Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 838

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 838 (NJ DDR 1960, S. 838); schließen. Darauf kann nicht mit dem Hinweis auf die Strafvorschriften über die Staatsgefährdung, insbesondere auf § 372 (staatsgefährdende Werbung), verzichtet werden. Denn diese greifen nicht ein, wenn mit den hochverräterischen Zielen nicht oder nicht nachweisbar staatsgefährdende Bestrebungen (§ 380 Abs. 3 und 4) Zusammentreffen.“48 Das bedeutet, daß den Bonner Machthabern die erweiterten „Hochverrats- und Staatsgefährdungsbestimmungen“ nicht als ausreichend erscheinen, um im Zeichen der atomaren Rüstung die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung zu verschärfen. Es sollen also die im § 366 völlig unbestimmt beschriebenen, weitestgehend auslegungsfähigen, durch das „hochverräterische Unternehmen“ noch nicht erfaßten Handlungen, die aber „nicht oder nicht nachweisbar staatsgefährdende Bestrebungen“ verfolgen, kriminalisiert werden. Das ist das juristische Handwerkszeug für die totale faschistische Gesinnungsverfolgung! Und es verwundert deshalb nicht, daß der § 366 inhaltlich identisch ist mit dem nazistischen § 83 Abs. 1 und 2 sowie Absatz 3 Ziffer 3 aus dem Jahre 193440. In dem oben erwähnten Nazikommentar aus dem Jahre 1934 schrieb Schaf-heutle zu § 83 StGB: „Die hochverräterische Massenpropaganda zielt darauf ab, in der Masse des Volkes eine Bereitwilligkeit dafür zu schaffen, im Augenblicke des Losschlagens den Befehlen der Rädelsführer zu folgen. Ihre Hauptform war bisher die Herstellung und der Vertrieb von Druckschriften. Mit solchen Mitteln wird oft vom sicheren Versteck aus eine Lawine der Volksverhetzung ins Rollen gebracht.“50 Heute, 26 Jahre später, heißt es in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 366, die unter Verantwortung Schafheutles entstand: „Für Personen oder Organisationen, die hochverräterische Bestrebungen verfolgen, kommt es in hohem Maße darauf an, frühzeitig dafür zu sorgen, daß sie im entscheidenden Zeitpunkt von einer breiten Bevölkerungsschicht unterstützt werden und möglichst wenig Gegner haben. Deshalb sind sie darauf angewiesen, für sich und ihre Ziele Propaganda zu machen, und zwar bereits zu einer Zeit, zu der sie selbst kaum schon einen wenigstens in seinen Gründzügen konkretisierten, insbesondere nach Art und Zeit der Ausführung genügend bestimmten Plan haben. Aber selbst wenn der bestimmte Plan schon vorhanden wäre, würden ihn seine Träger bei der Propaganda nicht erkennen lassenDiese Art der Werbung ist durch die modernen, häufig konspirativ angewandten Propagandamethoden besonders gefährlich Durch die Anwendung des § 83 StGB mordeten die Faschisten Tausende aufrechter Hitlergegner und Antimilitaristen oder brachten sie in die Zuchthäuser und Konzentrationslager. Das geschah mit dem Ziel, jeden Widerstand im Innern zu brechen, um ungestört den 48 Begründung des Regierungsentwurfs, a. a. O-, S. 514. 9 Diese Bestimmung lautet: Wer öffentlich zu einem hochverräterischen Unternehmen auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ein hochverräterisches Unternehmen in anderer Weise vorbereitet. Auf Todesstrafe oder auf lebenslanges Zuchthaus oder auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren ist zu erkennen, wenn die Tat 1 2 3. auf Beeinflussung der Massen durch HersteUung oder Verbreitung von Schriften, Schallplatten oder bildlichen Darstellungen oder durch Verwendung von Einrichtungen der Funktelegraphie oder Funktelephonie gerichtet war, oder 4. im Auslande oder dadurch begangen worden ist. daß der Täter es unternommen hat. Schriften. Schallnlatten oder bildliche Darstellungen zum Zwecke der Verbreitung im Inland aus dem Ausland einzuführen. 50 Schafheutle, a. a. O., S. 140. 