Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 118

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 118 (NJ DDR 1961, S. 118); Schaft wesensfremd und mit der Entwicklung unvereinbar sind und daß wie Lenin uns lehrt die geringste Ungesetzlichkeit eine Lücke ist, die von den Feinden ausgenutzt wird. In ihren Beschlüssen wendet die Partei der Arbeiterklasse die Leitsätze des Marxismus-Leninismus schöpferisch auf die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend den gegebenen politischen, ökonomischen und ideologischen Verhältnissen an. Die Beschlüsse der Partei als Ausdruck der erkannten und bewußtgemachten objektiven Erfordernisse unserer revolutionären Umgestaltung sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht gegründet ist. So sind die Beschlüsse des V. Parteitages der SED, die insbesondere in den folgenden Plenartagungen des Zentralkomitees der SED sowie in der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates und im Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 weiterentwickelt und konkretisiert wurden, die Grundlage für die neue Etappe unseres sozialistischen Rechts, dessen Anwendung und Verwirklichung. Ausgehend von den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, nimmt das sozialistische Recht die Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung in sich auf. Die Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nicht von der Durchsetzung der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft zu trennen. Das soll an einem Beispiel klargemacht werden: Bereits anläßlich des 10. Jahrestages der Vereinigung der KPD und der SPD hat der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genosse Walter Ulbricht, erklärt: Aber werfn Leute dummes Zeug reden oder Gerüchte verbreiten, dann muß man sich auf der Stelle mit ihnen auseinandersetzen, ohne die Kriminalpolizei zu Hilfe zu nehmen.“6 Wenn in der Praxis der Gerichte wegen solcher Fälle unter Berufung auf eine formale Tatbestandsmäßigkeit noch Strafverfahren eingeleitet und durchgeführt werden, so liegt hierin ein Verstoß gegen die Beschlüsse der Partei. Solche falschen Entscheidungen können nur ergehen, wenn die Gesetze von den Beschlüssen der Partei isoliert werden. Es geht also darum, im Prozeß der Überwindung der alten Ideologie, die durch die Einflüsse aus Westdeutschland und Westberlin weiter genährt wird, die jeweils geeigneten gerichtlichen oder außergerichtlichen Mittel und Methoden einzusetzen, um die in der Staatsratserklärung enthaltene Forderung unserer Gerechtigkeit zu erfüllen, „daß wir solche Menschen geduldig überzeugen und erziehen, die noch nicht in vollem Umfange ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben“7. Die enge Verbindung zwischen den Beschlüssen der marxistisch-leninistischen Partei und dem sozialistischen Recht darf aber nicht zur Negierung der objektiven Funktion des sozialistischen Rechts führen. Mittels des sozialistischen Rechts werden die von der marxistisch-leninistischen Partei herausgearbeiteten objektiven Erfordernisse unseres Vorwärtsschreitens zum gesamtstaatlichen Willen, zum Willen des gesamten Volkes erhoben. Vor allem in den Volksvertretungen erarbeiten sich die Werktätigen das Wissen um die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, lernen sie, alle Dinge selbst zu entscheiden, schmieden sie den gemeinsamen Willen, schaffen sie ihr Recht. Hier offenbart sich das Wesen der proletarischen Macht, „die allen offensteht, die alles vor den Augen der Massemacht, die der Masse zugänglich ist, die unmittelbar von der Masse ausgeht, ein direktes und unmittelbares Organ 6 Neues Deutschland vom 22. April 1956, S. 2. 7 Programmatische Erklärung, S. 42. der Volksmassen und ihres Willens“*, Deshalb bezeich-nete Lenin die Sowjetmacht als die „organisatorische Form der Diktatur des Proletariats, der Diktatur der fortgeschrittenen Klasse, die Millionen und aber Millionen der Werktätigen und Ausgebeuteten zum neuen Demokratismus, zur selbständigen Teilnahme an der Verwaltung des Staates emporhebt, die auf Grund eigener Erfahrung in der disziplinierten und klassenbewußten Vorhut ihren zuverlässigen Führer sehen lernen“8 9. In der Tätigkeit der Volksvertretungen kommt zum Ausdruck, wie die historische Notwendigkeit durch die Schöpferkraft der Massen verwirklicht wird. Sie wird auf jeder neuen Entwicklungsstufe immer vollkommener realisiert und schlägt sich unmittelbar im sozialistischen Recht nieder, das nun selbst Ausdruck des gewachsenen Bewußtseins der Massen, ihrer sozialistischen Lebenspraxis und zugleich Hebel ist, um alle Mitglieder der Gesellschaft zur sozialistischen Praxis zu führen10. Das sozialistische Recht ist von den Volksvertretungen nicht zu trennen, weil sich in ihm die Machtvollkommenheit des Volkes, die wirkliche Volkssouveränität, prägnant manifestiert. Durch die sozialistischen Gesetze werden die objektiv notwendigen Schritte unserer sozialistischen Umwälzung mit der ganzen Kraft der Arbeiter-und-Bauern-Macht verwirklicht. Auf dieser Grundlage vollzieht sich die sozialistische Praxis. Die Erhöhung der Qualität der Arbeit der Justizorgane eine objektive Notwendigkeit für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Verbesserung der Arbeit der Justizorgane, die Durchsetzung des neuen, sozialistischen Arbeitsstils, ist eine objektive Notwendigkeit. Die höhere Qualität unserer Arbeit verlangt: erstens ein tieferes Eindringen in das Wesen der historischen Entwicklungsprozesse, zweitens volles Verständnis der Rolle der sozialistischen Staatsmacht und ihres Rechts als entscheidendes Instrument zur bewußten Vollziehung der revolutionären Umwälzung, drittens Einordnung der Arbeit der Justizorgane, vor allem ihrer Rechtsprechung, in die gesamtstaatliche Leitungstätigkeit die komplexe Arbeitsweise unter strikter Wahrung der Einzelverantwortlichkeit. Die Richter und Staatsanwälte haben in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, diese Aufgaben zu meistern, und sind dabei ein gutes Stück vorangekommen. Gleichwohl muß die Feststellung getroffen werden, daß die Qualität der Rechtsprechung nicht im Verhältnis zu den Anstrengungen gewachsen ist. Manche Richter und Staatsanwälte haben die an sich richtige Losung „Der Siebenjahrplan ist unser Arbeitsplan“ falsch verstanden. Sie haben den neuen Arbeitsstil obwohl ständig davor gewarnt wurde öko-nomistisch aufgefaßt und ihn als etwas Zusätzliches, neben der Rechtsprechung Stehendes angesehen. Sie sind in den Fehler einer operativen Vielgeschäftigkeit verfallen, so daß ihre Kraft für die weitere Verbesserung der Rechtsprechung nicht ausreichte. Bereits Mitte des Jahres 1960 hatte Streit die Korrektur dieses Zustandes gefordert11 *. Der Beitrag der Justizorgane zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe und des Sieben jahrplanes ist und kann kein unmittelbar ökonomischer sein. Bekanntlich ist es die entscheidende Frage beim Übergang 8 Lenin, Werke, Bd. 31, Berlin 1959, S. 344. 9 Lenin, Uber den Parteiaufbau, Berlin 1958, S. 541. 10 vgl. hierzu J. Leymann, Zum Wesen des sozialistischen Rechts in der DDR, Staat und Recht 1959, Heft 11/12, S. 1369. 1377. 11 Streit, Zu einigen Fragen der Arbeit der Strafverfolgungs- organe, NJ 1960 S. 353 flE. 118;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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