Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 131 (NJ DDR 1961, S. 131); Behandlung Sehwererziehbarer. Als eine solche .Rechtsordnung* wird auch der Runderlaß des .Reichsführers der SS und Chefs der Deutschen Polizei* vom 25. April 1944 genannt unter gewissenhafter Mitteilung des Aktenzeichens SV A 3 Nr. 32/44. Glaubte der Verfasser, diesen Erlaß Himmlers neben Hitler der Inbegriff der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft um der historischen Genauigkeit willen nicht übergehen zu können, so hätte man erwarten dürfen, daß er wenigstens von der verbrecherischen Ideologie, die dahinter stand, bestimmt Abstand nahm. Nichts dergleichen ist geschehen.“5 Marcus weist an anderer Stelle6 darauf hin, „daß das Ausland wachsam und mit steigendem Mißtrauen die Entwicklung in der Bundesrepublik und namentlich das Verhalten der akademischen Kreise beobachtet“. Wer da nun meint, daß diese sanfte, aber cloch sehr ernst gemeinte Kritik Anlaß für die Redaktion der Zeitschrift gewesen wäre, den Anfang zur Bewältigung der „unbewälligten Vergangenheit“ zu machen, der irrt sich. Sie bagatellisiert, und das Höchste, was sie zu erklären bereit ist, ist, man müsse „zugeben, daß die Darstellung der Episode der Jugendschutzlager nicht genügend gegen Mißverständnisse abgesichert ist“. Im übrigen erklären die Herausgeber, die Sorge des Dr. Marcus, daß die (west)deutschen Rechtslehrer ihre Studenten nicht genügend über den Charakter des NS-Regimes aufklären, sei gewiß unbegründet7. Es gibt das schöne Wort von der Wissenschaft als dem Gewissen der Nation. In diesem Falle ist sie das leibhaftige schlechte Gewissen. Es gehört wahrlich schon eine gehörige Portion Ignoranz dazu, wenn heute, da die braune Vergangenheit aus allen Knopflöchern des Bonner Regimes hervorlugt und das vor allem in der Justiz , eine wissenschaftliche Zeitschrift derart selbstgefällig auf eine solche, von begründeter Sorge diktierte Kritik reagiert. Als Ersatz für die Demokratie wird vom Staat ein dummfrecher Antikommunismus präsentiert. Da darf und soll jeder mitmachen. Das ist offenbar die einzige Freiheit, die nicht von Notstandsgesetzen bedroht ist. Schon in den Schulen wird durch die sog. Ostkunde planmäßig Rassen- und Völkerhaß gezüchtet und ein neuer „Kreuzzug gegen den Osten“ ideologisch vorbereitet. Ist diese Atmosphäre für die Jugenderziehung unschädlich? Gewiß nicht, denn diese Niederträchtigkeiten, diese Haßgesänge wecken die niedrigsten Instinkte. Schon heute verzeichnet man von Philipp Müller bis Otto Krahmann eine ganze Serie politischer Morde in Westdeutschland. In Marburg versuchte eine Horde Rowdys, eine Zusammenkunft friedlicher Bürger mit dem Präsidenten der Volkskammer der DDR, Dr. Dieckmann, auf deren Tagesordnung die Erhaltung des Friedens, die Verständigung der Deutschen und die friedliche Lösung der nationalen Probleme stand, durch organisierte Tätlichkeiten, Steinwürfe und Morddrohungen nach SA-Manier brutal zu sprengen. Gerade durch das letztgenannte Ereignis werden für jeden Deutschen, der sehen will, schlagartig die verheerenden Folgen einer Politik der systematischen Verhetzung und Verdummung der Jugend in grelles Licht gerückt: Nur am Rande sei vermerkt, daß die Bombardierung mit antikommunistischen Plattheiten bei gewissenhafter Umgehung jeder echten weltanschaulichen Auseinandersetzung für sich schon nicht gerade zur Erziehung einer geistig gesunden Jugend geeignet ist. Wie verträgt sich die von westdeutschen Wissenschaftlern wiederholt betonte Erkenntnis, daß die Einstellung der „geistig Werdenden“ zur Umwelt davon abhängt, „wie wir ihnen begegnen“, und daß in den Entwicklungs- 5 Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Heft 1/2 vom Juli 1960, S. 43 IT. 6 a. a. O., S. 46. 