Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 160 (NJ DDR 1961, S. 160); In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, daß der Angeklagte ■ elternlos in Kinderheimen aufgewachsen und später als Bauarbeiter auf den Großbaustellen in Schwedt (Oder) tätig gewesen war. Wegen eines Diebstahls hatte er eine kurzfristige Freiheitsstrafe erhalten. Nach Verbüßung der Strafe arbeitete er auf einem volkseigenen Gut. Er zeigte dort gute Arbeitsleistungen, fand aber keinen Kontakt zum Kollektiv. Das Verfahren wurde auf dem volkseigenen Gut ausgewertet. In einer kameradschaftlichen Aussprache in der Brigade wurden mit Einverständnis des Verurteilten Maßnahmen festgelegt, um den Kontakt zwischen ihm und den übrigen Betriebsangehörigen zu vertiefen und ihn fester in das Kollektiv einzubeziehen. So wird er unter anderem an der Freizeitgestaltung der Jugendlichen (Tischtennis, Gruppenabende usw.) teilnehmen und Mitglied der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde werden. Alle Maßnahmen wurden vom Verurteilten gerührt und mit dankbarer Freude akzeptiert. Ein Arbeitskollege, der sich bisher überhaupt nicht um ihn gekümmert hatte, erklärte, er erkenne jetzt erst, wie notwendig es ist, kameradschaftlich zusammenzuarbeiten; er lud den Angeklagten zu dessen Überraschung zum Fernsehen in seine Wohnung ein. Der Angeklagte ist seit dieser Aussprache sichtlich aufgelebt; er arbeitet in der FDJ und in der freiwilligen Feuerwehr aktiv mit und verrichtet seine Arbeit im Betrieb vorbildlich. Dieses Beispiel zeigt nicht nur die große Kraft, die in den Kollektiven der arbeitenden Menschen steckt, es zeigt auch den neuen, humanistischen Inhalt der Tätigkeit der Gerichte der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Für die Justizorgane gilt es jetzt, kühn und konsequent in dieser Richtung weiterzuarbeiten und den Beschluß des Staatsrates in vollem Umfange und auf allen Gebieten durchzusetzen. Dann wird es uns gelingen, einen wichtigen Beitrag im Kampf für den Sieg des Sozialismus zu leisten. JOSEF STREIT, Berlin Uber einige Maßnahmen zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der CSSR Wenn wir in den nächsten Monaten alle Kräfte anspannen, um den Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR in die Tat umzusetzen, so werden uns dabei im besonderen auch die Erfahrungen der anderen sozialistischen Länder wertvolle Anregungen geben, ohne daß wir sie auf unsere Verhältnisse schematisch übertragen können. Ich möchte deshalb hier ein wichtiges neues Dokument erwähnen, das auf der Tagung des Zentralkomitees der KPC im Dezember vergangenen Jahres angenommen wurde. Es handelt sich um den Beschluß über die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Demokratisierung des Gerichtswesens in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Das ZK der KPC erörterte auf dieser Tagung Fragen des sozialistischen Rechts und stützte sich dabei auf die Analyse des gegenwärtigen Entwicklungsstandes. In dieser Analyse kam zum Ausdruck, daß durch das absolute Übergewicht des sozialistischen Wirtschaftssystems und den Sieg der neuen Produktionsverhältnisse eine breite Grundlage für den Einklang der Interessen des einzelnen mit den Interessen der großen Mehrheit der Bevölkerung geschaffen wurde. Dadurch ist die Gesellschaft in die Lage versetzt, „ihre Forderungen an alle ihre Mitglieder zu erhöhen und mehr auf die Schaffung und Festigung neuer, sozialistischer Beziehungen unter den Menschen einzuwirken“*. Das moralische Profil der Menschen hat sich im Prozeß des Aufbaus des Sozialismus verändert und verändert sich ständig weiter. In den Brigaden der sozialistischen Arbeit wird für eine neue Art der Arbeit und für eine sozialistische Lebensweise gekämpft, das Bündnis der Arbeiterklasse mit den Genossenschaftsbauern hat sich gefestigt, die Einheit des Volkes ist stärker geworden, und es wachsen ständig die positiven Merkmale im Verhältnis des Menschen zum Menschen. * vgl. „Rüde prävo“ vom 15. Dezember 19G0. Sämtliche Zitate dieses Artikels sind teils dem Beschluß des ZK der KPC selbst, der am 13. Dezember I960- auszugsweise abgedruckt wurde, teils anderen Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit der erwähnten Tagung des ZK der KPC in „Rüde prävo“ erschienen sind, entnommen. „Trotzdem gibt es in unserem Leben noch Schattenseiten: Wir begegnen wenn auch immer seltener Verletzungen der Gesetze, der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, und noch oft werden persönliche Interessen oder Interessen eines Betriebes über die Interessen der Gesellschaft gestellt.“ Obwohl die Zahl der Handlungen, die im Widerspruch zur sozialistischen Moral stehen, ständig kleiner wird, ist es notwendig, diesen Prozeß noch zu beschleunigen. Ein Hauptweg hierzu ist die Stärkung der sozialistischen Staatlichkeit durch die Erweiterung der aktiven Beteiligung der Werktätigen an der Einhaltung der Gesetze, der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens und an der Ausübung der Rechtsprechung. Es geht um die Entwicklung des Bewußtseins Im Beschluß des ZK der KPC heißt es: „Beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft dürfen die bürgerlichen Überbleibsel nicht übersehen werden, und es muß gegen alle Überreste des Alten in unserem Leben gekämpft werden. In unserer gegenwärtigen Entwicklungsetappe wird das Gebiet der Ideologie, das Gebiet der Denkweise der Menschen zu einem wichtigen Kampfplatz des Neuen mit dem Alten. Es geht um die Vollendung der sozialistischen Revolution im Bewußtsein der Menschen, um das weitere Eindringen der sozialistischen Grundsätze in das Denken, die Tätigkeit und das Leben der Gesellschaft und eines jeden Menschen Der Unterschied zwischen der sich schnell entwickelnden sozialistischen Ökonomik und dem nachhinkenden gesellschaftlichen Bewußtsein wird vor allem im gesellschaftlichen Arbeitsprozeß beim Aufbau der neuen Gesellschaft überwunden.“ Das Recht kann seine Funktion als Instrument zur Organisation des gesellschaftlichen Lebens, zur Erziehung der Bürger und als entscheidendes Mittel zum Schutze vor Angriffen der Klassenfeinde nur auf der Grundlage der politischen, organisatorischen und erzieherischen Tätigkeit der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen erfüllen. 160;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 160 (NJ DDR 1961, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 160 (NJ DDR 1961, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesells chaftlichen Vorbeugung.

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