Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 115 (NJ DDR 1961, S. 115); grundlage. Dazu steht bei uns jedem in gleicher Weise, gleich welche Weltanschauung er hat, welcher Herkunft er ist oder welchen Beruf er ausübt, der Weg offen. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein hohes Prinzip unserer sozialistischen Staatlichkeit. Die sozialistische Rechtspflege beruht auf der Erforschung aller äußeren wie auch inneren Umstände. Jedes Urteil hat eine exakte Analyse zu sein. Nur aus einer solchen wissenschaftlich exakten Kenntnis kann auch das richtige Urteil gesprochen werden; solche Urteile sind zugleich auch überzeugend. Für jeden gelten die gleichen Grundsätze des Prozeßverfahrens und die gleichen Grundsätze der Anwendung der Strafe. So betraf auch der Gnadenerweis Angehörige der verschiedensten Schichten der Bevölkerung, und der einzige Maßstab, der angewendet wurde, war ihre Bereitschaft, sich in den gesellschaftlichen Aufbauprozeß wieder einzugliedern und ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu werden. Dieses Prinzip, das die bürgerliche Gesellschaft einst verkündete, hat sie längst in den Staub getreten und vernichtet. Unsere Rechtspflege nimmt in steigendem Maße die großen Kräfte, die der sozialistischen Gesellschaft innewohnen, die hohe gesellschaftliche Moral der Menschen der sozialistischen Epoche in sich auf. Sie knüpft an das Gute im Menschen an. Die sozialistische Gesellschaft schließt keinen aus der Gesellschaft aus. Es ist ihr ständiges Bestreben, jeden, der nicht ihr verschworener Feind ist, in das große Kollektiv der Erbauer der sozialistischen Gesellschaft, des Wohlstands, Glücks und der Freiheit des Volkes einzubeziehen. Das Recht ist ein großer Erziehungsfaktor, und in dem Maße, wie sich dieser Erziehungsfaktor in unserer ganzen Rechtspflege durchsetzt, entwickelt sich dieses immer stärker zum sozialistischen Recht. Die sozialistische Gesetzlichkeit erfordert, die einzelnen Strafrechtsbestimmungen exakt zu formulieren und auszugestalten, so daß das Gesetz präzis die gesellschaftsgefährlichen Handlungen festlegt. Dem scheinheiligen und barbarischen Schematismus des bürgerlichen Rechts, das vorgibt, „ohne Ansehen der Person“, in Wahrheit aber ohne Rücksicht auf den Menschen „Recht und Gesetz“ wirken zu lassen, stellen wir eine Rechtspflege und eine Gesetzlichkeit entgegen, die nicht nur alle Umstände der Begehung der Tat, sondern auch den konkreten Bewußtseinsstand des Täters berücksichtigen. In dieser Richtung müssen in gleicher Weise Richter, Staatsanwälte und Verteidiger wirken. Ausgehend von der weiteren Entwicklung unserer volksdemokratischen Ordnung, haben wir die Strafverfolgungsorgane angewiesen, entsprechend der Erklärung des Staatsrates wirkliche Gerechtigkeit in dem Sinne auszuüben, daß solche Menschen, die noch nicht in vollem Umfange ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben, geduldig überzeugt und erzogen werden müssen. Die Durchführung des Beschlusses des Staatsrates konkret organisieren In dem Beschluß des Staatsrates wird besonders auf die gesellschaftlichen Kräfte hingewiesen, die imstande sind, die Erziehung des Täters zu übernehmen. Es handelt sich also darum, z. B. durch Gewährung einer Bewährungsfrist dem Täter zu helfen, sich zu einem Menschen zu entwickeln, der künftig die Gesetze freiwillig einhält. In anderen Fällen genügt der öffentliche Tadel, also eine Strafart, bei der dem Täter durch die Autorität des Gerichts das Schädliche seines Handelns zum Bewußtsein gebracht wird. Wichtig ist auch die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung. Das ist besonders dann notwendig, wenn es sich um Taten handelt, über deren Ungesetzlichkeit ein breiter Kreis der Bevölkerung in Kenntnis gesetzt werden muß. In jedem Falle dienen die Strafen dem Zweck, den Rechtsbrecher zu erziehen, ihm zu helfen, seine Fehler zu überwinden, und ihn zu einem gleichberechtigten Mitglied der Gesellschaft zu machen. Von großer Bedeutung ist die Durchführung des Beschlusses des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege. Dazu ist notwendig, daß der Minister der Justiz den örtlichen Justizorganen nicht nur Anleitung gibt, sondern die Durchführung dieses Beschlusses ständig kontrolliert. Es entspricht unserer volksdemokratischen Ordnung, daß sich die Volksvertretungen in den Bezirken und Kreisen mit dem Beschluß des Staatsrates und seiner Durchführung in ihrem Tätigkeitsgebiet beschäftigen. Sache der Generalstaatsanwaltschaft ist es, die richtige Durchführung des Beschlusses zu kontrollieren. Es ist weiter eine Richtlinie des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der neuen Strafarten notwendig. Der Staatsrat selbst wird nach einiger Zeit einen Bericht des Obersten Gerichts entgegennehmen, da die Berufungs- und Kassationstätigkeit des Obersten Gerichts die Praxis der Rechtsprechung widerspiegelt. Wichtig ist, daß die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft und die Juristischen Fakultäten der Universitäten den Beschluß zum Gegenstand ihrer wissenschaftlichen Arbeit machen und die Erfahrungen bei der Durchführung dieses Beschlusses auswerten. Dieser Beschluß hat auch eine bedeutende Auswirkung auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte für ihre verantwortungsvolle Mitarbeit bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die weitere Entwicklung der Rechtspflege wird zur Festigung der gesellschaftlichen Moral und Disziplin führen. Mit der stets sich verstärkenden Verbindung der Volksmassen, mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft setzen sich diese Grundsätze der sozialistischen Moral im Handeln der Bürger mehr und mehr durch. Sie führen zur Überwindung aller Überreste der alten, kapitalistischen Verhältnisse, des Egoismus, der Menschenverachtung, der gesellschaftlichen Blindheit und Verantwortungslosigkeit: 115;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 115 (NJ DDR 1961, S. 115) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 115 (NJ DDR 1961, S. 115)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über neue zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen; Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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