Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 123

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 123 (NJ DDR 1961, S. 123); von wo aus die Funktionen ihrer Hauptstadt ausgeübt werden. Auch vor dem billigsten „juristischen“ Argument scheut man in Westberlin nicht zurück, wenn es darum geht, die Forderung nach Beibehaltung der anomalen Situation zu „begründen“. Man erfindet sogar eine „Theorie“, die in offener Verhöhnung der in Her Charta der Vereinten Nationen formulierten Prinzipien des allgemein anerkannten Völkerrechts und bar jeder nationalen Würde eine Pflicht zur ewigen Besetzung Westberlins durch die Westmächte konstruiert: „Selbst wenn sie so etwas wollten, stünde es gar nicht in der Kompetenz unserer westlichen Alliierten, in einem Vertrag mit der Sowjetunion auf ihr Besatzungsrecht als die Grundlage ihrer militärischen Anwesenheit in Berlin zu verziehten.“*! Die Westmächte besäßen ein „Grundrecht“ zur Besetzung, was auf „jahrhundertealtem Völkerrecht“ beruhe. Das Völkerrecht aber kennt ebensowenig eine Pflicht zur unbefristeten Besetzung fremden Territoriums nach Beendigung des Krieges wie es ein Recht des Bürgers gibt, verhaftet zu werden. Die Furcht der herrschenden Kreise Westberlins vor einer Regelung-über Westberlin geht also so weit, daß sie fordern, für die Lage in Westberlin die Anwendung des allgemein anerkannten Völkerrechts, insbesondere das in der Charta der Vereinten Nationen proklamierte Selbstbestimmungsrecht, auszuschließen. Nicht nur in Asien und Afrika, sondern auch in Europa, insbesondere in Westberlin, versteht man nur allzugut, daß Besatzungsregime und Selbstbestimmung einander ausschließen wie Feuer und Wasser. Die das leugnen, wollen, entlarven sich selbst. Sie sind die Tschombes und Mobutos Westberlins. In der gegenwärtigen Situation ist die Haltung der Beteiligten zur Westberlin-Frage ein Maßstab ihrer allge- 21 Tagesspiegel vom 29. November 1959. meinen Bereitschaft, zum Abbau des kalten Krieges und zur Verständigung beizutragen. Das gerade veranlaßt vor allem die Frontstadtpolitiker in Westberlin zu Tests, inwieweit sie den Trend zu Verständigung und neuem Beginnen, wie Kennedy forderte, aufhalten können. Die Vorschläge der Deutschen Demokratischen Republik und der Sowjetunion zur Lösung der Westberlin-Frage weisen einen für beide Seiten annehmbaren Kompromißweg. Mit der Umwandlung Westberlins in eine entmilitarisierte Freie Stadt würde Westberlin aus einem Gefahrenherd für den Frieden in Europa, der die Beziehungen zwischen Ost und West belastet, zu einem Beispiel für die Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz. Die Lösung der Westberlin-Frage wäre ein wesentlicher Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Lagern. Deswegen ist die anomale Situation in Westberlin ein Problem, das nicht nur das deutsche Volk angeht, sondern auch die übrigen europäischen Völker und insbesondere die der drei Westmächte. Mit der Umwandlung Westberlins in eine entmilitarisierte Freie Stadt würde den Westberlinern endlich die Freiheit der Entscheidung über ihre Angelegenheiten gegeben. Sie würden endlich befreit werden von der Bedrohung ihres Lebens und Eigentums durch die Westberliner Provokationspolitik. Das Gebot der Stunde sind Verhandlungen über die Normalisierung der Verhältnisse in Westberlin. Sie erfordern aufrichtiges Entgegenkommen beider Seiten auf dem Wege der friedlichen Regelung. Ehe Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat dazu ihre Bereitschaft wiederholt unter Beweis gestellt. Die Völker erwarten auch von den Westmächten, insbesondere von der neuen USA-Regierung, daß Worten Taten folgen. Sorgen wir dafür, daß die Hoffnungen, der Völker nicht durch aggressive Kreise enttäuscht