Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 197 (NJ DDR 1961, S. 197); ERWIN MILBRADT, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt Vertrauen in die Kraft der Werktätigen Wie durch die Aktivität der Werktätigen die Ursachen, aus denen Straftaten erwachsen, ausgeräumt werden können und dadurch Verbrechen vorgebeugt wird, soll an einem Beispiel erläutert werden. Am 27. Dezember 1960 geschah in einem volkseigenen Betrieb im Kreis Heiligenstadt ein Unfall. Angehörige einer Werkzeugschlosserei feierten am Vormittag die Verlobung von Arbeitskollegen ihrer Abteilung. Sie tranken sieben Flaschen Schnaps bzw. Likör und vier Kästen Bier. Die Betriebsleitung schritt dagegen nicht ein. Gegen Mittag forderte der Betriebsleiter die Werkzeugmacher auf, nach Hause zu gehen. Sechs Arbeiter kamen dieser Aufforderung nicht nach und blieben im Betrieb. Mehrere von ihnen veranstalteten am Nachmittag in der Abteilung ein „Feuerwerk“. Sie schlossen einen Schlauch an ein Preßluftgebläse an, füllten diesen teilweise mit Waschbenzin und ließen langsam Preßluft hinzu. Das dabei entstehende Gemisch brannten sie an, wodurch sich eine Stichflamme entwickelte. Bei diesem „Feuerwerk“ geriet ein Behälter mit Waschbenzin in Brand. Ein Arbeiter wurde von den Flammen erfaßt. An den Folgen der Verbrennungen starb er. Während der Ermittlungen traten erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Beteiligten auf. Es erschien fast unmöglich, dieses tragische Ereignis aufzuklären. Doch der Kreisstaatsanwalt und die Volkspolizei führten daraufhin unmittelbar am Arbeitsplatz der Beteiligten die Vernehmungen durch. Dadurch konnte der Fall bis auf die Frage, welcher Arbeiter das Gemisch angezündet hatte, geklärt werden. Die Ermittlungen hatten ergeben, daß dafür nur drei Personen in Frage kamen. Doch keiner wollte es gewesen sein. Angeblich hatte auch keiner etwas gesehen. Sie waren nicht bereit, die Wahrheit zu sagen. Die Genossen der Volkspolizei standen vor einer schweren Aufgabe. Wie sollte der Unfall unter diesen Umständen aufgeklärt und die Wahrheit festgestellt wer- den? Gewiß eines Tages würde die Wahrheit auch in diesem Fall feststehen. Doch wann? Und was würden bis dahin die Arbeiter des Betriebes sagen? Wie würde sich die Ungewißheit im Betrieb und auf das Verhältnis der Werktätigen zueinander aus wirken? Das waren schwerwiegende Fragen. Doch sie enthielten zugleich auch die Antwort, wie die Wahrheit festgestellt werden kann: durch die Kraft des Kollektivs! Deshalb wurde im Betrieb eine Belegschaftsversammlung durchgeführt. Die ganze Schicht, ungefähr 70 Arbeiter, nahmen daran teil. Der Kreisstaatsanwalt trug das Ergebnis der Ermittungen vor, erläuterte, warum bisher der Unfall nicht restlos aufgeklärt werden konnte, und forderte die Betriebsangehörigen auf, ihre Meinung zu sagen und an der Aufklärung mitzuhelfen. Sehr lebhaft war daraufhin die Diskussion. Die Arbeiter nahmen zunächst gegen den groben Unfug Stellung, der dem Unfall im Betrieb vorausgegangen war, und verlangten, daß solche Dinge in Zukunft energisch unterbunden werden. Gleichzeitig wandten sie sich an die Kollegen, die dabei waren, als sich der Unfall zutrug, und forderten sie auf, die Wahrheit zu sagen. Die Arbeiter sprachen darüber, daß jeder verpflichtet ist, sich so zu verhalten, daß das Leben oder die Gesundheit anderer Kollegen nicht gefährdet werden, und mißbilligten die Unehrlichkeit der Arbeitskollegen. Derjenige, der das Gemisch angezündet hatte, gab dann auch seine Handlung zu. Das Ergebnis dieser Aussprache muß als ein Ausdruck des hohen Bewußtseins der im Betrieb arbeitenden Werktätigen angesehen werden. Dadurch, daß die Werktätigen bereits im Ermittlungsverfahren zur Aufklärung dieses äußerst schwierigen Falles hinzugezogen wurden und die Justizfunktionäre auf die Kraft der Werktätigen vertrauten, war es möglich, diesen Erfolg zu erringen. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Organen der Justiz und unseren Werktätigen wurde gefestigt. MANFRED SCHMIDT, Richter am Kreisgericht Wittenberg Die Hilfe des Kollektivs bei der Klärung von Familienrechtsstreitigkeiten Wenn es im Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 heißt: „Das persönliche Verhalten der einzelnen Menschen entspricht nicht immer den Normen des sozialistischen Zusammenlebens, weil das Bewußtsein sich nicht einheitlich, geradlinig und gleich schnell entwickelt“1, so gilt dies nicht nur für die Frage der Einhaltung unserer Strafgesetze, sondern auch für das Verhalten unserer Bürger in ihrer persönlichen, in ihrer familiären Sphäre. Die vielfach noch vertretene Ansicht, familiäre Streitigkeiten seien die persönliche Angelegenheit jedes einzelnen, ist falsch, denn unsere Gesellschaft ist an dem Bestehen einer jeden Ehe interessiert, und unser Staat tut alles, um die sozialistische Familie zu fördern. Daher sind auch Eheprobleme heute nicht mehr nur Sache des einzelnen. Das Arbeitskollektiv, die Brigade, die Konfliktkommissionen, die gesellschaftlichen Organisationen und die Parteien fühlen sich immer stärker verpflichtet, auf die Einhaltung der Moralanschauungen der Arbeiterklasse zu achten. So konnte in der Programmatischen Erklärung des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 festgestellt werden, daß sich i NJ 1961 S. 74. seit der Verkündung der Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik bereits „wesentliche Veränderungen im gesellschaftlichen Bewußtsein und in den Beziehungen zwischen den Menschen vollzogen haben“2. Manche Bürger haben sich den Grundsatz der sozialistischen Moral „Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten!“ jedoch noch nicht zu eigen gemacht, und ihr moralisches Verhalten gegenüber ihrer Familie führt oft dazu, daß eine gerichtliche Entscheidung in Form eines Scheidungs- oder Unterhaltsurteils ergehen muß. Einige Eheleute sind sehr schnell dabei, bei auftauchenden Streitigkeiten und Mißverständnissen Klage einzureichen. Der Weg zum Gericht kann und darf aber nur als letzte Möglichkeit zur Lösung familiärer Konflikte angesehen werden. Viele Differenzen lassen sich schon durch vernünftige Überlegungen oder durch eine sachliche Aussprache beseitigen. Wie groß hier die Kraft der gesellschaftlichen Beeinflussung ist, beweist uns die Praxis. 2 NJ 1960 S. 672. 197;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 197 (NJ DDR 1961, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 197 (NJ DDR 1961, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Spgwing des persönlichen Eigen- tums Beschuldigter entstandenen. Küsten sind nach den bereits in der Arbeit dargeiegtan Bestimmungen des oder aber im Sinne des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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