Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 168

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 168 (NJ DDR 1961, S. 168); dZacht und Justiz iu dar diuudasrayiublik Brief des Vorsitzenden des Ausschusses für Deutsche Einheit an den Rechtsausschuß des Bundestages Sehr geehrte Damen und Herren! Seit fünf Jahren hat der Ausschuß für Deutsche Einheit Dokumentationen über die Vergangenheit von 1000 Richtern und Staatsanwälten der Sonder- und Kriegsgerichte Hitlers, die jetzt wieder in der Bundesrepublik amtieren, veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen wurden an den Bundestag und die Landtage, alle Justizminister, an die Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte sowie an Abgeordnete, Oberbürgermeister und andere Persönlichkeiten des politischen Lebens übersandt. Die Oberste Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik und der Ausschuß für Deutsche Einheit übergaben oder übersandten den westdeutschen Justizbehörden mehr als 1000 Fotokopien offenkundiger Unrechtsurteile der Sonderund Kriegsgerichte. Mehr als 350 Richter und Staatsanwälte Westdeutschlands werden allein durch diese Dokumente auf das schwerste belastet. Unzählige Proteste und eine große Anzahl Strafanzeigen gegen die 1000 Richter sind von Organisationen und Persönlichkeiten des In- und Auslandes unter Beifügung von Beweisen über die Verbrechen der belasteten Juristen erhoben worden. Regierungen und Parlamente des Auslandes beschäftigen sich aus Sorge um diese Tatsachen mit der Wiederverwendung der Blutrichter Hitlers im westdeutschen Justizdienst. Und selbst die Parlamente und die Regierungen in der Bundesrepublik mußten auf Drängen der Bevölkerung dazu Stellung nehmen. Doch die dafür zuständigen Behörden in der Bundesrepublik haben keine ernsthaften Schritte unternommen, um das durch Nazi-Juristen heraufbeschworene Unrecht zu sühnen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Nichts geschah, um den durch die nazistische Terrorjustiz der Jahre 1933/1945 beschmutzten Namen unseres Volkes von den braunen Flecken zu säubern. Längere Zeit weigerten sich die entscheidenden Instanzen der Bundesrepublik überhaupt, von diesen Tatsachen Kenntnis zu nehmen. Sie sprachen von „gefälschten Dokumenten" und von „Ost-propaganda", bis schließlich die Tatsachen und die Echtheit der Dokumente anerkannt werden mußten. Dann verfielen die westdeutschen Justizbehörden darauf, die „Rechtmäßig-keit" der Bluturteile „aus der damaligen Sicht“ ins Feld zu führen, und erhoben den Einwand der Verjährung. In den letzten Monaten sahen sich nun zwar auch Vertreter der westdeutschen Justiz gezwungen, unter dem Druck der Beweise den Unrechtscharakter einer Reihe von Todesurteilen anzuerkennen, gleichzeitig aber erklären sie, es sei den betroffenen Richtern nicht nachzuweisen, daß sie sich einer begangenen Rechtsbeugung, der Unrechtmäßigkeit ihres damaligen Tuns bewußt gewesen seien. Macht man sich diese Argumentation zu eigen, dann sind auch Hitler und Himmler strafrechtlich nicht verantwortlich, da sie ihr verbrecherisches Tun für „rechtmäßig hielten. Im übrigen ist es schon an sich undenkbar, daß den 1000 Juristen bei etwa 70 000 Todesurteilen der nazistischen Willkürgerichte deren Rechtswidrigkeit nicht zum Bewußtsein gekommen sein sollte. Sogar Generalbundesanwalt Dr. Güde bestätigte u. a. am 19. Oktober 1958 in Bad Boll den Unrechtscharakter der Sondergerichte, als er sagte, daß die Sonderrichter „Werkzeuge des Unrechts und Instrumente des Terrors" waren. „Sie haben sich schuldig gemacht, weil das Recht zugrunde ging, sie selbst aber überlebten". Aber obwohl kein Zweifel an der fürchterlichen Schuld der hitlerschen Blutrichter bestehen kann - das ganze Ergebnis der „Untersuchungen" und „Erklärungen" offizieller Stellen der Bundesrepublik besteht bisher darin, daß lediglich 15 Sonder- und Kriegsrichter aus dem Justizdienst ausgeschieden sind, wie das aus einer Mitteilung der westdeutschen Justizministerkonferenz vom Oktober 1960 hervorgeht. 