Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 162 (NJ DDR 1961, S. 162); wird, z. B. unwürdiges Verhalten, Raufereien, Ausschweifungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Trunkenheit, Vernachlässigung der Fürsorge für die Familie, Verletzungen der Arbeitsdisziplin usw. Die örtlichen Volksgerichte sind auch zuständig in solchen Fällen, in denen das Gericht oder der Staatsanwalt nach Erwägung der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, der Person des Täters und der erzieherischen Kraft des Arbeitskollektivs es für richtig halten, daß die Sache an das Volksgericht zur Behandlung und Entscheidung übergeben wird. Interessant für uns ist im besonderen das etappenweise Vorgehen bei der Schaffung örtlicher Volksgerichte. Zunächst werden solche Gerichte in den Betrieben und in Orten mit städtischem Charakter errichtet. In den Dörfern und in den landwirtschaftlichen Produktions- genossenschaften hingegen werden Volksgerichte zunächst noch nicht errichtet. Zu Mitgliedern der örtlichen Volksgerichte werden die besten und aktivsten Bürger gewählt, die die allgemeine Achtung und ein großes Vertrauen genießen und sowohl in ihrer Arbeit als auch im öffentlichen und persönlichen Leben beispielgebend sind. * Das waren nur einige wenige Bemerkungen zum Beschluß des ZK der KPC über die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Demokratisierung des Gerichtswesens in der CSSR. Insbesondere über die Schaffung der neuen Volksgerichte, über ihre Arbeitsweise, ihr Zustandekommen und über die Maßnahmen, die es im konkreten Fall ergreifen kann, wird noch zu berichten sein. Dr. MICHAEL KOHL, beauftragter Dozent am Institut für Völkerrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena Die Akte Eichmann In wenigen Wochen wird der Chef der Abteilung Judenfragen der Gestapo, SS-Obersturmbannführer Adolf E i c h m a n n , der sich in seinem der amerikanischen Zeitschrift „Life International“ vor seiner Verhaftung verkauften „Geständnis“ selbst rühmt, die Juden „zum Schlächter transportiert“ zu haben1, in Jerusalem im großen Saal des neu errichteten „Beth-Haam“ vor einem israelischen Gericht steht. Zweimal unerkannt aus amerikanischer Gefangenschaft entkommen, wird Eichmann jetzt zu seinen Untaten und das fordert die friedliche Weltöffentlichkeit auch zum Werk der geistigen Urheber und Mittäter seiner Verbrechen Stellung nehmen müssen. Es ist verständlich, daß in dieser Zeit eine dokumentarische Publikation über das Leben und unheilvolle Wirken Eichmanns besonders starke Beachtung findet. Unter dem Titel „Le Dossier Eichmann“ hat das Jüdische Dokumentationszentrum für Gegenwartsfragen (Centre de Documentation Juive Contemporaine, C. D. J. C.) im Oktober 1960 in Paris eine instruktiv eingeleitete Auswahl zum Teil kaum bekannter Archivmaterialien über die Ausrottungsmission und -politik Eichmanns herausgegeben2. Sorgfältig dokumentarisch belegt werden behandelt: I. Wer ist Eichmann? II. Eichmann und die „Endlösurig“ (hier wird u. a. der offizielle Bericht über eine Arbeitsbesprechung der Sektion IV B 4 unter Leitung Eichmanns vom 28. August 1942 wiedergegeben, in der über die größtmögliche Beschleunigung der Judendeportationen ähnlich wie über Vieh transports verhandelt wurde); III. Eichmann und seine Aktivität, von seinen Mitarbeitern gesehen (u. a. Aussagen von Dieter Wisliceny, Eichmanns Beauftragtem in der Slowakei, Ungarn und Griechenland, und von Wilhelm Höttl, einem Mitarbeiter des sog. „Reichssicherheitshauptamtes“ der S3 RSHA ); IV. Eichmann und seine Tätigkeit, vom Standpunkt seines jüdischen Unterhändlers Dr. R. Kästner aus gesehen; V. Dokumente, betreffend das Wirken Eichmanns in Frankreich, Dänemark und Griechenland; 1 Life International, New York, Vol. 30, Nr. 1, 9. Januar 1961* S. 11. 2 Le Dossier Eichmann et „la solution Anale de la question juive“, Prefaces de Edgar Faure, Frangois de Menthon, Dr. Robert Kempner; Introduction de Joseph Billig, Editions du Centre, Paris 1960 (222 Seiten). VI. die Verweigerung der Auswanderung von Prof. E. M. Meyers, Den Haag, trotz schwedischer diplomatischer Intervention. In „Le Dossier Eichmann“ finden wir neben dem Auszug aus dem Organisationsplan des RSHA vom 1. Oktober 1943 mit einer Aufzählung der Aufgaben der Abteilung IV B 4 Eichmanns den Personalfragebogen Eichmanns sowie Fotokopien des Lebenslaufs und des Personalberichts über Eichmann. Eine Fülle von Dokumenten bestätigt das von Eichmann mit preußischer Akkuratesse praktizierte Verbrechen des Genocids, des Völkermordes. In einem von Eichmann Unterzeichneten in Fotokopie wiedergegebenen Vermerk über eine Dienstbesprechung in Paris vom 1. Juli 1942 heißt es u. a. wörtlich: „Abschließend wurde festgestellt, daß das bisher vorgesehene Tempo (3 Transporte zu je 1000 Juden wöchentlich) in Zeitkürze bedeutend gesteigert werden muß, mit dem Ziel der ehebaldigsten restlosen Freimachung Frankreichs von Juden. Die hierfür notwendigen Vorausmaßnahmen in transporttechnischer Hinsicht sind von Berlin aus zur Zeit im Gange.“2 4 Besonders erschütternd sind die Dokumente RF 1233, RF 1235 und YAD VASHEM 14, die vom Krieg der Nazis selbst gegen Kinder zeugen. Das erste Dokument datiert vom 21. Juli 1942 und betrifft die von Eichmann geforderte forcierte Deportation von jüdischen Kindern aus Frankreich in das Generalgouvernement. Das zweite Dokument gibt einen amtlichen Bericht vom 6. April 1944 über die „Gefangennahme“ von 41 jüdischen Kindern der Kinderkolonie Izieu (Ain) im Alter von 3 bis 13 Jahren und ihren Abtransport zur „Endlösung“ wieder. Das dritte Dokument schließlich datiert vom 3. März 1943. Eichmann gibt hier den Befehl, die Emigration jüdischer Kinder zu verhindern'*. Die Dokumentation wird eingeleitet durch den Mitarbeiter des Dokumentationszentrums (C. D. J. C.) Joseph Billig, der im gleichen Verlag bereits zu verwandten Fragen publiziert hat5. Billig betont, daß sich Eichmann kraft seiner Funktion im Schnittpunkt der Entscheidungen von oben und ihrer Umsetzung in die Praxis befand. Er war für die Verwirklichung der antijüdischen Anweisungen verantwortlich. „Er war der Taktiker“ schreibt Billig „der die Aktion in allen 3 a. a. O., S. 164/65. 4 a. a. O., S. 168, 169, 202. 5 Le Commissariat General aux Questions Juives; L’AUemagne et le Genocide. 162;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 162 (NJ DDR 1961, S. 162) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 162 (NJ DDR 1961, S. 162)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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