Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 222

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 222 (NJ DDR 1961, S. 222); liehe Ordnung und Sicherheit sowie ihrer Aktivs hervor, die bereits in verschiedenen Fällen wirksam den Prozeß gesellschaftlicher Erziehung bei Straftaten geringer Gesellschaftsgefährlichkeit eingeleitet hatten. In der Diskussion sprach hierzu der Vorsitzende der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit der Gemeindevertretung Seerhausen. Er schilderte, wie das Aktiv für Sicherheit und Ordnung eine Aussprache mit der Einwohnerin K., Mutter von drei Kleinkindern, organisierte, die im Selbstbedienungsladen verschiedene Genußmittel im Werte von 10 DM gestohlen hatte. In dieser Aussprache, die in Anwesenheit der Aktivmitglieder, des Staatsanwalts, des Abschnittsbevollmächtigten und einiger Mitarbeiter der Konsumgenossenschaft stattfand, wurden Frau K. die Bedeutung des gesellschaftlichen Eigentums und die Schädlichkeit ihrer Handlungsweise deutlich gemacht. Frau K. selbst bereute ihre Tat zutiefst und bat darum, in der Verkaufsstelle eine schriftliche Stellungnahme aushängen zu dürfen, um sich wieder das Vertrauen ihrer Mitbürger zu erringen. Ferner erklärte sie sich bereit, aktiv im Nationalen Aufbauwerk der Gemeinde mitzuarbeiten. Der Staatsanwalt führte aus, daß mit dieser Aussprache der Prozeß der gesellschaftlichen Erziehung eingeleitet sei und nun durch alle Bürger der Gemeinde fortgesetzt werden müsse. Auf Grund des Ergebnisses der Aussprache mit Frau K. stellte er das Verfahren gern. § 164 StPO, § 8 StEG ein. Damit waren aber zunächst nicht alle Teilnehmer der Aussprache einverstanden. So meinten insbesondere die Vertreter der Konsumgenossenschaft, der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums sei durch eine solche Form der Behandlung von Straftaten nicht hinreichend gewährleistet, da andere Bürger von weiteren Diebstählen nicht abgehalten würden. Hierin zeigte sich, daß die Bedeutung des Staatsratsbeschlusses noch nicht allenthalben begriffen worden war, und das Aktiv für Sicherheit und Ordnung zog daraus zu Recht die Schlußfolgerung, daß eine umfassende Aufklärung der Einwohnerschaft organisiert werden müsse. Die weitere Diskussion im Kreistag Riesa offenbarte, daß bei einigen Funktionären der Handelsorgane dieselben Unklarheiten über den Staatsratsbeschluß bestanden. Deshalb empfahl der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, das gute Beispiel aus der Gemeinde Seerhausen im Handel sorgfältig auszuwerten. Eine Reihe weiterer Abgeordneter, unter ihnen ein Schöffe und ein Schiedsmann, schilderten andere Fälle aktiver gesellschaftlicher Einwirkung auf solche Rechtsverletzer, die nur geringfügige strafbare Handlungen begangen hatten. Insgesamt zeigten die Diskussionsbeiträge, daß die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit keine Ressortaufgabe der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit ist, sondern in engem Zusammenhang mit der Planerfüllung gesehen werden muß. Der Sitzung des Kreistages Freital war eine gründliche Vorbereitung vorausgegangen. Nach einerti zweitägigen Seminar mit allen Mitgliedern der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz wurde in einem Maßnahmeplan festgelegt, daß in vier Gemeinden gute Beispiele einer sorgfältigen Auswertung des Staatsratsbeschlusses geschaffen werden sollen. Der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates, der Kreisstaatsanwalt, der Kreisgerichtsdirektor und der Leiter des VPKA erklärten sich bereit, je eine Gemeinde zu betreuen und sie bei der Einschätzung der Kriminalitätsursachen und bei der Ausarbeitung entsprechender Schlußfolgerungen zu unterstützen. Überdies erhielten alle Gemeindevertretungen Thesen, die ihnen helfen sollten, die bisherige Arbeit in der Gemeinde in bezug auf die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung genau einzuschätzen. Diese richtige Vorbereitung der Tagungen der Gemeindevertretungen führte dazu, daß breite Kreise der Bevölkerung an der Analyse der Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspflege