Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 834

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 834 (NJ DDR 1960, S. 834); Rüstungsmonopolen die Generalvollmacht zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu geben)1'*, der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes“14 15, der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung des zivilen Persönlichkeitsund Ehrenschutzes“16, der Regierungsentwurf eines „Gesetzes über die politischen Parteien“17 sowie der Regierungsentwurf eines „Gesetzes über Einreise und Ausreise“, mit dessen Hilfe hauptsächlich versucht werden soll, die Spaltung Deutschlands zu vertiefen. Die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung Zweck der sog. Staatsschutzbestimmungen des Entwurfs In dieser Reihe der Remilitarisierungsgesetze hat der Regierungsentwurf eines Strafgesetzbuchs eine große politische Bedeutung, weil mit den Vorschriften zum angeblichen Schutz der grundgesetzlichen Ordnung der Zweck verfolgt wird, die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung gegen Gegner der Adenauerpolitik zu verstärken18 19 20. Seit Inkrafttreten des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes von 1951 wurden mit seinen Vorschriften, hauptsächlich mit den sogenannten Staatsgefährdungsbestimmungen, Zehntausende westdeutscher Bürger, aber auch zunehmend Bürger der DDR, die sich für eine Politik des Friedens, der Demokratie und der Wiedervereinigung Deutschlands einsetzten und so in Widerspruch zu den westdeutschen Militaristen gerieten, verfolgt oder ihrer Freiheit beraubt1®. Dabei setzten und setzen die Richter der politischen Sonderstrafgerichte an die Stelle einer exakten Wahrheitsforschung Werturteile, deren Inhalt durch die Adenauerpolitik bestimmt wird, und deuten auf dieser Grundlage den Sachverhalt um. Nach dem Hexen-Einmaleins der „kollektiven Schuldvermutung“ sind die angeklagten Gegner der Adenauer-Politik bereits verurteilt, wenn sie den Gerichtssaal betreten. Bereits das erste Strafrechtsänderungsgesetz war mit dem Ziel geschaffen worden, die Gesinnungsverfolgung, die sich in vier juristischen Möglichkeiten äußert, so praktikabel wie möglich zu gestalten: 1. gestattet das Gesinnungsstrafrecht dem Richter, Handlungen zu bestrafen, die nicht verfassungswidrig sind; 2. gestattet das Gesinnungsstrafrecht dem Richter, tatsächlich verfassungsfeindliche Handlungen nicht zu bestrafen; 3. kann das Gericht die Verteidigung des Angeklagten weitgehend beschneiden; 4. gibt das Gesinnungsstrafrecht dem Richter die Möglichkeit, den Sachverhalt umzudeuten und so die Wahrheit zu verfälschen26. Hauptsächlich bei den Staatsgefährdungsbestimmungen des ersten Strafrechtsänderungsgesetzes wurden im Interesse der strafrechtlichen Gesinnungsverfolgung zwei Methoden angewandt: die Verwendung von unbestimmten und dehnbaren Tatbestandsmerkmalen und die Subjektivierung der Tatbestände. Beide Methoden stehen in untrennbarer Verbindung, da sie sich gegenseitig ergänzen und durch ihr Zusammenwirken die strafrechtliche Gesinnungsverfolgung ermöglichen. Mit Recht stellt K ü h 1 i g fest: „Eine gesinnungsstrafrechtlich 14 Bundestagsdrucksache Nr. 1589 (3. Wahlperiode). 15 AbgedruCkt in: „Das Parlament“, Nr. 25, vom 25. Juli 1960, S. 1/2. Vgl. dazu Kühlig, Verschärfte Neuauflage des faschistischen Reichsleistungsgesetzes, NJ 1960 S. 651 ff. 16 Bundestagsdrucksache Nr. 1237 (3. Wahlperiode). 17 Bundestagsdrucksache Nr. 1509 (3. Wahlperiode). Vgl. dazu Schmidt, Der Entwurf des Bonner Parteiengesetzes dient der Vorbereitung der Notstandsdiktatur, NJ 1960 S. 175 ff. iS vgl. auch Renneberg, Die Bonner große Strafrechtsreform“ ein reaktionäres Kampfprogramm des westdeutschen Imperialismus und Militarismus gegen das Volk, NJ 1959 S. 130 und 169 ff. 19 Näheres hierzu vgl. in Staat ohne Recht, Berlin 1959. 