Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 202

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 202 (NJ DDR 1961, S. 202); seiten des Beschäftigten ein Verhalten festzustellen ist* das nach der Erfahrung des Lebens zu einer von ihm schuldhaft ausgehenden Schädigung führt. Eine weitere, wenn auch auf anderen rechtlichen Regelungen beruhende Frage der materiellen Verantwortlichkeit ist die der Ersatzpflicht des Betriebes im Sinne von § 40 der Verordnung über die Sozial Pflichtversicherung vom 28. Januar 1947 (VSV)tu. Hierzu sei, auch im Zusammenhang mit der in § 97 des AGB-Entwurfs vorgesehenen Regelung, auf die Entscheidung 2 Za 42/58* 17 hingewiesen, mit der ausgesprochen worden ist, daß der Ersatzanspruch aus § 40 VSV auch die Gewährung von Schmerzensgeld umfasse. Gegen diese Auffassung sind sowohl von Arbeitsrechtsais auch von Zivilrechtswissenschaftlern Bedenken erhoben worden. In der Praxis hat es sich durchgesetzt, daß solche Leistungen, die das Oberste Gericht unter dem Gesichtspunkt des Schmerzensgeldes zugebilligt hat, von den Gegnern seiner Auffassung unter dem Gesichtspunkt eines echten Schadens zugebilligt werden. Bedeutung hat auch die Entscheidung 3 Za 6/6018, mit der zu dem Begriff „Ersatz des Verlustes“ im Sinne von § 40 VSV ausgesprochen worden ist, daß auch die Lohneinkünfte, die dem Verunglückten infolge einer auf den Unfallfolgen beruhenden Arbeitszeitverkürzung entgehen, zu ersetzen seien. Dazu ist in der Sache 2 Za 48/591® weiter ausgeführt worden: Zu ersetzen sind nicht nur der als Folge des Arbeitsunfalls entgehende Grundlohn, sondern, mit Ausnahme der in § 26 Abs. 4 WahrungsVO genannten Leistungen, auch alle sonstigen infolge des Unfalls entgehenden Einnahmen aus dem Arbeitsrechtsverhältnis, z. B. auch Bergmannstreueprämien. Im Sinne der im Entwurf vorgeschlagenen Regelung liegt auch die Entscheidung 2 Za 45/5920, mit der hinsichtlich der Ersatzansprüche Hinterbliebener ausgesprochen wird, daß der wegfallende Unterhalt in Form einer monatlichen Rente zu ersetzen ist, soweit der Hinterbliebene nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst zu verdienen. Entscheidung in verfahrensrechtlichen Fragen Das Oberste Gericht mußte sich häufig mit der Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen beschäftigen, weil einige Arbeitsgerichte ihnen nicht genügend Beachtung geschenkt hatten. Verfahrensrechtliche Gesetzesbestimmungen dienen ebenso wie die materiellen Rechtsnormen der Festigung der gesamten Staats- und Rechtsordnung. Gerade in seiner Eigenschaft als Organ zum Schutze und zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit muß das Gericht bei der Anwendung der Verfahrensvorschriflen selbst ein Beispiel der genauen Einhaltung und Beachtung des Gesetzes geben21. Bei der Mehrzahl der als verfahrensrechtlich gekennzeichneten Entscheidungen handelt es sich um die '■'Prüfung von Instanzurteilen, die auf der Grundlage ernsthafter Verletzungen der Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) beruhen. Von Bedeutung ist auch die der Konzentration des Verfahrens dienende, mit der Richtlinie Nr 2 vom 20. Mai 1953 ausgesprochene Rechtsauffassung, daß die Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung in Arbeitssachen zwei Wochen beträgt, wobei die Berufungsschrift gern. § .518 Abs. 2 Ziff. 3 ZPO die Berufungsbegründung bereits enthalten muß. In mehreren Entscheidungen mußte sich das Oberste Gericht (z. B. 2 Za 35/5822 23, 1 Zst PI Z 4/6022) mit der H veröffentlicht in Arbeit und Sozialfürsorge 1947 S. 92. 17 Arbeitsrecht 1958 S. 90. 18 noch unveröffentlicht. 19 Arbeitsrecht I960 S. 220. 20 noch unveröffentlicht. 2t vgl. Das Zivilprozeßrecht der DDR, Berlin 1957, Bd. 1, S. 7. 22 Arbeitsrecht 1958 S. 315. 