Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 191

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 191 (NJ DDR 1961, S. 191); oder nur unvollkommen aufgeklärt sind, bevor sie über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. In Haftsachen äußern sie sich gleichzeitig dazu, ob der Haftbefehl auf rech terhalten oder aufgehoben werden sollte. Um die Tätigkeit und die Erfahrungen der Schöffen mit maximalem Erfolg nutzen zu können, sind wir bemüht, daß die Schöffen, die über den Erlaß des Eröffnungsbeschlusses beraten haben, noch während der Einsatzperiode -auch an der Haupcverhandiung mit-wirken. Natürlich wird sich dies nicht in jedem Verfahren realisieren lassen. Wir haben in einigen Fällen aber schon nach dieser Methode gearbeitet und dabei gute Erfolge erzielt. Dafür folgendes Beispiel: Vor dem 1. Strafsenat des Stadtgerichts wurden zwei Rangierer wegen Diversion und Hetze angeklagt. Sie hatten unter dem Einfluß imperialistischer Hetze innerhalb von sechs bzw. neun Monaten durch das vorsätzliche Auflaufenlassen von Eisenbahnwaggons erheblichen Sachschaden verursacht. Vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens haben wir mit den Schöffen und dem Rechtsanwalt der Beschuldigten den Güterbahnhof besichtigt, auf dem die Verbrechen begangen worden waren, und uns Kenntnis über den Arbeitsablauf in der Rangierbrigade und die Tätigkeit der Beschuldigten verschafft. Bei dieser Gelegenheit erhielten Richter und Schöffen nicht nur konkrete Kenntnis über Umfang und Ausmaß der strafbaren Handlung, sondern auch wertvolle Hinweise auf zahlreiche Mängel auf diesem Arbeitsgebiet, die es den Beschuldigten erleichtert hatten, ihre verbrecherische Tätigkeit lange Zeit hindurch ungestört ausführen zu können. Der Senat konnte seine Erfahrungen während der Hauptverhandlung und bei der Urteilsfindung gut verwenden. Auf die Teilnehmer an diesem Verfahren wirkte die Verhandlung überzeugend, weil sie feststellen konnten, daß das Gericht sich allseitig mit der Problematik vertraut gemacht hatte. Die Angeklagten beeindruckte es sichtlich, daß die Schöffen mit sachdienlichen Fragen, mit einem guten Einschätzungsvermögen ihrer fachlichen Tätigkeit und mit einer bis ins Detail gehenden Kenntnis des Sachverhalts am Hauptverfahren teilnahmen. Das Verfahren soll auf dem Verschiebebahnhof auch mit denselben Schöffen ausgewertet werden. Diese haben vorgeschlagen: a) die Kontrolltätigkeit zu verbessern, damit derartigen Verbrechen von vornherein begegnet werden kann; b) über Transportschäden in den Brigaden der Reichsbahn zu diskutieren und nach Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu suchen; c) die Brigaden in ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung zu verkleinern gegenwärtig sind bis zu 100 Arbeiter in einer Brigade vereint , damit eine bessere erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden kann; d) den Wettbewerb zwischen den Brigaden zu organisieren. Bei einer Aussprache über dieses Verfahren wies ein anderer Schöffe darauf hin, daß auf einem Bahnhof in der Nähe seines Wohngebiets durch unsachgemäßes Rangieren ebenfalls hohe Transportschäden verursacht werden. Auch auf diesem Bahnhof werden die Schöffen die Auswertung des erwähnten Strafverfahrens anregen, um durch helfende Hinweise Rechtsverletzungen vorzubeugen und ökonomische Verluste zu verhindern. Diese enge Zusammenarbeit mit den Schöffen hat deren Selbstvertrauen gestärkt und dazu beigetragen, daß ihre Tätigkeit als gleichberechtigte Richter bei den Angehörigen ihrer Betriebe anerkannt wird. Bekanntlich sind auch hier noch nicht alle Vorstellungen überwunden, die sich mit dem zum Statisten verurteilten Schöffen der Weimarer Republik verbinden. Deshalb ist die Auswertung der richterlichen Tätigkeit im eigenen Betrieb ein gutes Mittel, richtige Vorstellungen über die gleichberechtigte Stellung des Schöffen als Richter zu vermitteln, die Beziehungen der Bevölkerung zu den Justizorganen zu festigen und die Werktätigen in den Kampf gegen die Kriminalität aktiv einzubeziehen. Die Schöffen sind sehr kritisch der eigenen Arbeit gegenüber und fühlen sich für die konsequente Durchsetzung der Programmatischen Erklärung des Staatsrates und des Beschlusses vom 30. Januar 1961 mitverantwortlich. Deshalb muß es immer wieder betont werden: Wir müssen eng mit den Schöffen Zusammenarbeiten, sie in vollem Umfang zur Lösung von Widersprüchen einbeziehen und ihre reichen Erfahrungen nutzen, wenn wir die Arbeit der Rechtspflegeorgane verbessern wollen. Für die Arbeit des Gerichts heißt das, eine wirklich kollektive Entscheidung zu fällen, alles kritisch zu betrachten, entlastende Momente genau zu überprüfen und keine Mängel zu dulden, ohne Rücksicht darauf, bei welchen Organen sie auftreten. Auch am Stadtgericht schöpfen wir noch nicht alle Möglichkeiten aus, die uns die Mitwirkung der Schöffen bietet. Das gewissenhafte Studium der Beschlüsse des Staatsrates, ihre Behandlung in den Schöffenschulungen und Dienstbesprechungen wird uns neue Wege zeigen und uns helfen, die Forderungen aus der Programmatischen Erklärung und aus dem Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 zu erfüllen. HERBERT KLAR, Oberlichter am Obersten Gericht der DDR Sorgfältige Prüfung der Kausalität und Schuld ein Erfordernis der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vom 4. Oktober I960 enthielt den Hinweis, daß wir nach der Schaffung der materiellen Grundlage des Sozialismus die noch kompliziertere Aufgabe, das Bewußtsein und die Beziehungen der Menschen wirklich sozialistisch zu gestalten, zu lösen haben. Hierzu gehört auch die Herausbildung einer- neuen, sozialistischen Arbeitsdisziplin eine Frage, die gegenwärtig im Rahmen der allgemeinen Diskussion über den Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs besondere Beachtung verdient. Wir wissen, daß das sozialistische Recht ein wichtiger Hebel zur Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist und daß es die Bildung des sozialistischen Bewußtseins, das sich unter den Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse entfaltet, fördert. Dieser Hebel ist am wirksamsten, wenn das Recht von den Menschen freiwillig eingehalten wird. Soweit jedoch dagegen verstoßen wird, sorgen schon jetzt in vielen Fällen das Kollektiv oder gesellschaftliche Organisationen für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. In anderen Fällen müssen jedoch Staatsorgane die Gesetzlichkeit unter Zuhilfenahme von Zwangsmaßnahmen wiederherstellen. 191;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 191 (NJ DDR 1961, S. 191) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 191 (NJ DDR 1961, S. 191)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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