Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 841

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 841 (NJ DDR 1960, S. 841); schisten und Militaristen, der Saboteure und restaura-' tiven Monopolisten hin. Die nächste Periode, die etwa mit der 2. Parteikonferenz eingeleitet wurde, stellte uns vor eine kompliziertere Situation im Klassenkamp}. Klar und deutlich sagte uns das 15. Plenum des Zentralkomitees der SED, daß wir in unserer Strafpolitik unterscheiden müssen zwischen dem Provokateur und dem irregeleiteten Arbeiter. Und weil daraus nicht immer die richtigen Lehren gezogen wurden, stellte die 3. Parteikonferenz klar, daß auch Überspitzungen Verletzungen der Gesetzlichkeit sind. Die auf der 3. Parteikonferenz der SED in Verbindung mit der Kritik an Überspitzungen erfolgte nachdrückliche Betonung der Bedeutung der Gesetzlichkeit für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung wurde teilweise falsch verstanden und führte auf Grund dessen vielfach zu Liberalisierungserscheinungen. Diese Erscheinungen waren seinerzeit um so gefährlicher, als sie gerade in die Zeit der ungarischen Konterrevolution und ihrer Auswirkungen auf die DDR fielen. Das 30., 33. und 35. Plenum des Zentralkomitees der SED rechnete mit den liberalisti-schen und revisionistischen Auffassungen konsequent ab. Besonders das 33. Plenum des Zentralkomitees der SED mit seinen Hinweisen auf die Differenzierung war eine ausgezeichnete, aber bis heute nicht voll verwirklichte Anleitung für unsere Arbeit; es stellte fest, daß zu differenzieren ist „ zwischen solchen Personen, die, obwohl sie gegen unsere Gesetze verstießen, doch nicht als außerhalb unserer sozialistischen Ordnung stehend betrachtet werden können, sondern die aus Undiszipliniertheit, aus Mangel an Verantwortungsbewußtsein einen Rechtsbruch begangen haben, und zwischen jenen, die sich bewußt außerhalb unseres Staates stellten und als Staatsverbrecher die Fundamente unseres Staates angriffen", und machte den Vorschlag, in größe- rem Ausmaß bei kriminellen Fällen zur Anwendung der Strafart der moralisch-politischen Mißbilligung überzugehenDie Beschlüsse des V. Parteitages der SED vertieften diese Erkenntnisse und forderten, daß sie Eingang finden müssen in das neu zu schaffende sozialistische Rechtssystem. Neben dem Hinweis auf die Notwendigkeit der harten Bestrafung der Staatsverbrecher wurde tm Referat des Genossen Walter Ulbricht auf dem V. Parteitag ausgeführt, daß dem Strafrecht große Aufgaben erwachsen „bei der Erziehung der Menschen, weil die grundlegenden Ursachenuder Kriminali-1 tät weitgehend beseitigt sind “, und daß es „auch dem Humanismus unserer Ordnung (entspricht), daß wir Rechtsverletzer, gegen die ein Strafzwang angewendet wird, nicht mit Rache verfolgen, sondern umerziehen“1 2. Das entspricht auch den Auffassungen Lenins über Strafen ohne Freiheitsentzug, die bereits in das Parteiprogramm der KPR (B) aus dem Jahre 1919 Eingang gefunden hatten:. „Auf dem Gebiete der Strafe haben die derart organisierten Gerichte bereits zu einer grundlegenden Änderung des Charakters der Strafe geführt, indem sie in großem Umfang die bedingte Verurteilung anwenden, den öffentlichen Tadel 'als Strafe einführen .“3 Aufbauend auf diesen Erfahrungen und dem Beschluß des XXI. Parteitages der KPdSU über die breitere Einbeziehung der Gesellschaft in die Kriminalitätsbekämpfung, empfahl das 4. Plenum des Zentralkomitees der SED die Erweiterung der Rechte der Konfliktkommissionen. Daraus ist zu erkennen, daß der Prozeß der immer differenzierteren Anwendung strafrechtlichen Zwanges ein gesetzmäßiger Entwicklungsprozeß ist, der eine tiefgreifende marxistische Erfahrung der Arbeiterklasse widerspiegelt. Die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vom 4. Oktober 1960 enthält eine tiefgehende wissenschaftliche Untermauerung dieses 1 Walter Ulbricht, Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung in der DDR, Berlin 1958, S. 118. 