23 NJ I960 S. 771. Frage der Anwendbarkeit von Gesetzen, die vor 1945 erlassen worden sind, auseinandersetzen. Mehrfach ist formalen Auffassungen der Instanzgerichte eindeutig entgegengetreten worden, so z. B. solchen Auffassungen, daß im Falle der Republikflucht eines Bürgers sein Arbeitsrechtsverhältnis noch durch Entlassung beendet werden müsse oder daß der Werktätige Fristversäumnis gegen sich gelten lassen müsse, die dadurch entstanden ist, daß sein Antrag auf Entscheidung der Konfliktkommission von ihm fälschlicherweise nicht der Konfliktkommission, sondern der Betriebsleitung vorgelegt worden ist (2 Za 36/582,‘). Eine wichtige Frage betreffen auch die Urteile, mit denen entschieden worden ist, daß das Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) zwar in allgemeinen vermögensrechtlichen Streitigkeiten seine Berechtigung halben mag, daß es aber im Arbeitsrecht mit dem Erfordernis der allseitigen Aufklärung des Sachverhalts und der Aufdeckung aller Fehler und Schwächen schlechthin unvereinbar ist. Eine auch im Sinne von § 7 des AGB-Entwurfs als wichtig anzusehende prozessuale Frage behandelt die Entscheidung 3 Za 7/60-’, mit der klargestellt wird, daß entgegen der in der Literatur verbreiteten Auffassung die Bestimmungen des Arbeitsrechts auch für die Kandidaten einer PGH keine Anwendung finden. Im wesentlichen ist zur Begründung dieser Auffassung ausgeführt worden, daß entsprechend dem Charakter einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft die Beziehungen der Mitglieder untereinander und zur Genossenschaft auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der innergenossenschaftlichen Demokratie beruhen. Der beabsichtigte Zweck des Erwerbs der Mitgliedschaft und die im Musterstatut festgelegte weitere Behandlung eines solchen Antrags auf Aufnahme in die Genossenschaft schließe schon allein die Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen aus. Es konnten und sollten in dem hier vorgesehenen Rahmen nur die grundsätzlichen Züge der bisherigen Rechtsprechung des Kassationssenats dargelegt werden, wobei es darauf ankam, die guten Erfahrungen aufzudecken, die im weiteren Sinne gesehen der Vorbereitung der nächsten Etappe der Arbeitsrechtsprechung des Obersten Gerichts dienen. Auch die künftige Rechtsprechung in Arbeitssachen wird, wie es in dem Beschluß des Staatsrates der DDR vom 30. Januar 1961 heißt, im Sinne dieses Beschlusses an der Entwicklung unseres sozialistischen Rechts und seiner Durchsetzung verantwortungsvoll und tatkräftig mitzuwirken haben. 24 Arbeitsrecht 1959 S. 31. 25 noch nicht veröffentlicht. Im VEB Deutscher Zentralverlag erschienen: Völkerrecht. Lehrbuch, herausgegeben vom Rechtsinstitüt der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, bearbeitet von einem Autorenkollektiv unter der Gesamtredaktion von Prof. F. J. Koshewnikow. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Ausgabe: Herbert Standke. 453 Seiten: Preis: 18,80 DM. Dieses Werk ist für Deutschland die erste marxistische Gesamtdarstellung des Völkerrechts. Seine Verfasser sind die bekanntesten Völkerrechtslehrer der Sowjetunion. Sie geben in zehn Kapiteln eine parteiliche, straffe und leichtverständliche Darstellung der allgemein anerkannten Lehren und Forschungsergebnisse der sowjetischen Völkerrechtswissenschaft. Ergänzt wird das Werk durch viele Hinweise und Lösungsvorschläge zu gegenwärtig noch ungelösten internationalen Problemen. In einer Zeit, in der die Völker im Kampf um die Erhaltung des Weltfriedens und die friedliche Koexistenz der Staaten mit verschiedenen Gesellschaftssystemen in Bewegung geraten sind, in der immer mehr Menschen sich intensiv mit internationalen Fragen und völkerrechtlichen Problemen beschäftigen, hat dieses Lehrbuch besondere Bedeutung. 202;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 202 (NJ DDR 1961, S. 202) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 202 (NJ DDR 1961, S. 202)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X