Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 17 (NJ DDR 1961, S. 17); Dr. WALTER ORSCHEKOWSKI, Direktor des Instituts für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig Vorschläge zur Ausgestaltung der Strafbestimmungen zum Schutze von Leben und Gesundheit des Menschen im sozialistischen Strafgesetzbuch Das Wesen der Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen Bei der Einschätzung des Wesens, der Angriifsrichtung, der politisch-ideologischen Wirkungen und der Ursachen der Straftaten gegen Leben und Gesundheit der Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik muß man vom Wesen der Kriminalität überhaupt ausgehen. Die Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung ist in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung ein Rudiment der kapitalistischen Ausbeutergesellschaft* * S Im Prozeß der sozialistischen Umgestaltung wird die Kriminalität zurückgedrängt und schrittweise überwunden. Überall dort, wo der Kampf um neue Formen der Arbeit und des sozialistischen Zusammenlebens geführt wird, verliert die Kriminalität immer mehr an Boden. Das ist auch die Perspektive der Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen. Die Partei der Arbeiterklasse hat immer wieder darauf hingewiesen, daß man unterscheiden muß zwischen den verbrecherischen Anschlägen der konterrevolutionären und restaurativen Kräfte und ihrer Handlanger gegen die politische Macht der Arbeiter und Bauern und den sich vollziehenden sozialistischen Aufbau und solchen Straftaten, die kleinbürgerlicher Anarchie, Disziplinlosigkeit und ideologischer Rückständigkeit entspringen. Die Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen kann man nicht mechanisch in eine dieser Deliktsgruppen einreihen; das könnte sonst im Einzelfall zu einer falschen, schädlichen Einschätzung führen. Ihre klassenmäßigen Wurzeln können bei vorsätzlichen Handlungen sowohl in einer feindlichen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat als auch in einer kleinbürgerlich-anarchisch-spontanen Lebens- und Denkweise liegen. Die Skala der Möglichkeiten reicht z. B. bei den vorsätzlichen Tötungen vom Mord aus politischen oder rassischen Gründen bis zur Tötung aus Eifersucht. In der Regel werden solche schweren Verstöße gegen das sozialistische Gemeinschaftsleben von Elementen begangen, die durch die Klassenwidersprüche und Ideologie der Ausbeutergesellschaft entmenscht und deklassiert worden sind. Diese Verbrechen sind der Ausdruck und der Versuch der Übertragung der imperialistischen Gangstermoral, der Brutalisierung des Lebens und der Menschenverach-tung auf unsere Verhältnisse. Bei den vorsätzlichen Körperverletzungen sind die gesellschaftlichen und ideologischen Ursachen noch breiter und differenzierter. Selbst die fahrlässigen Straftaten gegen Leben und Gesundheit, die in aller Regel aus kleinbürgerlichanarchisch-spontanen Denk- und Lebensgewohnheiten resultieren, tragen objektiv diesen lebens- und gesundheitsmißachtenden Charakter. Dadurch stellt die Kriminalität gegen Leben und Gesundheit des Menschen unmittelbar oder mittelbar eine Stärkung der Position des Klassenfeindes dar. Unter den komplizierten Bedingungen der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus ist diese aus der Auflösung der alten Gesellschaft geborene Kriminalität, diese in geringen Resten noch existierende oder eingeschleuste kapitalistische Unterwelt eine direkte Unterstützung der konterrevolutionären und restaurativen Kräfte. Sie * vgl. dazu Im einzelnen Leksehas, Grundlagen der Strafgesetzgebung, Staat und Recht 1960, Heft 1, S. 51. wirkt den Entwicklungsgesetzen unseres sozialistischen Aufbaus, der Entwicklung der gesellschaftlichen Bewußtheit unserer Menschen entgegen. Deshalb ist diese Kriminalität eine für die sozialistische Gesellschaftsordnung gefährliche Erscheinung und muß mit einem wirkungsvollen, differenzierten Strafensystem bekämpft werden. Der Kampf gegen sie muß als Teilaufgabe im Kampf der Werktätigen um ihre Befreiung aus den ideologischen Fesseln der Vergangenheit und um die Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesehen und als eine besondere Form der Leitung und Organisierung dieses Kampfes erkannt werden. Bei der Ausgestaltung der Strafrechtsnormen zur Bekämpfung der Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen ist es notwendig, ihre Charakterisierung und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Straf-und Sicherheitsorgane und die ganze Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Das ist bei diesen elementaren, von alters her bekannten und seit Jahrtausenden in allen Vorschriften gepredigten Regeln des Zusammenlebens2 nur durch eine entsprechende Grundsatzbestimmung für das ganze Kapitel „Straftaten gegen die Persönlichkeit des Menschen“ zu erreichen. Wegen der Verschiedenartigkeit der Angriffe gegen die Persönlichkeit des Menschen war zunächst daran gedacht, für die einzelnen Deliktsgruppen Tötungs- und Körperverletzungs-, Freiheits-, Sexual- und Beleidigungsdelikte spezielle Grundsatzbestimmungen zu schaffen, die die strafpolitische Linie für die Bekämpfung dieser Delikte weisen. Ein Versuch ergab jedoch, daß diese Grundsatzbestimmungen in ihrer strafpolitischen Linie immer dasselbe sagten und dort, wo sie konkrete Hinweise für die Anwendung der einzelnen Bestimmungen gaben, zu starr und unelastisch wirkten, weil sie ausschließlich auf die gegenwärtige Situation abstellten. Es ist deshalb zweckmäßiger, eine knappe Grundsatzbestimmung für das Kapitel „Straftaten gegen die Persönlichkeit des Menschen“ zu schaffen, in der die grundsätzliche Linie der Arbeiter-und-Bauern-Macht zur Entwicklung und zum Schutz der Persönlichkeit des Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung dargelegt wird. In dieser Grundsatzbestimmung muß zum Ausdruck kommen, daß Leben und Gesundheit der Menschen als Träger und Organisatoren des sozialistischen Aufbaus durch ein umfassendes System von Maßnahmen und Einrichtungen garantiert, gefördert und gesichert werden und daß feindliche Anschläge und spontananarchisch zur Geltung kommende Lebens- und Denkgewohnheiten der überlebten Ausbeutergesellschaft immer mehr eingeschränkt und beseitigt werden, wobei keinesfalls auf die Anwendung staatlicher Zwangsmaßnahmen verzichtet werden kann. Es muß weiter auf die klassenmäßigen Ursachen der Delikte gegen Leben und Gesundheit hingewiesen und nach Möglichkeit die Notwendigkeit und politische Linie der Differenzierung zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Delikten und der Abgrenzung der Straftaten von den Nichtstraftaten dargelegt werden. Dabei muß sichtbar werden, daß die Straf- und Sicherheitsorgane als Teil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht die Aufgabe haben, gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und In- 2 Lenin, Staat und Revolution, in: Ausgewählte Werke, Bd. II, S. 226. 17;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 17 (NJ DDR 1961, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 17 (NJ DDR 1961, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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