91 Begründung des Regierungsentwurfs, a. a. O., S. 514. zweiten Weltkrieg auszulösen. Heute greifen die Militaristen zur Unterdrückung der friedliebenden und demokratischen Kräfte auf den nazistischen § 83 zurück, um in Westdeutschland für die Atomkriegsvorbereitung eine Friedhofsruhe zu schaffen. Es sind dieselben Todfeinde der Nation, aber auch dieselben juristischen Handlanger, wie der Fall Schafheutle beweist. Zur fahrlässigen Förderung hochverräterischer Bestrebungen (§ 367F-Der § 367 entspricht inhaltlich im wesentlichen dem geltenden § 84 StGB. Letzterer geht auf den § 89 des Regierungsentwurfs für das 1. Strafrechtsänderungsgesetz zurück. Dieser § 89 hat sein Vorbild im § 85 StGB in der Fassung vom 24. April 1934. Während jedoch § 85 nur von Druckschriften handelt, erklärt § 89 weit über die nationalsozialistische Bestimmung hinaus auch die Herausgabe, Herstellung und Verbreitung von Schallplatten und Tonaufnahmen sowie die Verbreitung einer Rundfunksendung für strafbar. Die Bundesregierung hat keine Hemmungen, sich in der Begründung des Regierungsentwurfs offen auf den nazistischen § 85 StGB zu beziehen: „Die Vorschrift des § 89 hat ein Vorbild in § 85 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 24. April 1934, der aber nur von Druckschriften handelt. Der Entwurf dehnt den Tatbestand auf Schallplatten, Tonbänder und bildliche Darstellungen aus und stellt als weitere Neuerung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auch das Verbreiten einer Rundfunksendung unter Strafe“.52 53 Eine dem § 367 ähnliche Bestimmung gab es vor 1933 nicht. Die Tendenz des Gesetzes charakterisierte 1934 Schafheutle in dem Nazikommentar mit den Worten: „Die Vorschrift ist durch § 6 der VO vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 85) geschaffen worden. Sie beruht auf der Erfahrung, daß die Drahtzieher der Umsturzvorbereitung ihren Schriftenvertrieb planmäßig so durchzuführen suchten, daß den Verteilern gegenüber der Nachweis des hochverräterischen Vorsatzes erschwert wurde. Häufig geschah das dadurch, daß die Schriften den Verteilern erst kurz vor der Verteilung zugestellt' wurden. Auch Druckereiunternehmer beriefen sich darauf, daß- eine inhaltliche Prüfung der ihnen übergebenen Druckaufträge nicht ihre Sache sei. Die Vorschrift stellt deshalb schon die Fahrlässigkeit bei der Befassung mit hochverräterischen Schriften unter Strafe“54. Die Gefährlichkeit des § 367 besteht u. a. auch darin, daß er sich hauptsächlich gegen Patrioten richtet, die keine Kommunisten sind, denn die Hitlerjustiz wie 52 Der § 367 lautet: (1) Mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Strafhaft wird bestraft, wer 1. Schriften, Tonträger, Abbildungen oder Darstellungen, die eine Aufforderung im Sinne des § 366 enthalten oder deren Inhalt den äußeren Tatbestand der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 363) erfüllt, - a) verbreitet, b) öffentlich oder in einer Versammlung ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder c) zu dem Zweck, daß sie oder aus ihnen gewonnene Stücke verbreitet oder nach Buchstabe b) zugänglich gemacht werden, herstellt, vervielfältigt, bezieht, an einen anderen gelangen läßt, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt oder 2. Äußerungen solchen Inhalts durch Funk oder sonst durch technische Vervielfältigungen öffentlich oder in einer Versammlung verbreitet, obwohl er den Inhalt der Schriften, Tonträger, Abbildungen, Darstellungen oder Äußerungen hätte erkennen können, und dadurch fahrlässig den mit ihnen verfolgten Bestrebungen Vorschub leistet. (2) Bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Beteiligung von untergeordneter Bedeutung ist, kann das Gericht von Strafe absehen. 53 Bundestagsdrucksache Nr. 1307 (1. Wahlperiode) S. 34. M Schafheutle, a. a. O., S. 141. 83 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 838 (NJ DDR 1960, S. 838) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 838 (NJ DDR 1960, S. 838)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß sich alle Diensteinbeitbn der Linie den hohen Anforderungen und Aufgaben gestellt haben und die Wirksamkeit der mittleren leitenden Kader weiter planmäSig gestiegen ist So kann eingeschätzt werden, daß bei strikter Wahrung jeweiligen Verantwortung und im kameradschaftlichen Miteinander weitere Fortschritte beim Finden effektiver Lösungen erzielt wurden. Hauptinhalte der Unterstützung durch die Diensteinheiten der Linie mit den Mitteln des Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an Staatssicherheit , sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß Fragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Hausordnung den ihnen gebührenden Platz einnehmen. Letztlich ist der Leiter dar Abteilung für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung haben sie Mittel und Methoden zur Unterstützung der Ermittlungstätigkeit und der Verbesserung des Untersuchungshaftvollzuges zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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