Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 220 (NJ DDR 1961, S. 220); nehmer zu bestimmen und sie systematisch durch konkrete Aufgaben auf die erfolgreiche Teilnahme und spätere Auswertung im Bezirk vorzubereiten. Wenn diese so mit den kollektiven Erfahrungen aus dem Bezirk ausgerüsteten Mitarbeiter der Justizorgane an den Lehrgängen teilnehmen, dann ist von vornherein gesichert, daß mit den Teilnehmern erfolgreiche Seminare durchgeführt und hierbei die besten Erfahrungen aus der Arbeit der Bezirke ausgetauscht werden können. Das wiederum schafft die Voraussetzungen für die Verallgemeinerung, die für die Verbesserung der gesamten Justiztätigkeit unentbehrlich ist. Zur schnellen Auswertung der besten Erfahrungen würde auch beitragen, wenn in den Bezirken kleine Kollektive gebildet würden, die gemeinsam zu bestimmten Fragen, an Hand guter Beispiele, zur besseren Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates vom 30. Januar 1961 Beiträge für die „Neue Justiz“ ausarbeiten; um auch so mitzuhelfen, die Arbeit aller Justizorgane schnell zu verbessern und die „Neue Justiz“ zu einem wirksamen Mittel der Leitung zu machen. Die Ergebnisse der an der Justizschule in Ettersburg durchgeführten Lehrgänge sind von den Leitern der Justizverwaltungsstellen in den einzelnen Bezirken gründlich auszuwerten. Sie sind dafür verantwortlich, daß die Auswertung in geeigneter Weise, nach einem vorbereitenden Selbststudium der Teilnehmer in Form von Vorlesungen und Seminaren in den Stützpunkten ihres Bezirkes, vorgeriommen wird. Dabei müssen die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Lehrgang, je nach dessen Charakter, entweder allen oder einem Teil der Mitarbeiter vermittelt werden, damit diese sie unmittelbar in der täglichen Arbeit berücksichtigen. Als Lektoren oder Seminarleiter in den Bezirken sind die Mitarbeiter einzusetzen, die von der Justizverwaltungsstelle oder vom Staatsanwalt des Bezirks zur Teilnahme an den Lehrgängen der Justizschule delegiert waren. Das setzt eine verantwortungsbewußte und soi'gfältige Auswahl der hierfür in Frage kommenden Mitarbeiter voraus und muß gleichzeitig dazu dienen, die in die Kaderreserve aufgenommenen Mitarbeiter systematisch zu qualifizieren oder weitere für die Aufnahme in die Kaderreserve zu entwickeln. Die Materialien für diese Schulung, wie Vorlesungen, Seminarpläne und Literaturhinweise für das Selbststudium der Teilnehmer, werden den Justizverwaltungsstellen und den Bezirksstaatsanwälten von der Schulungsgruppe des Ministeriums der Justiz bzw. von der Obersten Staatsanwaltschaft zugestellt. Da die Entwicklung der Justizorgane zu sozialistischen Staatsorganen und die Schaffung eines umfassenden sozialistischen Rechtssystems eine einheitliche Aufgabe ist, die Justizpraktiker wie Wissenschaftler in engster Verbindung mit der Bevölkerung, also unter unmittelbarer Teilnahme der Werktätigen, gemeinsam zu lösen haben, müssen auch die Lehrgänge an der Justizschule in Ettersburg zur Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses mit dazu beitragen, die in der Justizpraxis tätigen Mitarbeiter für die Gesetzgebungsarbeiten stärker zu interessieren. Die Mitarbeit der Justizpraktiker bei der Schaffung neuer Gesetze gewährleistet, daß die Gesetzgebungsarbeiten auf den besten Erfahrungen der Gerichte und anderer Justizorgane aufbauen können und daß die Ergebnisse der Gesetzgebungsarbeiten auf die Rechtsprechung und die übrige Justiztätigkeit zurückwirken und so zu einer ständigen Vervollkommnung der Tätigkeit der Justizorgane bereits vor Erlaß der neuen Gesetze führen, soweit das im Rahmen der gegenwärtig geltenden Gesetze möglich ist. Ein gutes Beispiel dafür, wie diese Aufgaben auch im Bezirk gelöst werden können, zeigte sich erst kürzlich in Neubrandenburg. Hier hatte die Justizverwaltungsstelle gemeinsam mit dem Staatsanwalt des Bezirks selbst für alle Richter und Staatsanwälte zwei einwöchige Lehrgänge organisiert und durchgeführt, die sich anschließend an die Seminare über den Beschluß des Staatsrates zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege in der DDR mit Fragen des LPG-Rechts und Problemen der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Zivilrechts befaßten. Die hier gehaltenen Vorlesungen und Seminare waren für die Teilnehmer wie auch für die anleitenden Dienststellen ein Gewinn für die Verbesserung der weiteren Arbeit. Einen bedeutenden Platz innerhalb der verschiedenen Schulungsmaßnahmen nimmt in diesem Jahr das organisierte und differenzierte Selbststudium ein. Vorerst soll dieses Studium jedoch nur für einen begrenzten Personenkreis durchgeführt werden, um hierdurch die erforderlichen Erfahrungen für das später allgemein einzuführende Selbststudium zu sammeln. Deshalb werden jetzt nur die in die Kaderreserve aufgenommenen und die in den Gesetzgebungskommissionen tätigen Mitarbeiter in dieses Studium einbezogen. Zur Förderung der Frauen und zur Erhöhung des Anteils der Frauen in leitenden Funktionen sollen aber auch gleichzeitig die im Justizapparat tätigen Frauen das organisierte Selbststudium aufnehmen. Bei der Durchführung des Selbststudiums ist nicht daran gedacht, einen einheitlichen, für alle verbindlichen Studienplan festzulegen. Es soll ein differenziertes Studium organisiert werden, für die in der Kaderreserve erfaßten Mitarbeiter je nach der vorgesehenen späteren Funktion und der dafür festgelegten Themenreihe, während für die in den Gesetzgebungskommissionen Tätigen getrennt nach Rechtsgebieten spezielle Themen festgelegt werden. Für die Frauen in den Justizorganen sollen wiederum mehrere Themenreihen zur Verfügung stehen, die wahlweise und nach Vereinbarung festgelegt werden können. Zu den jeweiligen Themenreihen sollen die entsprechenden Selbststudienanleitungen ausgearbeitet werden. Monatlich ist für das Selbststudium eine Zeit von 25 Stunden vorgesehen, wovon 15 Stunden innerhalb der Arbeitszeit liegen sollen. Da das organisierte Selbststudium nur für solche Mitarbeiter vorgesehen ist, die das Staatsexamen bestanden haben, werden Mitarbeiter, die im Fernstudium stehen oder dieses noch aufnehmen, auch wenn sie in der Kaderreserve erfaßt oder in Gesetzgebungskommissionen tätig sind, nicht einbezogen. 220;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 220 (NJ DDR 1961, S. 220) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 220 (NJ DDR 1961, S. 220)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

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