre Aufgaben vorbildlich und vollbringt unter Führung der Partei und der FDJ hervorragende Taten für den Aufbau des Sozialismus. Nur ein kleiner Teil von jungen Menschen steht noch abseits, gerät mitunter sogar auf 1 NJ 1961 S. 74. 2 NJ 1961 S. 76. * ND vom 11. Februar 1961. die schiefe Bahn und kommt mit unseren Gesetzen in Konflikt. Bei der Untersuchung der Ursachen für das Straucheln von Jugendlichen wird die negative Beeinflussung aus Westdeutschland und Westberlin besonders deutlich. Der Klassengegner nutzt alle nur erdenklichen Möglichkeiten der negativen Einflußnahme auf unsere Bürger und speziell auf junge Menschen, um sie von der bewußten, aktiven Teilnahme am Aufbau des Sozialismus abzuhalten. Er lockt die Jugendlichen beispielsweise nach Westberlin, bietet zu verbilligten Preisen Schund- und Schmutzliteratur an, zeigt Filme, die das Ziel haben, die Menschen zu verrohen, und organisiert Veranstaltungen, in denen unser Arbeiter-und-Bauern-Staat diffamiert wird. Außerdem bedienen sich die Feinde unseres sozialistischen Aufbaus ihrer Presse, des Rundfunks und des Fernsehens, um ständig Gift in die Massen hineinzutragen. Diese negativen Einflüsse kommen besonders in den Erscheinungsformen des Rowdytums zum Ausdruck, dessen Bekämpfung darum besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß bei etwa 80 bis 85 Prozent der gestrauchelten Jugendlichen Schund- und Schmutzliteratur beschlagnahmt wurde und daß etwa 90 Prozent der Täter Westberliner Kinoveranstaltungen besucht haben. Um diesen schädlichen Einflüssen auf die Jugendlichen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, u. a. auffclärende Vorträge mit Anschauungsmaterial zu halten. Vor allem muß aber dafür Sorge getragen werden, daß die Jugendklubs in den Wohngebieten großzügiger als bisher ausgenutzt werden und daß mit Hilfe der Betriebe, der sozialistischen Brigaden, der FDJ-Betriebsgruppen usw. ein interessantes und vielgestaltiges Jugendleben organisiert wird. Dabei sollten die Erfahrungen des Jugendklubheims Niederbarnimstraße ausgewertet werden'1. In noch größerem Umfang müßten ansprechende Jugendbücher erscheinen. Noch mehr und spannende Filme, interessante Fernsehspiele und Theaterstücke und die Organisierung einer sinnvollen Freizeitgestaltung würden mit dazu beitragen, daß die jungen Menschen nicht nach Westberlin gehen. Darüber hinaus muß mit der jungen Generation ein offenes politisches Gespräch geführt werden, u. a. über die Lage der gespaltenen Stadt Berlin und über Probleme des Staates und des Rechts. Was für Jugendliche mußten sich vor der Jugendstrafkammer verantworten und welche Gesetzesverletzungen haben sie begangen? Schwerpunkte der strafbaren Handlungen dieser jungen Menschen sind Eigentumsdelikte, unbefugtes Benutzen von Kraftfahrzeugen sowie vorsätzliche Körperverletzungen. Die Analyse weist aus, daß auch heute noch Auswirkungen des faschistischen Krieges Einfluß auf die Jugendkriminalität haben. So ist fast die Hälfte aller Täter ohne Vater aufgewachsen. Häufig ist die Ehe der Eltern geschieden oder zerrüttet, und die Jugendlichen sind sich selbst überlassen. Sie haben eine wenig sinnvolle Freizeitgestaltung und keinen guten Umgang, wobei das schlechte Vorbild Erwachsener eine erhebliche Rolle spielt. Etwa zwei Drittel der Straffälligen erreichten nicht das Ziel der Grundschule bzw. besuchten eine Sonderschule. 4 ND vom 1. November 1960. 223;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 223 (NJ DDR 1961, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 223 (NJ DDR 1961, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, bei denen weitere Störungen der Ordnung und Sicherheit, die bis zu Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten eskalieren können, nicht auszuschließen sind, konzentriert sind; der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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