20 ebenda, S. 101 ff. beeinflußte Gesetzgebung findet ihren Ausdruck immer in dem engen Zusammenhang zwischen der dehnbaren Gestaltung der Tatbestände unter Vernachlässigung der Beschreibung der objektiven Seite des Verbrechens einerseits und der Subjektivierung dieser Tatbestände andererseits.“21 Von den Bonner Regierungsvertretern und Justizfunktionären wurde nie verhehlt, daß die sog. Staatsschutzgesetze Waffen sind, „um im kalten Krieg zu bestehen“22. Für die deutschen Militaristen bedeutet aber kalter Krieg Forcierung der atomaren Rüstung, Unterdrückung im Innern, kurz gesagt: Vorbereitung des heißen Krieges. Z. B. bemerkte in der 116. Sitzung des Rechtsausschusses am 26. Juni 1951 der damalige Regierungsdirektor vom Bundesinnenministerium Dr. Lech-ner: „Selbst wenn die Tatbestände nicht exakt gefaßt seien, daß sie allen Kriterien einer exakten Rechtsstaatlichkeit genügten, und wenn sie hohe Anforderungen an die richterliche Auslegung stellen, könne dieser Mangel doch wieder in einer weniger gefährlichen Zeit behoben und das volle Maß der Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt werden .“26 In derselben Sitzung des Rechtsausschusses prägte der Vertreter des Justizministeriums, Dr. Schaf heu tie, den Begriff von der „Praktikabilität“ der Staatsgefährdungsbestimmungen.24 Unter den oben dargelegten Bedingungen des veränderten politischen Kräfteverhältnisses versuchen jetzt die deutschen Militaristen auf Grund ihrer immer schwieriger werdenden Lage, mit Hilfe der geplanten Bestimmungen die friedliebenden und demokratischen Kräfte verstärkt zu unterdrücken. Ohne die Gesamteinschätzung der Entwürfe für die neuen „Staatsschutzbestimmungen“ vorwegzunehmen, sei bereits jetzt bei einem Vergleich mit den entsprechenden Vorschriften des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes folgendes gesagt: Für den Charakter der neuen Bestimmungen trifft all das zu, was von fortschrittlichen und demokratischen Politikern und Juristen bereits hinsichtlich der Gesinnungstatbestände des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes gesagt wurde. Ferner zeigt sich, daß im Zeichen der atomaren Aufrüstung die Tatbestände noch unbestimmter abgefaßt sind und noch mehr subjektiviert wurden als die entsprechenden Bestimmungen des geltenden Rechts. Es ist in diesem Zusammenhang auch charakteristisch, daß der im Bundesjustizministerium mit der Ausarbeitung des neuen Regierungsentwurfs betraute Beamte der Leiter der strafrechtlichen Abteilung des Bundesjustizministeriums, Ministerialdirektor Dr. Josef Schafheutle, ist. Dieser verfügt auf dem Gebiet der Ausarbeitung imperialistischer Gesinnungsgesetze über eine reiche Erfahrung, da er bereits in der Zeit nach 1933 als Sachbearbeiter im faschistischen Reichsjustizministerium an den Entwürfen für die nazistischen Terrorgesetze mitgearbeitet hat. Er ist auch der Mitverfasser des Kommentars „Strafrechtsnovellen von 1933 bis 1934“, in dessen Vorwort es u. a. heißt: „Die tiefgreifende Veränderung, welche die nationalsozialistische Volksbewegung in den Grundlagen der Volksgemeinschaft, in der Staats- und Gesellschaftsordnung, in den moralischen und rechtlichen Auffassungen des deutschen Menschen herbeigeführt hat, macht es erforderlich, das künftige Strafrecht von Grund auf neu zu gestalten.“25 21 Kühlig, Die Bonner Strafrechtsänderungsgesetze, Berlin 1957, S. 60. 22 Bundestagsabgeordneter Haasler (CDU'CSU) in der 132. Sitzung des Bundestages am 8. Februar 1957, Protokolle des deutschen Bundestages, S. 10 931. 23 stenografisches Protokoll der 116. Sitzung des Rechtsausschusses am 26. Juni 1951, S. 14/15. 24 Kurzprotokoll der 116. Sitzung des Rechtsausschusses am 26. Juni 1951. 25 Strafrechtsnovellen von 1933 bis 1934, Berlin 1934, S. 5. 834;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 834 (NJ DDR 1960, S. 834) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 834 (NJ DDR 1960, S. 834)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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