Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 198

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 198 (NJ DDR 1961, S. 198); So erschienen z. B. vor einiger Zeit bei der Rechtsauskunft im Kreisgericht Wittenberg zwei Ehefrauen, die sich über die ehewidrige Verhaltensweise ihrer Männer beklagten. Diese vernachlässigten die Familien, gingen häufig allein zum Tanz und ins Kino, und die Frauen vermuteten, daß sie es auch mit der ehelichen Treue nicht so genau nahmen. Das Gericht benachrichtigte die Konfliktkommission des Betriebes der beiden Ehemänner von diesem Sachverhalt, und es fand eine Sitzung statt, in der die beiden Kollegen zu ihrem Verhalten Stellung nehmen mußten. Sie vertraten anfangs die Meinung, in ihre persönlichen Angelegenheiten habe sich kein anderer einzumischen; im Laufe einer kritischen Aussprache wurden sie jedoch davon überzeugt, daß das Tätigwerden der Konfliktkommission keine ungerechtfertigte Einmischung bedeutet, sondern Ausdruck der neuen gesellschaftlichen Beziehungen ist. Die beiden Ehemänner erkannten das Falsche ihres Verhaltens gegenüber ihrer Familie und versprachen, dieses zu ändern. Mit einem der beiden Kollegen führte die Konfliktkommission in der Folgezeit dann noch Aussprachen darüber durch, wie er bessere Verhältnisse in seiner Familie schaffen könne. Heute steht fest, daß diese beiden Kollegen nicht nur bloße Versprechen abgegeben, sondern tatsächlich ihr Familienleben so gestaltet haben, daß es den Prinzipien der sozialistischen Moral entspricht. Was aber wäre ohne eine rechtzeitige positive Beeinflussung geschehen? Sicher hätte die Spannung zwischen den Eheleuten zugenommen, wäre ein weiteres Auseinanderleben eingetreten, und als Ergebnis wäre vermutlich ein Scheidungsverfahren vor Gericht durchgeführt worden. Oft sind auch finanzielle Fragen Anlaß zu Zwistigkeiten in der Ehe, und der eine oder der andere Ehepartner ist nur allzu schnell geneigt, eine Klage wegen Unterhalts einzureichen. Auch hier müssen die Justizorgane einen neuen Arbeitsstil anwenden. Ist es nicht in einem solchen Fall besser, zuerst an die Massenorganisationen der Arbeitsstelle bzw. das Arbeitskollektiv des Ehepartners heranzutreten? Denn nicht im Gerichtssaal wird der gesellschaftliche Konflikt entschieden, sondern dort, wo er entstanden ist bzw. wo die Kräfte zu seiner Beseitigung am stärksten entwickelt sind. Oft arbeitet der säumige Ehepartner sogar in einer Brigade, die um den Titel einer sozialistischen Brigade kämpft und daher das beste Forum für die Lösung derartiger Probleme darstellt. Entsprechend ihrem Grundsatz, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben, ist sie die gesellschaftliche Kraft für die Durchsetzung der Grundsätze von Ethik und Moral. Dafür folgendes Beispiel: In der Sprechstunde des Kreisgerichts erschien eine Frau und beklagte sich über die mangelhafte Unterhaltszahlung ihres Ehemannes für sich und ihr Kind. Der Richter begab sich daraufhin in den Betrieb des Ehemannes, um unter Teilnahme von Mitgliedern der Konfliktkommission und Funktionären, der Gewerkschaftsleitung im Kreis der Brigade mit dem Ehemann über den Sachverhalt zu sprechen. Hier stellte sich heraus, daß auch die Verhaltensweise der Ehefrau nicht richtig war, daß sie es nicht verstand, mit dem Wirtschaftsgeld auszukommen, und daher von ihrem Mann das Wirtschaftsgeld zugeteilt bekam. Jeder Kollege sagte offen und ehrlich seine Meinung, und die Kollegen gaben dem Ehemann an Hand ihrer eigenen Praxis Hinweise, wie er seine finanziellen Verhältnisse innerhalb der Familie am besten regeln könne. Sie waren auch bereit, ihm bei der Lösung der ehelichen Schwierigkeiten zu helfen und zu diesem Zweck mit seiner Ehefrau in der Brigade eine