mitwirkten und daß an den Gemeindevertretersitzungen viele Gäste teilnahmen. Die Ergebnisse der Tagungen der vier Gemeindevertretungen wurden in der Bürgermeisterberatung sowie mit den Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgewertet; damit wurden ihre Erfahrungen auf alle Städte und Gemeinden des Kreises übertragen. Bedauerlicherweise spiegelte sich diese gute Vorbereitung inhaltlich nicht in der Kreistagssitzung wider. Das Referat des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates behandelte überwiegend Fragen der allgemeinen staatlichen Leitungstätigkeit und ging auf die Entwicklung der Kriminalität im Kreis Freital nur zahlenmäßig ein. Kritisch legte er dar, daß sich für Probleme der Rechtspflege in der Vergangenheit nur die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justizdn Zuammenarbeit mit den Justiz- und Untersuchungsorganen rein ressortmäßig zuständig gefühlt habe. Obwohl der 1. Stellvertreter betonte, daß auf allen Gebieten der staatlichen Arbeit Fragen des sozialisti- sehen Rechts und der Gesetzlichkeit zu beachten seien, und obwohl er für einige Ständige Kommissionen (z. B. Handel und Versorgung, Landwirtschaft) Beispiele dafür nannte, wie auf ihrem Gebiet stets auch komplex die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in die Behandlung der Probleme einzubeziehen sei, sprachen die meisten Diskussionsredner nur isoliert über ihre jeweiligen Aufgaben, ohne eben jenen dialektischen Zusammenhang zwischen diesen Aufgaben und Ordnung und Sicherheit zu sehen. Wenn der Vorsitzende der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz für seine Kommission forderte, die Enge der bisherigen Arbeit zu überwinden und mit den anderen Ständigen Kommissionen und den Fachabteilungen des Rates in stärkerem Maße zusammenzuwirken, dann sollte das auch für diese gelten. Lediglich bei den Ausführungen des Vorsitzenden der Ständigen Kommission Verkehr und eines Mitarbeiters der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wurde das Bestreben sichtbar, den Zusammenhang der Probleme herzustellen, z. B. bei der Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr bzw. bei der Einziehung von Abgaben oder bei Preisverstößen. Die Forderung im Referat des 1. Stellvertreters, die Arbeitsweise aller Ständigen Kommissionen und Fachorgane sei unter dem Gesichtspunkt des Beschlusses neu zu durchdenken und komplexer zu gestalten, bedarf daher im Kreis Freitäl noch der Durchsetzung. Deshalb enthält der Beschluß des Kreistages vom 23. März 1961 auch folgende Feststellung: „Der Rat des Kreises sowie alle Ständigen Kommissionen des Kreistages sind dafür verantwortlich, daß die Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit als ein ständiger Bestandteil ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit den fachlichen Aufgaben behandelt werden.“ Ein Mangel der Kreistagssitzung war es auch, daß kein Bürgermeister einer der vier Gemeinden sprach, in denen die gründliche Auswertung des Staatsratsbeschlusses bereits erfolgt war. Um die Qualität der Arbeit der Justizorgane, d. h. die Rechtsprechung, die Anklagepolitik und die Gesetzlichkeitsaufsicht, auf der Grundlage des Beschlusses vom 30. Januar 1961 zu heben, ist es erforderlich, die Beziehungen zu den örtlichen Volksvertretungen noch enger zu gestalten. Dabei wird die gute Zusammenarbeit aller Straforgane immer stärker mit dazu beitragen, die Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen zu qualifizieren. So wird die Arbeit der Justizorgane mit der der örtlichen Organe der Staatsmacht planmäßig und systematisch zusammenfließen, und damit wird . die Einheit der sozialistischen Staatsmacht weiter gefestigt. 222;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 222 (NJ DDR 1961, S. 222) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 222 (NJ DDR 1961, S. 222)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Täterpersönlichkeit dargestellt wurden - beim Täter zur Entscheidung für die Begehung der Straftat, ihre Fortsetzung, ihre Unterbrechung oder Beendigung führ-ften.

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