7 a. a. O., S. 48. jahren besonders die Fremdkritik schneller wächst als die eigenen moralischen Empfindungen und Vorstellungen 8 9, mit der vielerorts wieder verbreiteten Rassenideologie, derzufolge der Deutsche sich gegenüber anderen, „minderwertigen“ Völkern durch besondere Vorzüge auszeichnet? Und dieser Wahnsinn ist heute nicht nur gegen die Juden (die jüngste antisemitische Welle ist noch nicht verebbt!) und die Ostvölker gerichtet, sondern sogar gegen die NATO-Verbündeten der Bundesrepublik, vor allem gegen das französische Volk. So belehrte ein Leutnant des 261. Luftlandebataillons in Sig-maringen, das seit kurzem als erstes westdeutsches Besatzungskontingent in Frankreich stationiert ist, die Soldaten dahingehend, die Franzosen seien „unsauber, unsicher, falsch und hinterlistig“. Ein Hauptmann erklärte vor der angetretenen Kompanie, er liebe es nicht, daß Bundeswehrsoldaten „mit diesem Pack Zusammenkommen, da wir es nicht nötig haben, uns an denen die Finger schmutzig zu machen“, und ein anderer sagte: „Seht euch diese Hammel von Franzosen an, mit denen wollen wir nun einen Krieg gewinnen.“ Dies alles berichtete jüngst der ehemalige Angehörige der Bundeswehr, Alfred Rüdiger, vor Journalisten °. Eine Flut von Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Niederträchtigkeiten, Verleumdungen und Hetztiraden stürzt so täglich auf die junge Generation in Westdeutschland ein. Jedem ist die besonders üble Rolle bekannt, die dabei Rundfunk, Film sowie literarische Schund- und Schmutzprodukte spielen. Ein Strom von Kriegs- und Schmutzliteratur ergießt sich über die westdeutsche Jugend. Sie ist wie das Memorandum der Regierung der DDR an die UNESCO feststellt geeignet, durch die Darstellung von Brutalitäten, Grausamkeiten, Rassen-und Völkerhetze die niedrigsten Instinkte zu wecken. Als Beispiel erwähnen wir den Pabelverlag in Rastatt, der seit Jahren den deutschen Militarismus beweihräuchert, den Krieg und die von der faschistischen Soldateska begangenen Verbrechen verherrlicht. Und was sagt die westdeutsche Fachwelt zu den Auswirkungen der sog. Massenmedien auf die Jugendkriminalität? Man habe nicht den Eindruck, daß ihnen eine überragende Bedeutung an der Jugendkriminalität zukomme, obwohl man den Einfluß dieser Machwerke mit Rücksicht auf die unwiderlegbaren Tatsachen nicht gänzlich leugnen könne10. Man muß sich fragen, was da noch von der ganzen Wissenschaft übrigbleibt. Es wird von niemandem bestritten, daß die Zahl der Fälle relativ gering ist, in denen junge Menschen untey dem Eindruck des Gesehenen oder Gelesenen gleichgelagerte Straftaten begehen. Aber diese Machwerke wirken doch tausendfach im Verborgenen weiter, schlagen sich im Weltbild des jungen Menschen nieder und beeinflussen seine Auffassung von der Umwelt, vom Leben. Woher kommt die „Leere und Gleichgültigkeit in der Gedanken- und Gefühlswelt“ vieler Jugendlicher, woher der Mangel an „wirklichen und echten Gefühlen“, * die „auffällige Wischigkeit, Verschwommenheit und Ungenauigkeit in den Gefühlen und Stimmungen der Jugend“, von denen z. B. Middendorf schreibt11? Das alles sind doch die Folgen und Begleiterscheinungen einer Politik, die auf die Entmündigung des Volkes und vorrangig der Jugend abzielt.' Gerade wir Deutschen haben die Früchte einer solchen Politik in den letzten 50 Jahren bereits zweimal geerntet. Eine Wissenschaft, die, aus welchen Gründen es auch immer sei, heute an diesen Grundfragen vorbeigeht, gibt sich selbst auf. Und so hat sie denn auch keinerlei Perspektive für die Bekämpfung der Jugendkriminalität zu bieten. Middendorf läßt seine Arbeit bezeichnenderweise so ausklingen: 8 vgl. Hallermann, a. a. O. 9 Bonner Söldner beleidigen Franzosen, Neues Deutschland vom 23. November 1960, Nr. 324, S. 5 (Ausgabe B). 10 vgl. Hallermann, a. a. O. 11 Middendorf, Die Bekämpfung der Jugendkriminalität in internationaler Sicht, Kriminalistik, Hamburg, Heft 5/1960, S. 207 ft., und Heft 6, S. 259 ff. 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 131 (NJ DDR 1961, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 131 (NJ DDR 1961, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der zentralen Orientierungen und Weisungen, den Maßnahmen der Vorbeugung, Schadensverhütung und der Öffentlichkeitsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.

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