Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 167

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 167 (NJ DDR 1961, S. 167); Solche Fälle schwerer Verbrechen stehen jedoch vereinzelt da. Häufiger beschäftigen sich die Militärstaatsanwälte mit strafbaren Handlungen, auch mit Militärstraftaten, die von den Tätern aus zurückgebliebenem Bewußtsein begangen wurden und oftmals ihrem sonstigen Verhalten widersprechen. Wie bereits erwähnt, kommen die jungen Menschen aus den verschiedensten Sphären des Lebens zur Nationalen Volksarmee. Es kommen nicht nur bewußte* sondern auch weniger bewußte Arbeiter- und Bauernsöhne sowie Jugendliche aller Schichten unserer Bevölkerung Menschen, die bereits durch den sozialistischen Jugendverband erzogen wurden, aber auch solche, die sich bisher gesellschaftlich nur wenig oder noch gar nicht betätigt hatten. In dem Weiterwirken der bürgerlichen Denk- und Lebensgewohnheiten liegt daher auch in der Volksarmee die häufigste Ursache für strafbare Handlungen. Es geht den Militärstaatsanwälten darum, gemeinsam mit den Kommandeuren und Politorganen in der Armee mit Hilfe der sozialistischen Kampfkollektive, der Bestenbewegung und den Grundorganisationen der Freien Deutschen Jugend den Sumpf aufzudecken, in dem sich die Kriminalität entwickelt, und die Konflikte zu lösen, in denen sich junge Menschen befinden. Das militärische Leben bringt zahlreiche Probleme für einen jungen Soldaten mit sich. Er ist im Anfang ungewohnt, sich Befehlen unterzuordnen, sich in das Leben eines Kollektivs einzugewöhnen, in dem alles nach militärischen Gepflogenheiten organisiert ist. Das bringt für diesen und jenen jungen Soldaten Konflikte mit sich, die er allein nicht lösen kann. Und wenn sein Kollektiv, in dem er lebt, das nicht rechtzeitig erkennt und auf ihn Einfluß nimmt, dann kommt es mitunter auch zu strafbaren Handlungen, zu Erscheinungen, die gegebenenfalls infolge ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden müssen. Im vergangenen Ausbildungsjahr kam es z. B. in einer Dienststelle der bewaffneten Kräfte an einem Staatsfeiertag zu einer Befehlsverweigerung durch zwei junge Soldaten, die aus einem Elternhaus kamen, das Gewähr für eine sozialistische Erziehung bot. Unter Berücksichtigung aller Umstände der strafbaren Handlung war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens notwendig. Die Reaktion der Umgebung auf das Verhalten der beiden Soldaten war einheitlich: Man war empört, daß es ausgerechnet an einem Staatsfeiertag zu einer militärischen Straftat gekommen war. Die Eltern der Beschuldigten waren entsetzt; sie verstanden die „Entgleisung“ ihrer Söhne nicht. Schon zu Beginn der Untersuchungen zeigte sich deutlich, daß hier eine besonders gründliche Ursachenforschung erforderlich war. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich dann heraus, daß einer der Vorgesetzten durch eine Unkorrektheit eine Ursache für die Befehlsverweigerung gesetzt hatte: Er hatte vor Beginn des Dienstes durch sein Verhalten dazu beigetragen, daß die Beschuldigten Alkohol trinken konnten. Weiterhin stellte sich heraus, daß die befohlene Dienstverrichtung in der betreffenden Einheit lange Zeit vernachlässigt und in der letzten Zeit überhaupt nicht durchgeführt worden war. Begünstigt durch den Alkoholeinfluß, hatte sich bei den Beschuldigten die Auffassung herausgebildet, daß der Dienst, zu dem sie befohlen wurden, nicht notwendig sei, sondern es sich um eine Schikane handele. Die bewußte Disziplin der Soldaten einer sozialistischen Armee läßt es jedoch nicht zu, daß derjenige, der einen Befehl erhält, darüber entscheidet, ob dieser Befehl notwendig ist oder nicht. Der Untersuchungsführer kam zu der