Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 158

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 158 (NJ DDR 1961, S. 158); steht täglich die Aufgabe, im Kampf gegen die Kriminalität alle Rechtverletzungen, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen zu erforschen und eine gründliche Einschätzung der Persönlichkeit des Täters, seines Entwicklungsweges und seines Bewußtseinsstandes sowie der erzieherischen Kraft seiner Umgebung vorzunehmen. Nur nach einer solchen allseitigen Untersuchung, die bereits mit dem Tätigwerden der Volkspolizei beginnen muß, ist es möglich, während des Verfahrens die richtigen Entscheidungen zu treffen und eine hohe Qualität der Rechtsprechung zu erreichen. Die Praxis in unserem Kreis hat gezeigt, daß die Ermittlungen zur Person des Täters oft nur ungenügend waren. In der Hauptverhandlung waren dann oftmals nicht die erforderlichen Unterlagen bzw. die notwendigen Zeugen vorhanden, die zur Charakterisierung des Täters notwendig waren. Um die Kompliziertheit der Bewußtseinsentwicklung der einzelnen Menschen richtig verstehen und beachten können, müssen sich die Mitarbeiter der Sicherheits- und Justizorgane eine hohe Qualifikation aneignen. Dazu gehört, daß sie die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, die eine wissenschaftliche Verallgemeinerung des gesetzmäßigen Entwicklungsprozesses der Gesellschaft sind, sowie die konkreten örtlichen Bedingungen genau kennen. An zwei Beispielen soll gezeigt werden, welche besondere Bedeutung das Kommunique des Politbüros der SED zu Problemen der Jugend1 und das Kommunique über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Gesundheitswesens und zur Förderung der Arbeit der medizinischen Intelligenz2 für die Tätigkeit der Justizorgane haben. Vor der Jugendstrafkammer hatten sich vier Jugendliche wegen fortgesetzer schwerer Schädigung gesellschaftlichen und persönlichen Eigentums, fortgesetzter unbefugter Benutzung von Kraftfahrzeugen und anderer Delikte zu verantworten. Bei drei der Jugendlichen waren die Ursachen der strafbaren Handlungen offensichtlich. Bei ihnen kam der negative Einfluß aus Westdeutschland und Westberlin sehr deutlich zum Ausdruck. Dieser Einfluß zeigte sich auch darin, daß die Jugendlichen mit der Bildung einer Bande beginnen wollten. Hinzu kamen Erziehungsfehler im Elternhaus und eine schlechte Einstellung zur Arbeit. Diese drei jungen -Menschen waren zum Teil bereits mehrmals einschlägig vorbestraft; ein Täter hatte auch schon öfter illegal das Gebiet der DDR verlassen. Die Eltern und auch die Arbeitskollegen hatten es nicht verstanden, dem negativen Einfluß der sog. westlichen Lebensweise wirksam entgegenzutreten. Anders der vierte Angeklagte: Er hatte eine vorbildliche Arbeitsdisziplin und leistete Qualitätsarbeit. Er war Mitglied eines sozialistischen Lernaktivs und aktiver Sportler. Am Objekt der Jugend des Kreises Wolgast zur Entwässerung von Wiesen hatte er vorbildliche Arbeit geleistet und war für eine Auszeichnung vorgeschlagen worden. Zwischen dem Verhalten dieses Jugendlichen während seiner Arbeitszeit und seinem Auftreten in der Freizeit bestand also ein krasser Widerspruch. Trotz seiner positiven Entwicklung hatte er mit anderen JugendltCHgn, deren Bewußtsein noch längst nicht so weit entwickelt war, gemeinsame Sache gemacht und war ihrem schädlichen Einfluß zeitweilig unterlegen. Das führte auch dazu, daß seine Ausbildungsergebnisse nachließen. Hier trat die ganze Kompliziertheit der Bewußtseinsentwicklung gerade unter den jungen Menschen klar 1 Neues Deutschland vom 11. Februar 1961. 