Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 116 (NJ DDR 1961, S. 116); Dr. GUSTAV JAHN, Vizepräsident des Obersten Gerichts, Dr. SIEGFRIED PETZOLD, beauftragter Dozent im Prorektorat für Forschung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege erfordert eine höhere Qualität der Rechtsprechung Die große Bedeutung, die der Staatsrat dem sozialistischen Recht und der sozialistischen Gesetzlichkeit bei-mißt, zeigte sich bereits in der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom 4. Oktober 1960, in der grundlegende Ausführungen über das Wesen des neuen Rechts der sozialistischen Demokratie, über unsere Gerechtigkeit und Rechtsordnung enthalten sind. Diese Bedeutung wird jetzt nachdrück-1 lieh durch den Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege vom 30. Januar 1961 unterstrichen, dessen Durchsetzung die wichtigste Aufgabe der Justizorgane auf dem Wege ihrer Entwicklung zu sozialistischen Staatsorganen ist1. ln seiner 5. Sitzung am 30. Januar 1961 würdigte der Staatsrat die bisherige Arbeit der Justizorgane, die seit der Babelsberger Konferenz große Anstrengungen unternommen haben, um das Niveau ihrer Tätigkeit auf die Höhe der politischen Aufgaben zu heben. Der Staatsrat bestätigte die Einschätzung des Ministers der Justiz, „daß unsere Strafverfolgungsorgane darum ringen, bei ihren Entscheidungen den jeweiligen politischen, kulturellen und ökonomischen Entwicklungsstand zu berücksichtigen, und daß, im ganzen gesehen, ihre Praxis in Übereinstimmung mit der Höhe unserer gesellschaftlichen Entwicklung steht“2. In der neuen Etappe unserer Arbeit, der die Erklärung der Moskauer Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, die Materialien des 11. Plenums des Zentralkomitees der SED, die Programmatische Erklärung und der Beschluß des Staatsrates ihr Gepräge geben, gilt es, die Rechtsprechung voll auf die Höhe der objektiven Erfordernisse unserer gegenwärtigen Entwicklung zu heben und den Prinzipien unserer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit volle Geltung und ein hohes Ansehen zu verschaffen, das den westdeutschen Unrechtsstaat weithin überstrahlt. In der Praxis mancher Richter und Staatsanwälte gibt es jedoch noch Unzulänglichkeiten, die ihre Ursache in folgendem haben: Erstens wird noch nicht genügend erfaßt, daß in dem Maße, wie die sozialistische Umwälzung voranschreitet, auch die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit wächst und darin eine objektive Gesetzmäßigkeit unserer sozialistischen Entwicklung besteht. Das heißt, daß die mit dem V. Parteitag der SED eingeleitete Etappe des Sieges des Sozialismus notwendig eine höhere Stufe der sozialistischen Gesetzlichkeit bedingt. Es mangelt noch an der Erkenntnis, daß unsere Gesetzlichkeit ihrer Natur nach revolutionär und humanistisch und insofern unvereinbar mit der bürgerlichen Gesetzlichkeit ist. Zweitens wird noch nicht in vollem Maße die Bedeutung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse für die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in de!- Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus erkannt. Unverkennbar sind hier dogmatische Vorstellungen vorhanden, die uns daran hindern, die Gegenwart richtig zu verstehen3. 1 Der Beschluß 1st ln NJ 1961 S. 73 veröffentlicht. 2 Bericht des Ministers der Justiz an* den Staatsrat, NJ 1961 S. 75. 3 vgl. hierzu Beniamin, Die Bedeutung des 9. Plenums und des Politbürobeschlusses vom 12. Juli 1960 für die Tätigkeit der Justizorgane, NJ 1960 S. 557 ff. Drittens wird das Prinzip des demokratischen Zentralismus in der reditsprechenden Tätigkeit noch nicht so beherrscht und beachtet, wie es die staatliche Leitungstätigkeit von uns erfordert. Das führt zu Verstößen gegen das Prinzip der Einheitlichkeit und der strikten Wahrung der Gesetzlichkeit. Dafür ein Beispiel: In einer Beratung beim Obersten Gericht mit Richtern und Staatsanwälten aus den Bezirken Halle, Leipzig und Suhl wurde über die grundsätzlichen Aufgaben unseres Strafrechts und über die Notwendigkeit einer Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung prinzipiell richtig diskutiert. Die Behandlung einzelner Strafsachen zeigte jedoch, daß einige Richter und Staatsanwälte versuchten, aufgetretene Mängel durch das Argument zu rechtfertigen, „die tägliche Praxis sei nicht so einfach“ was niemand bestreitet und man „könne nicht alle Zusammenhänge sogleich erkennen“. Diese Argumentation bedeutet aber im Grunde genommen, die Möglichkeit und Notwendigkeit der höheren Qualität der Arbeit zu verneinen, die Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus über die* Erforschung der objektiven Wahrheit zu negieren und sich mit den noch vorhandenen Unzulänglichkeiten abzufinden. Worauf kommt es jetzt also an? Es geht darum, durch das tiefere Verständnis der Bedeutung des gesellschaftlichen Umwälzungsprozesses, des Wesens und der Funktion des sozialistichen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit die notwendige höhere Qualität der Arbeit der Justizorgane zu erreichen. Hierzu sollen im folgenden einige Probleme dargelegt werden, die weiter zu durchdenken und zu vertiefen sind*: Das neue Recht der sozialistischen Demokratie Zum Wesen des neuen Rechts unserer sozialistischen Demokratie gehört, wie in der Programmatischen Erklärung betont wird, „die wahre Gerechtigkeit, die nicht nur eine papierne Formel ist, sondern alle Bereiche des Lebens durchdringt“. Solange aber im gerichtlichen Verfahren noch über die Köpfe der Menschen hinweggeredet und an Stelle der Überzeugung administrative Maßnahmen eingeleitet werden, solange im Strafrecht ungenügend differenziert wird und die in den Strafen enthaltenen erzieherischen Möglichkeiten nur unzureichend ausgeschöpft werden, solange die sozialistischen Errungenschaften gegen die Angriffe der Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht ungenügend geschützt werden solange wird unsere Gerechtigkeit entstellt. Es muß Klarheit darüber bestehen, daß es eine objektive Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ist, daß in dem Maße, wie die sozialistische Umwälzung voranschreitet, das sozialistische Recht weiter ausgebaut wird und die Bedeutung und die Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit wächst; Zur Verbesserung der Qualität der Rechtsprechung bereitet das Oberste Gericht gemeinsam mit Vertretern der Rechtswissenschaft eine Arbeitstagung über aktuelle Probleme des Wesens und der Funktion der sozialistischen Gesetzlichkeit in der DDR vor. Die in diesem Beitrag behandelten Probleme werden zugleich auch Gegenstand der Arbeitstagung sein. 116;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 116 (NJ DDR 1961, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 116 (NJ DDR 1961, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten erfolgen.

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