Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 161

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 161 (NJ DDR 1961, S. 161); Deshalb „legt die Partei großen Nachdruck auf die strenge Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und erachtet ihre Festigung als untrennbaren Bestandteil der Vertiefung der sozialistischen Demokratie“. Im Beschluß wird mit Nachdruck auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, streng gegen die unterwühlende und staatsfeindliche Tätigkeit des Gegners vorzugehen. „Solche Versuche müssen aufgedeckt und die Täter unschädlich gemacht werden. Deshalb werden wir die Staatsorgane weiter festigen, die dazu berufen sind, unseren Staat und unsere Gesellschaft zu schützen.“ Mit den neuen Maßnahmen, die das Zentralkomitee der KPC beschlossen hat, wird das Recht, das sich im bisherigen Verlauf des Kampfes um den Aufbau des Sozialismus in der CSSR als wichtiges Instrument in der Hand der Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes bewährt hat, seinen sozialistischen Charakter weiter vertiefen. Das Recht muß in Einklang mit der sozialistischen Entwicklung gebracht werden Im Beschluß heißt es: „Unsere Rechtsordnung muß mit der Entwicklung unserer Gesellschaft, ihren Aufgaben und Bedürfnissen und auch mit der Entwicklung des Bewußtseins der Werktätigen Schritt halten. Vor allem ist es notwendig, die Vorschriften, die schon nicht mehr den Anforderungen der sozialistischen Entwicklung entsprechen, neu zu regeln und sie in Einklang mit der neuen, sozialistischen Verfassung zu bringen.“ Und in einem Leitartikel in „Rüde prävo“ wird zum Ausdrude gebracht, daß im Recht der CSSR die erzieherische Funktion immer mehr in den Vordergrund tritt und Zwangsmaßnahmen nur dort angewandt werden, „wo eine erzieherische Einwirkung der Gesellschaft erfolglos ist und wo die Interessen Unserer Gesellschaft, unseres sozialistischen Staates, bedroht sind“. Nach dem Beschluß des Zentralkomitees der KPC werden konkrete Veränderungen auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts durchgeführt. Dabei richtet die KPC die Aufmerksamkeit vor allem auf die neuen gesellschaftlichen Probleme, die einer Lösung bedürfen. In bezug auf die Neuregelung einiger wichtiger Abschnitte des Arbeitsrechts wird ausgeführt, daß in der sozialistischen Gesellschaft das Arbeitsrecht eine Garantie der Rechte der Werktätigen bedeutet und ein aktives Instrument der Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und bei der Erziehung der Werktätigen ist. Was das Zivilgesetzbuch der CSSR betrifft, so zwingen die großen Veränderungen, die sich auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens bemerkbar machen, ebenfalls zu einer Neuregelung. „Das Zivilgesetzbuch muß von der untrennbaren Einheit des sozialistischen Eigentums und des persönlichen Eigentums ausgehen, dessen Hauptquelle bei uns die Arbeit eines jeden Bürgers ist. Es geht von der grundsätzlichen Einheit der Interessen des Bürgers als persönlicher Eigentümer und als verantwortungsvoller Arbeiter an seinem Arbeitsplatz aus“. Bedingt durch die Veränderungen im gesellschaftlichen Leben und im Zusammenhang mit der größeren Beteiligung der Werktätigen an der Verwirklichung des sozialistischen Rechts ist es auch notwendig geworden, die Zivilprozeßordnung zu ändern. Im Beschluß wird gesagt: „Die neue Zivilprozeßordnung muß in Einklang mit den Veränderungen des Zivilrechts und des Arbeitsrechts stehen. Sie muß von den in der Verfassung enthaltenen Grundsätzen des Gerichtsverfahrens ausgehen und die volle Entfaltung der erzieherischen Einwirkung des Gerichts ermöglichen.