2 Neues Deutschland vom 20. Dezember 1960. zutage. An diesem Beispiel wird offensichtlich, daß sich das Bewußtsein nicht einheitlich, geradlinig und gleich schnell entwickelt. Das Arbeitskollektiv hatte nicht schnell genug diese jüngste, verhängnisvolle Entwicklung des Jugendlichen erkannt. Nach dem Bekanntwerden der Straftaten setzte sich das Kollektiv sofort mit ihm auseinander. Es wurde nichts verschleiert oder verniedlicht, sondern es wurde offen und sehr kritisch zu der bisherigen Arbeit des Jugendlichen und seinen strafbaren Handlungen sowie deren Ursachen Stellung genommen. Das Ergebnis dieser Aussprachen war, daß sich das Lernaktiv fester 'zusammenschloß und die Leistungen des Jugendlichen wieder anstiegen. Ausgehend von dieser Einschätzung der Entwicklung und des Bewußtseinsstandes, war es möglich und notwendig, bei diesem Jugendlichen von einer Freiheitsentziehung abzusehen, denn „wir beurteilen einen jungen Menschen in erster Linie danach, wie er seine Pflicht in der Arbeit für den sozialistischen Aufbau erfüllt, wie er lernt, wie er darum ringt, sich zu einem Menschen unserer sozialistischen Zeit zu entwickeln“3. In dem anderen Verfahren war ein junger Tierarzt wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit und Fahrerflucht angeklagt. Er hatte diese Handlungen unter starkem Einfluß von Alkohol begangen. Seine Leistungen als Tierarzt waren im ganzen Kreis anerkannt. Insbesondere hatte er bei der Bekämpfung der Rindertuberkulose und -brucellose gute Erfolge erzielt. Er hatte großen Anteil daran, daß diese gefährlichen Tierkrankheiten entscheidend bekämpft und auf der Insel Usedom ständig größere Sanierungsgebiete geschaffen wurden. Bereits während des Ermittlungsverfahrens befaßte sich das Kollektiv der Tierärzte im Kreis mit der strafbaren Handlung. In diesen Aussprachen wurden die positiven Ergebnisse der Arbeit des jungen Tierarztes gewürdigt, aber es wurde auch sehr kritisch zu seinem übrigen Verhalten Stellung genommen. Bei ihm gab es alte, überlebte Anschauungen und Vorurteile, die sich zum Teil auch auf den Charakter der sozialistischen Rechtspflege bezogen. Er war der Auffassung, daß ein Verkehrsunfall doch nur ein Kavaliersdelikt und nicht so gefährlich sei, so daß auch keine gerichtliche Maßnahme erforderlich sei. Die Aussprachen mit ihm blieben nicht ohne Erfolg. Er setzte gewissenhaft seine Tätigkeit fort, und auch sein sonstiges Verhalten besserte sich entscheidend. Die Hauptverhandlung wurde mit einer bedingten Verurteilung abgeschlossen. Diese Entscheidung fand die volle Zustimmung der Tierärzte im Kreis. Beide Beispiele beweisen, daß durch die Kraft des Kollektivs, durch beharrliche Überzeugung und Erziehung eine weitere entscheidende Entwicklung des Bewußtseins erreicht wurde. Da das Urteil von dem jeweiligen Entwicklungsstand des Bewußtseins des Täters ausging, konnte auch auf die weitere Entwicklung des Bewußtseins sowohl des Rechtsbrechers als auch des ihn umgebenden gesellschaftlichen Kollektivs eingewirkt werden. Zugleich zeigen beide Beipiele, wie dadurch, daß das Kollektiv, in dem der Gestrauchelte lebt und arbeitet, in die Auseinandersetzung über die strafbare Handlung und ihre Ursachen rechtzeitig einbezogen wird, ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität geleistet wird. 3 Aus dem Kommunique des Politbüros zu Problemen der Jugend, Neues Deutschland vom 11. Februar 1961, S. 2. 158;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 158 (NJ DDR 1961, S. 158) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 158 (NJ DDR 1961, S. 158)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der bisher genutzten rechtlichen Bestimmung nicht zulässig sind. Auf das Verhältnis Gesetz und StrafProzeßordnung oder Gesetz und Ordnungswidrigkeitsrecht bezogen bedeutet das für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Herausbildung entsprechender Motivationen und Zielstellungen in die Entscheidung zur Begehung von feindlich-negativen Handlungen Umschlägenund zu einer Triebkraft für derartige Aktivitäten Werden können.

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