Schlußfolgerung, daß die Handhabung tatbestandsmäßig ist und der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit auch eine gerichtliche Bestrafung erfordert, daß aber die Vorgesetzten durch ihr Verhalten die strafbare Handlung begünstigten. Da der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten der Soldaten vor und nach Begehung der Straftat eine bedingte Verurteilung rechtfertigten, stellte der Militärstaatsanwalt im Verfahren einen entsprechenden Antrag. Die Soldaten wurden bedingt verurteilt. An der Hauptverhandlung nahm das gesamte Kollektiv teil, in dem die Soldaten bisher ihren Dienst versehen hatten. Die Grundorganisation der FDJ übernahm die Verpflichtung, die Angeklagten wieder auf den richtigen Weg zu führen. Jeder einzelne Soldat zog auch für sich persönlich Schlußfolgerungen aus der Hauptverhandlung. Das Verfahren trug zur Erhöhung der Kampfbereitschaft der Nationalen Volksarmee bei. Beide Verurteilten haben mit Hilfe des Kollektivs die richtigen Schlußfolgerungen aus ihrem damaligen Verhalten gezogen. Durch den Gnadenerweis des Staatsrats wurde ihnen die Strafe erlassen. Sie konnten inzwischen zu Unteroffizieren befördert werden und sind vorbildliche Gruppenführer. Sie wurden zu Vorgesetzten, denen die Fehler -ihrer damaligen Vorgesetzten nicht unterlaufen werden. Häufiger noch sind aber solche Fälle von Disziplinar-verstößen, in denen der Militärstaatsanwalt von vornherein dem Kollektiv die Angelegenheit zur Behandlung oder dem Kommandeur zur disziplinarischen Bestrafung überläßt. Die Disziplinarmaßnahmen des Kommandeurs und der erzieherische Einfluß des Kollektivs geben dann in der Regel die Gewähr, daß der betroffene Soldat auf den richtigen Weg geführt wird. In einigen Dienststellen der Nationalen Volksarmee entwickelte sich im vergangenen Ausbildungsjahr die Bewegung des straffreien Dienens, die noch viel mehr als bisher popularisiert werden muß, weil die Ableistung einer Dienstzeit ohne disziplinarische Strafe der Ausdruck der neuen, sozialistischen Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen in der Nationalen Volksarmee ist. So werden, in unserer Nationalen Volksarmee mutige, patriotische Kämpfer erzogen, die bewußt und freiwillig die militärische Disziplin einhalten und deren politisch-moralischer Zustand eine wesentliche Garantie für die Kampfkraft der Truppe ist. Indem die Nationale Volksarmee als Instrument der Arbeiterklasse den militärischen Schutz des Aufbaus des Sozialismus gewährleistet, trägt sie mit dazu bei, die Ursachen für die Entstehung jeglicher Kriege endgültig zu beseitigen. Hinweis zur Schöffenschulung! Der Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege fand, beginnend mit einer zentralen Tagung, in den Beratungen an der Justizschule Ettersburg und in den darauffolgenden Seminaren in den Bezirken eine schnelle Auswertung. Die Rolle der Schöffen in der sozialistischen Rechtspflege erfordert es, den Staatsratsbeschluß und die sich daraus ergebenden Aufgaben auch mit ihnen umgehend zu erörtern. In Abänderung des in „Der Schöffe" 1961 Heft 1 veröffentlichten Schulungsplans wird daher die Schulung im Monat März unter folgendem Thema durchgeführt: Die Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege irr der DDR. Als Literatur ist das Material zu benutzen,, das den Seminaren in den Bezirken zugrunde lag. Außerdem wird „Der Schöffe“ 1961 Heft 3 weitere Beiträge zu dieser Schulung veröffentlichen. Die Redaktion 16 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 167 (NJ DDR 1961, S. 167) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 167 (NJ DDR 1961, S. 167)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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