“ Das bisherige Strafrecht und die Strafprozeßordnung in der CSSR haben sich bewährt und wirksam zur Verfolgung der Feinde und zur Festigung der Gesetzlichkeit beigetragen. Die erzieherische Wirkung der Strafrechtsprechung ist gestiegen, und die richtige Anwendung der Strafgesetze war von Bedeutung bei der Senkung der Kriminalität. Die wachsende Rolle der gesellschaftlichen Einwirkung erfordert aber auch auf den Gebieten des Strafrechts und Strafprozeßrechts gewisse Verbesserungen. „Die strafrechtliche Verantwortung für Taten, die für die Gesellschaft und den Staat nicht besonders gefährlich sind und denen durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung und durch Disziplinär- und Verwaltungsmittel abgeholfen werden kann, soll eingeschränkt werden. Das ist vor allem bei Jugendlichen und bei Personen, die zum ersten Mal eine strafbare Handlung von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit begangen haben, wichtig. Dabei ist es aber notwendig, den Staat und die Gesellschaft vor solchen Personen zu schützen, die schwere Straftaten begehen.“ Schaffung örtlicher Volksgerichte Eine besondere Maßnahme, die auf der Tagung des Zentralkomitees der KPC ausgearbeitet wurde und durch welche das Gerichtswesen im Geiste der neuen Verfassung ausgebaut wird, ist die Schaffung örtlicher Volksgerichte. Wie „Rüde prävo“ schreibt, werden diese Gerichte nicht errichtet, „weil wir neue .Strafgerichte* brauchen, sondern weil wir so den Umfang des staatlichen Zwanges einschränken und durch den Einfluß des Kollektivs ersetzen können“. Und im Beschluß wird hierzu gesagt: „Ein deutlicher Ausdruck der sich erweiternden Teilnahme der Werktätigen an der Gerichtstätigkeit ist die Errichtung der örtlichen Volksgerichte, die Schaffung der Institutionen der gesellschaftlichen Kläger und die Übernahme einer Garantie für die Umerziehung der Übeltäter durch gesellschaftliche Organisationen.“ Diese Gerichte werden so wird das auch in der neuen Verfassung der CSSR gesagt ein wichtiges Glied des einheitlichen Systems des Gerichtswesens sein. Als unmittelbare Organe der Werktätigen werden sie in den Betrieben und Orten einige Verfehlungen der Bürger erörtern und entscheiden und auch einige zivilrechtliche Streitigkeiten lösen. „Sie werden zur Entfaltung kameradschaftlicher Beziehungen zwischen den Werktätigen beitragen, die Würde und Ehre der Bürger schützen, durch kameradschaftliche Beeinflussung und moralische Kraft die Kollektive der Bürger zu einer unversöhnlichen Haltung gegenüber jeder Handlung, die der Gesellschaft Schaden verursacht, führen. Sie werden die Verletzung der Gesetze und der Grundsätze des sozialistischen Zusammenlebens und andere Handlungen, die mit den Pflichten eines Bürgers eines sozialistischen Staates unvereinbar sind, bekämpfen.“ Von großem Interesse für uns ist der Umfang der Kompetenz der örtlichen Volksgerichte. Im Beschluß wird ausdrücklich hervorgehoben, daß sie über einige Fälle der Verletzung von Rechtsvorschriften entscheiden, die für die Gesellschaft weniger gefährlich sind. „Sie behandeln und entscheiden vor allem Fälle von geringfügigen Diebstählen, Beschädigung oder anderer Gefährdung des Volkseigentums sowie von kleinen Diebstählen, Veruntreuung und anderen absichtlichen oder fahrlässigen Beschädigungen des persönlichen Eigentums.“ Die örtlichen Volksgerichte behandeln ferner Vergehen, durch die das sozialistische Zusammenleben gestört 161;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 161 (NJ DDR 1961, S. 161) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 161 (NJ DDR 1961, S. 161)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter. Die Leitungstätigkeit im Bereich der Linie war erneut darauf gerichtet, die Beschlüsse des Parteitages der sowie der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees, der Befehle, Weisungen und anderen nsi hen Best immungen, die ständige Festigung des politisch-moralischen Zustandes und die Erhöhung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Angehörigen unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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