Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 825

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 825 (NJ DDR 1960, S. 825); Die großartige Perspektive, die der Sozialismus allen Bürgern in der Deutschen Demokratischen Republik in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht bietet, garantiert auch unseren Rechtsanwälten eine gesicherte und geachtete Existenz. Im Hinblick auf den Rückgang in Zivil- und Strafsachen in der Periode des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wird die Arbeit der Rechtsanwaltschaft in der Perspektive vor allem in der Betreuung von volkseigenen Betrieben, der Konsumgenossenschaften, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften des Handwerks liegen. Die praktischen Erfahrungen der Rechtsanwälte aus der Realisierung von Betreuungsverträgen mit sozialistischen Industriebetrieben usw. ermöglichen es ihnen, auch wirksam von dem „entscheidenden, grundlegenden Recht der Bürger“, der „Mitwirkung an der bewußten Gestaltung des gesamten wirtschaftlichen, kulturellen und vor allem politisch-staatlichen Lebens unserer Republik“3 Gebrauch zu machen. So hat es beispielsweise Rechtsanwalt D e 11 m a r , Neuruppin, besonders gut verstanden, die Beschlüsse der Volksvertretung zur Grundlage auch seiner anwaltlichen Tätigkeit zu machen. Das befähigte ihn zu konstruktiver, fruchtbringender Arbeit in der Kreisplankommission. Seine Vorschläge zur Verbesserung der Planung, besonders im ländlichen Bauwesen, und zur schnelleren Einführung des Vertragssystems in den LPGs konnten in der Kreisplankommission zum Beschluß erhoben werden. Es eröffnet sich ein umfangreiches Betätigungsfeld für den sozialistischen Anwalt, der seine Ehre darin sieht, seine ganze Kraft und den Reichtum seiner beruflichen Erfahrungen zum Wohle der Republik einzusetzen. 5 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staats-rates der DDR, Walter Ulbricht, vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, a. a. O. Zur Diskussion Gedanken zur Gestaltung der einzelnen Teile des sozialistischen Zivilgesetzbuchs Von Prof. Dr. KURT SCHUMANN und Dr. WERNER DREWS, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht und ERICH BAIER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Im gegenwärtigen Stadium der Gesetzgebungsarbeiten geht es vor allem darum, die Grundkonzeption zu konkretisieren* und klare Vorstellungen über die Gesamtgestaltung, den Aufbau und die Gliederung des Zivilgesetzbuchs auszuarbeiten. Zum Aufbau des künftigen Zivilgesetzbuchs hat sich bisher nur Such geäußert* 1. Der von ihm unterbreitete GliederungsVorschlag ist auch zum Ausgangspunkt der praktischen Gesetzgebungsarbeiten gemacht worden ud bestimmt mehr oder weniger noch heute die vorgenommene Arbeitsteilung. Die später an seinen Vorschlägen geübte Kritik2 3 und die in der Folgezeit entwickelte neue Grundorientierung sind im wesentlichen nur innerhalb der einzelnen Abschnitte berücksichtigt worden. Es ist deshalb notwendig, die bei den bisherigen Teilarbeiten gewonnenen Erkenntnisse auch für die Gesamtgestaltung des Zivilgesetzbuchs nutzbar zu machen. Um die Diskussion über die Gesamtgestaltung des Zivilgesetzbuchs zu entfalten, unterbreiten die Verfasser einige Gedanken, wobei sie sich auf die bisherigen Arbeitsergebnisse der Unterkommissionen sowie die Diskussion in der Grundkommission stützen und diese kritisch verwerten. Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen Zu der Frage, ob dem Zivilgesetzbuch ein „Allgemeiner Teil“ vorangestellt werden sollte und welchen Inhalt dieser haben muß, hat es in den Gesetzgebungskommissionen und in der Literatur* bereits Auseinandersetzungen gegeben, die jedoch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt haben. Deshalb sollte im Verlauf der Ausarbeitung einzelner Abschnitte geprüft werden, inwieweit sich die Notwendigkeit der Zusammenfassung allgemeiner Bestimmungen ergibt. Klarheit be- * Der Beitrag über die Konzeption des ZGB ist in NJ 1960 S. 790 ff. veröffentlicht. l Such, Über die Konzeption eines neuen Zivilgesetzbuchs der DDR, Staat und Recht 1958, Heft 11, S. 1096 ff. . 2 Enderlein, Wir brauchen ein Zivilgesetzbuch neuer Art, Staat und Recht 1959, Heft 5, S. 598, und Bley/Drews/ Jansen, Gedanken zum Gegenstand des sozialistischen Zivilrechts, Staat und Recht 1960, Heft 2, S. 305 ff. 3 vgl. Nathan, Der ‘Allgemeine Teil des Zivilrechts, Staat und Recht 1956, Heft 4, S. 517; Winkelbaüer, Probleme eines Allgemeinen Teils des künftigen ZGB, NJ 1959, S. 311. stand lediglich darüber, daß auch dem Zivilgesetzbuch wie anderen Gesetzbüchern Grundsätze voranzustellen seien, die das Ziel und die Aufgaben des Gesetzbuchs charakterisieren. Nach unserer Ansicht hat sich die Notwendigkeit eines über die Grundsätze hinausgehenden Allgemeinen Teils in der bisherigen Arbeit bereits herausgestellt. Der Verzicht auf einen derartigen Teil, der die typischen und immer wiederkehrenden Regeln zusammenfaßt, würde einen Verzicht auf wissenschaftlich-praktische Verallgemeinerung bedeuten. Allen Zivilgesetzbüchern der sozialistischen Länder sind allgemeine Bestimmungen vorangestellt. Auch die Grundlagen für die sowjetische Zivilgesetzgebung4 sehen im Entwurf einen solchen Allgemeinen Teil vor. Die allgemeine Verständlichkeit der Gesetze wird dadurch keineswegs beeinträchtigt, und die unbedingt zu fordernde juristische Präzision kann hierdurch nur gewinnen. Es geht das ist bei der zurückliegenden Diskussion hervorgehoben worden nicht um die Konservierung des Allgemeinen Teils des BGB, sondern um die Herausarbeitung des allen übrigen Teilen Gemeinsamen im neuen Zivilgesetzbuch. Dabei muß beachtet werden, daß die zu fixierenden allgemeinen Bestimmungen der gesellschaftlichen Bedeutung der ihnen zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse gerecht werden und eindeutig den Klassencharakter des Rechts zum Ausdruck; bringen. Wenn Kleine z. B. ausführt, ein Allgemeiner Teil müsse notwendigerweise die Unterschiede zwischen dem herrschenden sozialistischen Eigentum und den anderen Formen des Eigentums verwischen5, so könnte man seiner Auffassung nur beipflichten, wenn die Absicht bestanden hätte, ein neutrales Eigentum als Rechtsfigur zu schaffen und in den Allgemeinen Teil aufzunehmen. Das künftige Zivilgesetzbuch wird aber eine klare Regelung der verschiedenen Eigentumsformen und ihrer Bedeutung für die Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger enthalten. C Entwurf der Grundlagen für die Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken, Staat und Recht 1960, Heft 9, S. 1563 ff. 5 Vgl. Winkelbauer, NJ 1959 S. 1. 825;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 825 (NJ DDR 1960, S. 825) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 825 (NJ DDR 1960, S. 825)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland bekannt wurden bekannt werden können. Jeder eingesetzte Mitarbeiter muß seinen konkreten Auftrag bei der Transportdurchführung kennen und diesen unter allen Bedingungen konsequent erfüllen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X