Aussprache zu führen. Die Brigade wertete es als positives Ergebnis der Aussprache, daß sie in der Lage war, ihrem Arbeitskollegen auch in seinem persönlichen Leben bei der Überwindung von Schwierigkeiten zu helfen. Die Brigademitglieder begrüßten es auch, daß ein Richter unmittelbar zu ihnen an den Arbeitsplatz gekommen war, um mit ihnen gemeinsam über das Eheproblem zu beraten. In dieser Aussprache zeigten sich ganz klar die neuen gesellschaftlichen Beziehungen unserer Menschen: sich gegenseitig zu helfen, gemeinsam über die Probleme eines Kollegen zu beraten und sich mitverantwortlich zu fühlen für das Handeln jedes Mitglieds des Kollektivs. Als Fazit für sich selbst beschloß die Brigade, die um den Titel einer sozialistischen Brigade kämpft, dem „sozialistischen Leben“ in Zukunft mehr Beachtung zu schenken. Es wurde u. a. festgelegt, den Ehefrauen den Arbeitsplatz ihrer Männer zu zeigen und sie mit der Bedeutung und Verantwortung ihrer Arbeit vertraut zu machen. Eine weitere individuelle Aussprache des Richters mit den Eheleuten klärte die letzten bestehenden Differenzen in diesem Fall, so daß es zu keiner Klage kam. Diese beiden Beispiele zeigen, daß die operative Arbeitsweise der Justizorgane durchaus erfolgreich ist. Nicht nur die betreffende Person selbst, sondern auch die anderen Kollegen werden in solchen Aussprachen erzogen. Hier erkennen sie am besten, welche Fehler sie selbst machen, und können Schlußfolgerungen für. ihr eigenes Verhalten ziehen. So wird eine weitere Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins erzielt, und die Prinzipien der sozialistischen Moral im Familienleben setzen sich immer mehr durch. KARL HINTZE, Richter am Obersten Gericht der DDR Die Rechtsprechung des Obersten Gerichts in Arbeitssachen im Lichte des AGB-Entwurfs Mehrere Monate stand der Entwurf eines Arbeitsgesetzbuchs der DDR in der öffentlichen, demokratischen Diskussion. In zahlreichen Aussprachen wurden viele tausend Vorschläge gemacht. Noch nie zuvor wurde über einen Gesetzesvorschlag in dieser Breite gesprochen, noch nie sind das Interesse und der Wille der Werktätigen zur Mitgestaltung unseres demokratischen Rechts so sichtbar geworden -wie hier bei der Beratung über ein künftiges Arbeitsgesetzbuch. Dieser Entwurf ist ein hervorragendes Beispiel sozialistischer Demokratie. Sein Grundgedanke, die Verwirklichung des unserer Gesellschaftsordnung eigenen Rechts der Werktätigen auf Teilnahme an der Leitung und Lösung der staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben, wird nicht mehr nur diskutiert, sondern bereits in Form zahlreicher Veränderungen und Verbesserungen des betrieblichen Lebens und der sozialistischen Produktion in die Tat umgesetzt. Die Fertigstellung des 198;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 198 (NJ DDR 1961, S. 198) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 198 (NJ DDR 1961, S. 198)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen geregelt. Regelungen aus dem Arbeitsgesetzbuch finden keine Anwendung. Mit Abschluß dieser Vereinbarung ist Genosse auf Grund der ihm im Rahmen der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit und zur Vermeidung später nicht nur schwer korrigierbarer die Konspiration gefährdender Eintragungen in das Originaldokument ist dieses in der Regel mit Beginn der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bekannt werdenden Staatsgeheimnisse Geheimnisträger. Die durch den Genossen am abgegebene Verpflichtung zur Geheimhaltung erfaßt auch die Geheimhaltung aller ihm im Zusammenhang mit der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen Dietz Verlag Berlin Andropow, Autorenkollekt Hager, Zum IOC.

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