Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 210

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 210 (NJ DDR 1961, S. 210); I. Unterkommission ist eingehend geprüft worden, ob dieser Begriff im Gesetz definiert werden soll. Diese Frage ist schließlich verneint worden, da es angebracht erschien, die Auslegung dieses Begriffs der Rechtsprechung zu überlassen.“55 Seit den Musterprozessen des politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofes gegen Hermann Berndsen (Urteil vom SO. Januar 1958 1 StE 10/57) und Walter Fisch (Urteil vom 14. Juni 1958 1 StE 20/54), die man zu zwei bzw. drei Jahren Gefängnis verurteilte, wurden Tausende von Ermittlungsverfahren gern. §§ 42, 47 BVerfGG eingeleitet und Hunderte von Strafverfahren durchgeführt. Hervorgehoben sei z. B. die Verhandlung gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten der Kommunistischen Partei Saar Oswald Weyrich vor der politischen Sonderstrafkammer des Landgerichts Lüneburg im Januar 1960, in der Oswald Weyrich u. a. erklärte: „Ich fühle midi in keiner Weise schuldig. Die Bundesregierung ist nicht meine Regierung, sie hat nicht mein Vertrauen, weil ich gegen die atomare Aufrüstung bin. Daraus kann nicht gefolgert werden, daß ich die verfassungsmäßige Ordnung ablehne. Ich stehe auf dem Boden des Grundgesetzes. Wenn die rechten Kräfte für sich das Recht in Anspruch nehmen, atomar aufzurüsten, so fordere ich für mich, dagegen kämpfen zu können. Der Kern dieses Prozesses ist, daß ich hier stehe, weil ich die Atomrüstungspolitik angriff. Ich werde auch weiterhin 55 Amtliches Protokoll der 107. Sitzung der Großen Strafrechtskommission am 16. Oktober 1958, Bd. 10, S. 151. meine Kraft dafür einsetsen, daß kein Atomkrieg über uns kommt. Das tue ich nicht für mich, sondern für unser Volk.“5® Gerade diese Gesinnungsprozesse sind auch ein Beweis dafür, daß die KPD trotz Verbot, trotz Verfolgung und Verleumdung für die Interessen der Arbeiterklasse und der übrigen demokratischen Kräfte des Volkes kämpft. Salbst das Deutsche Industrieinstitut in Köln mußte in allerjüngst'er Zeit zugeben: „Nach Angaben des Instituts erscheinen zur Zeit etwa 300 kommunistische Betriebs- und Ortszeitungen in 122 Orten und Kreisen des Bundesgebietes, davon in Nordrhein-Westfalen allein 129 Blätter.“57 58 Den deutschen Militaristen ist es nicht gelungen, die KPD nach dem schändlichen Verbot vom August 1956 zu vernichten. Daran wird auch der geplante verschärfte strafrechtliche Terror mittels des § 374 nichts ändern. Heute geht es stärker denn je darum, die Legalität der KPD zu erringen, weil der erfolgreiche Kampf für den Frieden eine legale KPD erfordert: „Mögen deshalb die Arbeiter, die Bauern, die Geistesschaffenden, die städtischen Mittelschichten, die patriotischen Bürger teilnehmen am Kampf für die Legalität der KPD. Westdeutschland braucht eine legale KPD, denn Westdeutschland braucht den Frieden, braucht Sicherheit, braucht Demokratie und sozialen Fortschritt.“5* j (wird fortgesetzt) 56 ND vom 12. Januar 1960. 57 Die Welt vom 9. Januar 1961. 58 Aus dem Beschtuß der Parteidelegiertenkonferenz der KPD, Wissen und Tat, i960, Nr. 4, S. 43/44. Dr. RUDOLF HERRMANN, Dozent am Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle Der Generalbundesanwalt und die Blutrichter Uber 15 Jahre hat die westdeutsche Staatsanwaltschaft vergehen lassen, bis sie den Massenmörder Richard Baer, den letzten Kommandanten des Konzentrationslagers Auschwitz, festnehmen ließ. Der CDU-Bundes-tagsabgeordnete Fürst Otto von Bismarck ehemals Nazigesandter in Rom hatte die SS-Bestie, die für die Hinrichtung und Ermordung von etwa einer Million Häftlingen verantwortlich ist, in seinem schleswig-holsteinischen Gut unter seinen Schutz genommen. Das Patronat, das die von den Monopolen gelenkten bundesstaatlichen Dienststellen 15 Jahre lang über den Henker von Auschwitz ausübten, wurde kürzlich aufgehoben, weil sich Bonn in einer Zwangslage befindet. Aufgerüttelt durch die von der Deutschen Demokratischen Republik begonnenen Enthüllungen über den Naziministerialrat und heutigen Staatssekretär im Bundeskanzleramt Adenauers, Dr. Hans Globke, fordert die Weltöffentlichkeit die Abberufung und gerechte Bestrafung des Verfassers der Nürnberger Blutgesetze. Zwar empfinden die Ordensritter westlicher Freiheit, die an den Modergeruch der kapitalistischen Moral gewöhnt sind, die Protektion von faschistischen Massenmördern nicht als übelriechend. Aber um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von solchen Stützen des Bonner Staates wie Globke abzulenken, glauben sie, zur Rettung der ersten Garnitur wenigstens ein braunes Werkzeug der zweiten Garnitur preisgeben zu müssen. Während die Bestrafung Baers den Eindruck hervor-rufen soll, daß man nazistische Verbrecher „unnach- sichtig“ verfolge, werden die Paladine des bundesdeutschen „Rechtsstaates“ nach wie vor versuchen, die Verbrechen der Nazis zu decken; denn zur Verwirklichung seiner aggressiven Politik braucht Adenauer solche Männer wie Globke, Oberländer, Heusinger, Speidel. Kein Geringerer als der Generalbundesanwalt Dr. Max Güde hat ausdrücklich für die Schonung der Naziverbrecher plädiert. Mag auch der in der Evangelischen Akademie in Bad Boll am 19, Oktober 1958 gehaltene Vortrag Güdes über zwei Jahre zurückliegen*, er !ist heute für uns interessant, weil er über das Widerstreben höchster Repräsentanten der Bonner Justiz bei der Strafverfolgung von Nazi Verbrechern Auskunft gibt und die Frage, die anläßlich der Verhaftung Baers erneut in der Öffentlichkeit aufgeworfen wurde,. beantwortet: Mit welchen Argumenten vernebelt die Justiz die Tatsache, daß sie über 15 Jahre lang schwerste Verbrechen ungesühnt ließ? Güde, der über 30 Jahre als Richter und als Staatsanwalt tätig ist, will als Jurist der mitzuverantworten hat, was in der Zeit von 1933 bis 1945 in der deutschen Justiz geschah über das Problem „der Begegnung der Rechtsprechung mit der totalitären Macht“ sprechen. „Unsere Vergangenheit“, schreibt Güde, „ist nicht bewältigt, weil wir ihr nicht mit Wahrhaftigkeit * Der Vortrag ist unter dem Titel veröffentlicht: Justiz im Schauen von gestern, Hamburg 1959. 210;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 210 (NJ DDR 1961, S. 210) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 210 (NJ DDR 1961, S. 210)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der einzelnen Vernehmung.

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