Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 125

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 125 (NJ DDR 1961, S. 125); Damit erscheint auch die von Kiesslich aufgezeigte Notwendigkeit, daß sich die Justizfunktionäre mit den Vertragsbestimmungen vertraut machen, unter einem neuen Aspekt. Das Studium der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Vertragssystems ist sicher wichtig, wird aber nicht ausreichen. Mein Vorschlag ist deshalb, daß sich die Leitungen der Justizorgane der Bezirke mit den Leitungen der Bezirksvertragsgerichte beraten, welche gemeinsamen Wege bei der Durchsetzung des Vertragssystems im entsprechenden Bezirk gegangen werden können. Daß die Zusammenarbeit der Justizorgane mit dem Vertragsgericht nützlich ist, zeigen auch einige Mängel in Kiesslichs Beitrag. Die LPGs sind z. B. nicht wie der Verfasser schreibt den sozialistischen Betrieben gleichgestellte Betriebe. Sie sind wie sich aus § 1 des Gesetzes über die LPG vom 3. Juni 1959 (GBl. 1 S. 577) und § 2 des Vertrags- gesetzes ergibt, vielmehr sozialistische Großbetriebe, die durch den freiwilligen Zusammenschluß werktätiger Bauern und Bäuerinnen entstehen. Der Verfasser beachtet weiterhin bei der Darstellung des Beispiels der Vertragsbeziehungen zwischen einer LPG und einem volkseigenen Baubetrieb nicht, daß allgemeine Liefer- und Leistungbedingungen die Besonderheiten in den Vertragsbeziehungen einzelner Wirtschaftszweige regeln (§ 18 VG). Nicht aus § 53 VG ergab sich in dem vom Verfasser angezogenen Beispiel die Notwendigkeit, in das Übergabeprotokoll die zum Zeitpunkt der Abnahme erkennbaren Mängel aufzunehmen, sondern aus § 20 der allgemeinen Bedingungen der volkseigenen Bauindustrie für die Übernahme und Durchführung von Bauarbeiten (ABB) vom 31. Mai 1952 (MinBl. 1952 S. 75). Diese ABB wurde inzwischen überarbeitet und in der Fassung vom 3. Dezember 1960 im GBl. 1960 III S. 67 veröffentlicht. Auch die Grundlage für die Berechnung einer Vertragsstrafe seitens der LPG war in diesem Fall nicht § 35 Abs. 2 Ziff. 5 VG, sondern die entsprechende Bestimmung der ABB. Es bleibt also die bedauerliche Feststellung, daß die Mitarbeiter des Staatlichen Notariats Plauen die LPG im konkreten Fall unzureichend juristisch betreut haben. Die Zusammenarbeit zwischen Staatlichem Vertragsgericht und den Justizfunktionären2 könnte sich ähnlich entwickeln wie mit den Justitiaren der sozialistischen Betriebe. 50 Justitiare aus allen Wirtschaftszweigen, die im Bezirk Karl-Marx-Stadt arbeiten, haben sich bereit erklärt, über ihre Aufgaben in ihren Betrieben hinaus die juristische Betreuung eine LPG zu übernehmen. Zum Zweck einer einheitlichen juristischen Betreuung der LPGs finden regelmäßig Aussprachen mit den Justitiaren statt. Das Bezirksvertragsgericht Karl-Marx-Stadt macht diese Kollegen mit seinen Erfahrungen bei der Durchsetzung des Vertragssystems in der Landwirtschaft vertraut. In den Besprechungen werden durchgeführte Schiedsverfahren und die Ergebnisse der operativen Tätigkeit des Bezirksvertragsgerichts ausgewertet, um eine konkrete Hilfe für ihre Arbeit in den LPGs zu geben. Die vorstehenden Ausführungen sind als eine Ergänzung der in der Zielsetzung richtigen Ausführungen Kiesslichs gedacht. Was sagen die Justizorgane zu diesen Vorschlägen? 2 vgl. Bull/Dörre, Entwickelt die Gemeinschaftsarbeit zwischen den Staatsanwälten und den Bezirksvertragsgerichten, NJ 1960 S. 681. MAX MÖBIUS 15. Oktober 1902 - 31. Januar 1961 Am 31. Januar hat Genosse Max Möbius, Oberrichter am Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik, für immer die Augen geschlossen. Max Möbius hat ein Leben hinter sich gebracht, das Mahnung und Beispiel zugleich ist. Es war das Leben eines in der Arbeiterklasse geborenen, aufgewachsenen und im Kampf dieser Klasse erprobten Menschen, der sich bis an sein Lebensende in seinen Denk- und Lebensgewohnheiten nicht einen Schritt von seiner Klasse entfernte. Bereits im Jahre 1919 stieß der Dreherlehrling Max Möbius zum Kommunistischen Jugend verband; 1922 trat er dann der Kommunistischen Partei Deutschlands bei. Sein Leben war reich an Entbehrungen, aber es war das Leben eines Kämpfers. Max Möbius gehörte stets zum bewußtesten Teil, zur Avantgarde der deutschen Arbeiterklasse, und er kämpfte in deren Reihen unermüdlich für die Befreiung der Arbeiter vom kapitalistischen Joch. Nach der Zerschlagung des Faschismus erteilte die Partei der Arbeiterklasse Max Möbius den ehrenvollen Auftrag, am Aufbau einer demokratischen Justiz mitzuwirken. Nach dem Besuch der Richterschule in Halle war er zunächst als Richter am Landgericht Dessau tätig und wurde später als Richter an das Oberlandesgericht Halle berufen. Im Mai 1952 wurde er zum Richter des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik gewählt. Hier stand er in der vordersten Front des Klassenkampfes, den die Restaurationsbestrebungen der entmachteten Monopolbourgeoisie und des Junkertums sowie die imperialistischen Agentenorganisationen dem ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat aufzwangen. In -vielen Prozessen, die wegen ihrer politischen Bedeutung vor dem ersten Strafsenat des Obersten Gerichts verhandelt worden sind, hat Max Möbius maßgeblich mitgewirkt. Als Oberrichter war er zuletzt selbst Vorsitzender eines Strafsenats. Die großen Verdienste Max Möbius’ beim Aufbau des Sozialismus wurden am 10. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens gewürdigt. Wir verlieren mit Max Möbius einen klassenbewußten Arbeiter und bewährten Justizfunktionär, dem die Grundsätze der Gerechtigkeit immer Herzenssache waren. Wir werden unserem \Genossen Max Möbius, dessen Hinscheiden für uns alle ein schmerzlicher Verlust ist, stets ein ehrendes Andenken bewahren. 125;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 125 (NJ DDR 1961, S. 125) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 125 (NJ DDR 1961, S. 125)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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