2 Walter Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands 1.:, Berlin 1958, S. 32. - ' . . ; "1 Zitiert bei M. Benjamin, Lenin über das sozialistische Gericht, NJ.1960, S 267 Entwicklungsprozesses, der schließlich e'mmündet in eines der grundlegenden Prinzipien unserer Gerechtigkeit: „Wir verstehen unter Gerechtigkeit, daß wir solche Menschen geduldig überzeugen und erziehen, die noch nicht in vollem Umfang ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erkannt haben; daß aber jene hart bestraft werden, die das Leben unseres Volkes, den Bestand unserer Nation bedrohen.“* Die Verwirklichung dieser Prinzipien verlangt von den Justizorganen und in gleichem Maße auch von den Ermittlungsorganen ein höheres Niveau der Arbeit. Das bedeutet für die hier zu behandelnde Frage, zu begreifen: daß sich auch die Entwicklung des Menschen unserer sozialistischen Epoche in Widersprüchen vollzieht und daß dies kein gradliniger, einfacher Prozeß ist; daß die Menschen, wie es in der Programmatischen Erklärung heißt, eine unterschiedliche Vergangenheit, Herkunft und Lebenserfahrung haben; daß folglich ihre Gedanken und demzufolge ihre Handlungen recht verschieden sind. Als Richter und Staatsanwälte müssen wir, um den Erfordernissen der Programmatischen Erklärung des Staatsrates gerecht zu werden, in jeder Sache den ganzen Menschen, „die Menschen mit all ihren Vorzügen und ihren Schwächen sehen, uns in ihre Gedanken hineinfinden “. Gerade darum -kann es aber keinen Schematismus und kein allgemein gültiges Rezept für den Einzelfall geben. Nur so kommen wir zu einer den Umerziehungsprozeß aktiv und maximal fördernden Ausschöpfung der in unserem neuen, sozialistischen Strafensystem begründet liegenden erzieherischen Möglichkeiten durch die Rechtsprechung. Anders kann die in der Staatsratserklärung dargelegte politische Linie nicht realisiert werden. Jeder Verstoß gegen diese Prinzipien, gleich ob es sich um rechte oder linke Abweichungen handelt, verletzt die Linie und die Beschlüsse der Partei und hemmt die Durchsetzung der objektiven Notwendigkeiten. Mit den neuen Entscheidungen des Obersten Gerichts findet der Praktiker gleichzeitig die Korrektur unzulässiger Einschränkung in der Anwendung der neuen, sozialistischen Strafarten, wie sie in der zentralen Anleitung und einigen länger zurückliegenden Urteilen des Obersten Gerichts zum Ausdruck kamen3. Für die Weiterentwicklung und Vertiefung dieser Problematik ist die Mitwirkung der Wissenschaft und Praxis dringend erforderlich; es ist deshalb notwendig, auf der Grundlage der Programmatischen Erklärung des Staatsrats die Diskussion fortzuführen. Dr. Gustav Jahn, Vizepräsident des Obersten Gerichts i Vgl. NJ 1960 S. 669. 5 vgl. Schumann u. a Die Anleitung der Gerichte der DDR -durch die zentralen Justizorgane, Staat und Recht 1960, Heft 10, S. 1634 ff., bes. S. 1658. Zivilrecht § 2211 Abs. 1 BGB. Nach außen hin ist zwar nur der Testamentsvollstrecker zur Verfügung über Nachlaßgegenstände berechtigt, so daß die Bewilligung zu Grundbucheintragungen, die durch die Erbauseinandersetzung erfor-derlich werden, von ihm unterschrieben werden muß. Materiell ist er aber bei der Erbauseinandersetzung an Vereinbarungen, die die Erben übereinstimmend mit den im Testament enthaltenen Teilungsanordnungen getroffen haben, gebunden. OG, Urt. vom 6. Mai 1960 2 Zz 6/60. Der Vater der Klägerin und der Verklagten zu 2), der Vorarbeiter Paul Z., war Eigentümer des auf Blatt 188a des Grundbuchs für Sch. eingetragenen Grundstücks. Nach dem Testament vom 17. März' 1937 hat er beide und seine dritte Tochter Gertrud W geb. Z als Erbinnen eingesetzt. In den §§ 2 und 4 hat er über die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ,und die Zuteilung des Grundstücks folgendes bestimmt: 841;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind. Ebenso konnte auf eine umfassende kriminologische Analyse der Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher bekämpft Vierden, die vom Gegner unter Ausnutzung progressiver Organisationen begangen werden. Dazu ist die Alternative des Absatzes die sich eine gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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