werden. KARL-HEINZ LÖFFLER, Leiter des Bezirksvertragsgerichts Karl-Marx-Stadt Nochmals: Bessere juristische Betreuung der LPGs bei der Anwendung des Vertragssystems Um äen Plan der landwirtschaftlichen Produktion zu erfüllen und überzuerfüllen, ist es erforderlich, die LPGs mit der Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung vertraut zu machen und ihnen zu helfen, die Leitungstätigkeit zu verbessern. Das bezieht sich vor allem auch auf die Arbeit mit dem Vertragssystem. Kiesslich (NJ 1961 S. 12) zeigt, daß alle Staatsorgane und unter ihnen auch die Justizorgane verpflichtet sind, die Genossenschaften allseitig zu unterstützen. Es ist zu begrüßen, daß die Justizfunktionäre u. a. ihren Beitrag zur sozialistischen Umwälzung in der Landwirtschaft durch bessere juristische Betreuung der LPGs bei der Anwendung des Vertragssystems erbringen wollen. In der vom Verfasser genannten Art und Weise ist die Aufgabenstellung jedoch zu eng betrachtet. Es kommt nicht schlechthin darauf an, „daß sich die Justizfunktionäre mit den Vertragsbestimmungen vertraut machen, um den LPGs wirksame Hilfe bei ihrer Festigung und Stärkung zu leisten“. Die Hilfe der Justizorgane kann nur dann eine volle Wirkung erzielen, wenn die Justizorgane bei der Durchsetzung des Vertragssystems in den LPGs eng mit dem Staatlichen Vertragsgericht und anderen Organen des Staatsapparates Zusammenarbeiten. Das Staatliche Vertragsgericht hat ohne Zweifel die Hauptverantwortung bei der Durchsetzung des Vertragssystems in den LPGs. Es trägt mit seiner Schieds-und operativen Tätigkeit, die als Einheit zu betrachten ist, zur wirtschaftlichen Festigung der LPGs bei und fördert die Entfaltung der innergenossenschaftlichen Demokratie. Die Durchsetzung des Vertragssystems als ein wichtiges Leitungsinstrument zur Erfüllung der der sozialistischen Landwirtschaft gestellten Aufgaben setzt jedoch eine koordinierte und systematische Zusammenarbeit aller Organe des Staates voraus, die im Rahmen des einheitlichen Systems unserer Staatsmacht die sozialistische Umwälzung auf dem Lande vorantreiben. Wenn sich die Justizorgane bei ihrer auf die Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande gerichteten Tätigkeit 'Um die Durchsetzung des Vertragssystems in den LPGs bemühen, dürfen sie nicht neben dem Staatlichen Vertragsgericht arbeiten. Die Durchsetzung des Vertragssystems muß als eine komplexe Aufgabe betrachtet werden. Dem stehen auch nicht die letztlich für die Entscheidung von Streitigkeiten getroffenen Festlegungen über die Abgrenzung der funktionellen Zuständigkeit zwischen den Gerichten und dem Staatlichen Vertragsgericht entgegen1. Kiesslich ist in seinem Beitrag nicht auf diese für eine „bessere juristische Betreuung der LPGs bei der Anwendung des Vertragssystems“ unbedingt erforderliche Zusammenarbeit zwischen Justizorganen und Staatlichem Vertragsgericht eingegangen. Er übersieht dabei, daß die von der Partei geforderte neue Qualität in der Leitungstätigkeit aller staatlichen Organe vor allen Din- l Anleitung zur gemeinsamen Rundverfügung Nr. 2/59 über die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den Gerichten und dem Staatlichen Vertragsgericht, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1959, Nr. 2/3, S. 5.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 123 (NJ DDR 1961, S. 123) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 123 (NJ DDR 1961, S. 123)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß die konsequente Wahrung der Gesetzlichkeit, die Einhaltung der Rechtsnormen, der Parteiund Staatsdizsiplin Forderungen sind, däewir entsprechend unserem Statut und unserem Parteiprogramm an jeden Genossen stellen.

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