15 von über 1000, die nachweislich schuldig sind an 70 000 Tötungen durch rechtswidrige Urteile der Sonder- und Kriegsgerichte! Zudem erhalten sie hohe Pensionen, die die Renten der Angehörigen ihrer Opfer um ein Vielfaches übertreffen. Uns ist auch bis heute kein Fall bekannt geworden, daß sich ein schwer belasteter Nazi-Jurist für seine Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu verantworten hatte. Man kann deshalb nur zu der Schlußfolgerung kommen, daß bei den verantwortlichen Instanzen der Bundesrepublik kein ernsthafter Wille besteht, mit den braunen Unrechtsjuristen in der westdeutschen Justiz Schluß zu machen. Systematisch wurden und werden die Dinge verschleppt. In der Vergangenheit wurden unter Berufung auf die „Rechtsstaatlichkeit" solche freisprechenden Urteile wie gegen den SS-General Simon gefällt, der zwei Deutsche, die sich dem Kriegswahnsinn entgegenstellten, durch Standgerichte völlig willkürlich hatte erschießen lassen. Ebenso ergingen Entscheidungen, die dem Nazi-Staatssekretär Schlegelberger und dem Oberreichsanwalt des Volksgerichtshofes, des höchsten Ausnahmegerichts der Hitler-Herrschaft, Pensionen bis zu 3000 DM zusicherten. Andererseits aber werden im Namen der „Rechtsstaatlichkeit“ fast täglich Bürger der DDR und der Bundesrepublik zu hohen Strafen verurteilt, nur weil sie Kontakte zwischen-unseren Landsleuten in Ost und West aufrechterhalten, oder es wurden im vorigen Jahr Mitarbeiter der westdeutschen Friedensbewegung verurteilt, weil sie sich gegen Atombewaffnung und -krieg aussprachen. Soll es wirklich den Werkzeugen des Terrors überlassen bleiben, nicht nur über ihr eigenes früher begangenes Unrecht, sondern wie die obigen Beispiele zeigen auch über Recht und Unrecht schlechthin zu befinden? Viele von ihnen sitzen wieder in den politischen Sonderstrafkammern, die auf Grund des § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes der Bundesrepublik seit 1953 wieder bestehen. Ich sehe mich veranlaßt zu erklären, daß es doch gar nicht verwunderlich ist, wenn die maßgeblichen Justizbehörden der Bundesrepublik bisher so schleppend auf die Proteste und Strafanträge reagierten, da der Justizminister in Bonn selbst schon 1923 in einer Broschüre die Diktatur und den Antisemitismus verherrlichte und 1933 die Machtergreifung der Nazis begrüßte und unterstützte und in den Justizministerien schwer belastete Nazis, Sonder- und Kriegsrichter in entscheidenden Positionen amtieren. So ist als Ministerialrat im Bundesjustizministerium Dr. Maßfeiler tätig, der bei der Ausarbeitung fast aller antijüdischen Gesetze der Hitlerregierung der Mitspieler Globkes, des heutigen Staatssekretärs Adenauers, im Nazi-Reichsjustizministerium war. Maßfeller war Teilnehmer der berüchtigten Wannsee-Konferenz der SS, auf der die „Endlösung" der Judenfrage beschlossen wurde. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe Ihnen die vorstehend kurz skizzierten Tatsachen zur Kenntnis, weil ich in großer Sorge um diese restaurative Entwicklung in Westdeutschland bin. In der Wiederverwendung so vieler ernstlich belasteter Stützen des Hitler-Systems sehe ich ein entscheidendes Hemmnis für die demokratische und friedliche Wiedervereinigung Deutschlands. Die Blutrichter haben sich schon einmal als willfährige Gehilfen einer Diktatur erwiesen. Im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung zur Verabschiedung von diktatorischen Notstandsgesetzen würden sie erneut zu Handlangerdiensten für eine militaristische Zwangsherrschaft bereit sein. Es ist letztlich das Anliegen, zu einem gesicherten Frieden zu kommen, das mich zu diesem Schreiben veranlaßt. Denn eine Regierung, die Gebietsforderungen an andere Länder stellt, die die „Befreiung“ fremder Völker propagiert und dazu nach Atomwaffen greift, glaubt offenbar, solche „erfahrenen" Stützen wie die Blutrichter Hitlers nicht entbehren zu können. Ich bin überzeugt, daß die demokratischen Organisationen und demokratisch gesinnten Bürger der Bundesrepublik sich auch weiterhin nicht mit der braunen Bedrohung in Westdeutschland abfinden werden, und gebe der Erwartung Ausdruck, daß Ihrerseits Schritte eingeleitet werden, um die schuldigen Personen, die als Juristen Hitlers nachweislich ungerechtfertigte Todesurteile fällten, aus ihren Ämtern zu entfernen. Hochachtungsvoll gez. Dr. S u h r b i e r Vorsitzender Berlin, den 1. Februar 1961 168;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 168 (NJ DDR 1961, S. 168) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 168 (NJ DDR 1961, S. 168)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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