Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 219

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 219 (NJ DDR 1961, S. 219); in gründlichem Studium mit den Ausführungen Walter Ulbrichts über die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland auf der Babelsberger Konferenz vom April 1958 befassen. Hierbei wird sich dann in kollektiven und seminaristischen Beratungen zeigen, ob die dargelegten Probleme der Staats- und Rechtstheorie in ihrem tiefen Inhalt wirklich und richtig verstanden und in der praktischen Arbeit der Justizorgane umgesetzt wurden. Ein solches Herangehen ermöglicht auch das volle Verständnis der Gedanken von Prof. Dr. Polak, die er zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR am 27. Februar 1961 vor Mitgliedern des Lehrkörpers der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Juristischen Fakultäten dargelegt hat1. Auch empfiehlt es sich, damit im Zusammenhang die Ausführungen des Sekretärs des Zentralkomitees der SED Gerhard Grüneberg zu sehen, die er in seinem Referat „Für eine Wende in der Forschungs-, Lehr- und Erziehungsarbeit an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ,Walter Ulbricht“1 auf der Lehrerkonferenz im April 1959 gemacht hat. Diese Ausführungen erleichtern den in der praktischen Arbeit der Justizorgane stehenden Mitarbeitern das volle Verstehen der Problematik und geben ihnen eine gute Anleitung für die Lösung der praktischen Aufgaben. Die aktive Mitwirkung an der weiteren Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege durch die Justizfunktionäre kann nur dann wirksam erfolgen, wenn sie selbst volle Klarheit über die .Rolle des Rechts als Mittel zur Ausübung der sozialistischen Staatsmacht haben, das Wesen unserer sozialistischen Staatsmacht und seines Rechts aus den unserer sozialistischen Entwicklung innewohnenden Gesetzmäßigkeiten heraus begreifen und in der „Entwicklung des Bewußtseins und der verantwortlichen Einstellung zur Arbeit, zu den anderen Menschen, zur Gesellschaft, zum Staat“ die Grundlage für die Umwälzung unserer Rechtspflege zu einer sozialistischen Rechtspflege sehen. Dies alles „thepretisch" anzuerkennen, ohne aber praktische Schlußfolgerungen zu ziehen, führt zu keinen gesellschaftlichen Veränderungen und hilft nicht weiter. Theorie und Praxis müssen eine Einheit sein. Erst wenn das Wissen die Theorie , die gewonnenen und verallgemeinerten Erfahrungen zur Grundlage der Praxis und selbst zu einer Kraft der ständigen Entwicklung der Praxis werden, wenn unsere ganze Tätigkeit bewußt auf die Durchsetzung der erkannten Gesetzmäßigkeiten unserer gesellschaftlichen Entwicklung gerichtet und die noch vorhandene bloße empirische Praxis überwunden wird, dann werden auch die Justizorgane ihre Tätigkeit aus den alten spontanen Bahnen herauslösen, sie zum bewußten Handeln beim sozialistischen Aufbau gestalten und auf die Höhe unserer sozialistischen Staatspraxis heben. Hier haben wir für unsere Arbeit noch viel aus den Erfahrungen unserer sowjetischen Freunde bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege zu lernen. Gewiß zeichnen sich auch bei uns in der e DDR mit der Einbeziehung der .Werktätigen als Schöffen und gleichberechtigte Richter in die Tätigkeit der Justizorgane und vor allem mit der Bildung der neuen Konfliktkommissionen die neuen Formen und Methoden der Ausübung der Staatsmacht durch die Werktätigen selbst ab. Sicher geht auch bei uns durch die immer aktiver werdende Mitarbeit der Werktätigen in den Ständigen Produktionsberatungen und die Erhöhung der Qualität der Arbeit der Mitglieder der Revisionskommissionen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die Entwicklung dahin, daß die Werktätigen Schritt für Schritt immer mehr in die Leitung von Staat und Wirtschaft einbezogen werden. Doch gerade deshalb müssen wir von diesen Erkenntnissen ausgehend die erforderlichen Schlußfolgerungen für die Rechtsprechungs- und Gesetzgebungstätigkeit ziehen, wobei uns die sowjetischen Erfahrungen helfen. Die mit der Festigung unserer staatlichen Ordnung einhergehende gesetzmäßige Veränderung des Verhältnisses von Zwang Überzeugung wird bei der Erziehung von Rechtsverletzern mit den Mitteln des Strafrechts dazu führen, daß in der weiteren Entwicklung Strafen ohne Freiheitsentzug in immer stärkerem Maße zur Anwendung kommen können. Diesen Weg dürfen wir aber nicht willkürlich und übereilt beschreiten. Hier werden die Justizorgane in jedem einzelnen Fall die Voraus-* Setzungen eigenverantwortlich und konkret zu prüfen haben. Die Richtlinie des Obersten Gerichts über die Strafanwendung wird hierbei eine gute Anleitung und Hilfe sein. Auf dem Gebiet der Gesetzgebung besteht z. B. eine wichtige Schlußfolgerung darin, daß die Grundlage für die Aufhebung alter und die Schaffung neuer Gesetze Untersuchungen darüber sein müssen, ob und in welchem Ausmaße bestehende Gesetze dem Wesen des sozialistischen Rechts als von der sozialistischen Staatsmacht beschlossene Verhaltensregeln zur Durchsetzung der objektiven Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Entwicklung noch entsprechen oder nicht. Solche praktischen Schlußfolgerungen können aber nur gezogen werden, wenn jeder einzelne Mitarbeiter die objektiven Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik und in ganz Deutschland insbesondere an Hand der Parteibeschlüsse gründlich studiert, seiner praktischen Tätigkeit zugrunde legt und von der sozialistischen Wirklichkeit und nicht etwa von subjektiven Vorstellungen ausgeht. Die verschiedenen für das Jahr 1961 vorgesehenen Schulungsmaßnahmen sollen dabei helfen, dieses Ziel zu erreichen. Zur besseren Vorbereitung, Ausgestaltung und Durchführung der Lehrgänge an der Justizschule in Ettersburg sowie der Auswertung in den Bezirken ist besonders die aktive Mitwirkung der Justizorgane der Bezirke erforderlich. Bereits bei der Vorbereitung müssen die aus der operativen Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen und. festgestellten Probleme in den Vorschlägen für die Durchführung der einzelnen Lehrgänge zugrunde gelegt werden. Gleichzeitig sind die besten Beispiele aus der praktischen Arbeit ihres Bezirkes mit nutzbar zu machen und längere Zeit vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs die einzelnen Teil- 219 1 Vgl. NJ 1961 S. 145 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 219 (NJ DDR 1961, S. 219) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 219 (NJ DDR 1961, S. 219)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen gegen den Mitarbeiter des Konzerns entsprechend der vorliegenden Beweislage zur Dekonspiration angewandter inoffizieller Mittel Staatssicherheit führen würde. Deshalb wurden diese anstehenden Probleme gemeinsam mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit Ermittlungsverfahren gegen Personen in Bearbeitung genommen. Das ist gegenüber dem Bahre eine. Zunahme von, Prozent. Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste sonstige Spionage bändesve rrä rische. Nach rieh ten-Übermittlung Land es rräter?ische Agententätigkeit - Landesve rräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Dive rsion Staatsfeindlicher Menschenhandel Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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